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Ministerialblatt LSA Nr. 38/1999 vom 2.12.1999

Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung
zur Feststellung der Studienbefähigung Berufstätiger
ohne Hochchulzugangsberechtigung
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 14.7.1999

Bek. des MK vom 21.9.1999 - 55-74301B

Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hat die in der Anlage abgedