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Ministerialblatt LSA Nr. 38/1999 vom 2.12.1999
Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung
zur Feststellung der Studienbefähigung Berufstätiger
ohne Hochchulzugangsberechtigung
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 14.7.1999
Bek. des MK vom 21.9.1999 - 55-74301B
Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hat die in der Anlage
abgedruckte zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung zur
Feststellung der Studienbefähigung Berufstätiger ohne Hochchulzugangsberechtigung
vom 15.1.1997 (siehe Anlage zur Bek. des MK vom 26.3.1997, MBl. LSA S.
1103, zuletzt geändert durch Bek. des MK vom 9.4.1999, MBl. LSA S.
885) als Satzung am 14.7.1999 beschlossen, die vom Kultusministerium gemäß
§ 17 Abs. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt i. d.
F. vom 1.7.1998 (GVBl. LSA S. 300) am 31.8.1999 genehmigt worden ist.
Anlage
Zweite Satzung vom 14.7.1999 zur Änderung der Prüfungsordnung
zur Feststellung der Studienbefähigung Berufstätiger
ohne Hochchulzugangsberechtigung
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 15.1.1997,
zuletzt geändert am 10.2.1999
Auf Grund des § 17 Abs. 1 sowie der §§ 77 Abs. 3 Nr.
11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
vom 1.7.1998 (GVBl. LSA S. 300) hat der Senat der Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg in seiner Sitzung vom 14.7.1999 die folgende Änderung
der Prüfungsordnung zur Feststellung der Studienbefähigung Berufstätiger
ohne Hochschulzugangsberechtigung beschlossen.
Artikel I
Der Anhang der Prüfungsordnung zur Feststellung der Studienbefähigung
Berufstätiger ohne Hochschulzugangsberechtigung der Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg vom 15.1.1997 (MBl. LSA S. 1103), zuletzt geändert
durch Satzung vom 10.2.1999 (MBl. LSA S. 885), wird wie folgt geändert:
1. In Nr. 5 wird folgende Nr. 5.3. angefügt:
"5.3 Magisterstudienfächer des Fachbereiches Kunst-, Orient- und
Altertumswissenschaften
5.31 Magisterstudienfach Alte Geschichte (HF/NF)
5.311 schriftliche Prüfung:
-
Klausur über die Themenbereiche Attische Demokratie (auch im Vergleich
mit Sparta). Monarchien in Rom und Griechenland (auch Hellenismus), hohe
und ausgehende Römische Republik, oder imperialistische Expansionen
in der Antike (Attischer Seebund, römische Expansion)
5.312 mündliche Prüfung:
-
Prüfungsgespräch über geschichtliches Basiswissen und Berufserfahrungen
der Bewerberin bzw. des Bewerbers
5.32 Magisterstudienfächer Arabistik (HF/NF)
Islamwissenschaft (HF/NF)
Sprachen und Literaturen des Christlichen Orients (HF/NF)
Jüdische Studien (NF)
5.321 schriftliche Prüfung:
-
Klausur über ein ausreichendes Grundwissen, insbesondere in Geschichte,
Religions- und Philosophiegeschichte,
für eine Essay-Klausur kann ein inhaltlicher Schwerpunkt abgesprochen
werden
5.322 mündliche Prüfung:
-
Prüfungsgespräch über ausreichendes Allgemeinwissen,
für Darlegung fachspezifischen Wissens kann ein Spezialgebiet
gewählt werden
5.33 Magisterstudienfach Griechische Philolgie (HF/NF)
5.331 schriftliche Prüfung:
-
eine Übersetzungsklausur vom Griechischen ins Deutsche (inhaltliche
Schwerpunkte werden der Bewerberin oder dem Bewerber rechtzeitig mitgeteilt)
5.332 mündliche Prüfung:
-
Übersetzung eines kurzen griechischen Prosatextes nach zehnminütiger
Vorbereitungszeit und Gespräch über Fragen der Literaturgeschichte
5.34 Magisterstudiengang Indologie (HF/NF)
5.341 schriftliche Prüfung:
-
Klausur zu einem vorgegebenen Thema, mit dem die Bewerberin oder der Bewerber
den Nachweis erbringen soll, dass sie bzw. er über ausreichende Vorbildung
verfügt, um ein Indologiestudium belegen zu können
5.342 mündliche Prüfung:
-
Prüfungsgespräch in dem die Bewerberin oder der Bewerber allgemein-grammatische
Kompetenz nachweisen und die Befähigung zur Aneignung der indologischen
Studieninhalte erkennen lassen soll
5.35 Magisterstudienfach Klassische Archäologie (HF/NF)
5.351 schriftliche Prüfung:
-
Klausur zu einem Thema aus dem Gebiet der griechischen oder römischen
Kunst (Themenkomplexe werden vorher abgesprochen)
5.352 mündliche Prüfung:
-
Prüfungsgespräch über hinreichendes Basiswissen. Kenntnis
archäologischer Methoden
5.36 Magisterstudienfach Kunstgeschichte (HF/NF)
5.361 schriftliche Prüfung:
-
Klausur, in welcher die Bewerberin bzw. der Bewerber an einem Hauptwerk
der Kunstgeschichte ihre oder seine Allgemeinbildung und ihr bzw. sein
sprachliches Geschick unter Beweis stellen soll
5.362 mündliche Prüfung
-
Prüfungsgespräch, in dem die Bewerberin oder der Bewerber nachweist,
dass sie bzw. er über ein genügendes kunsthistorisches Allgemeinwissen
und eine hinreichende Allgemeinbildung verfügt
5.37 Magisterstudienfächer Lateinische Philologie (HF/NF)
Mittellateinische Philologie (HF/NF)
5.371 schriftliche Prüfung:
-
Übersetzungsklausur Latein-Deutsch mit ca. 180 Wörtern nebst
Fragen zu Grammatik und Inhalt des Textes
5.372 mündliche Prüfung:
-
Prüfungsgespräch in dem die Bewerberin bzw. der Bewerber nachweisen
muss, dass sie oder er über genügend allgemeinsprachliche Kenntnisse
wie spezifische Kenntnisse der lateinischen Sprache verfügt
5.38 Magisterstudienfach Orientalische Archäologie und Kunst (HF/NF)
5.381 schriftliche Prüfung:
-
Klausur, in welcher die Bewerberin oder der Bewerber ein Thema aus der
ihr bzw. ihm vertrauten Geschichte, Kulturgeschichte oder Kunstgeschichte
selbständig darstellen soll (der Themenbereich wird mindestens 14
Tage vor der Klausur abgesprochen)
5.382 mündliche Prüfung:
-
Prüfungsgespräch über hinreichendes Basiswissen, Kenntnis
archäologischer Methoden
5.39 Magisterstudienfach Prähistorische Archäologie (HF/NF)
5.391 schriftliche Prüfung:
-
Klausur in prähistorischer Archäologie (Themenschwerpunkte werden
vorher genannt)
5.392 mündliche Prüfung:
-
Prüfungsgespräch über hinreichendes Basiswissen, Kenntnis
ärchäologischer und naturwissenschaftlicher Methoden
5.310 Magisterstudienfach Semitistik (HF/NF)
5.3101 schriftliche Prüfung:
-
Klausur über Kenntnisse der Geographie und Geschichte des Vorderen
Orient sowie grammatische und philologische Kompetenz
5.3102 mündliche Prüfung:
-
Prüfungsgespräch, das Berufserfahrungen berücksichtigt"
2. Die unter der Nr. 6.7 verfasste Übersicht erhält folgende
Fassung:
"6.7 Prüfungsinhalte der im folgenden aufgeführten Diplomstudiengänge
des Fachbereichs Ingenieurwissenschaften"
3. Hinter der Überschrift unter Nr. "6.7" wird folgendes eingefügt:
"6.71 Diplomstudiengänge Verfahrenstechnik und Umwelttechnik"
4. Die bisherige Nr. 6.71 wird die Nr. 6.711.
5. Die bisherige Nr. 6.72 wird die Nr. 6.712.
6. Die bisherige Nr. 6.8 wird Nr. 6.72 und erhält folgende Fassung:
"6.72 Diplomstudiengänge Werkstoffwissenschaft und Werkstofftechnologie"
7. Die bisherige Nr. 6.81 wird die Nr. 6.721.
8. Die bisherige Nr. 6.82 wird die Nr. 6.722.
Artikel II
Diese Änderung der Ordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch das
Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt am Tage nach ihrer Bekanntmachung
im Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt in Kraft.
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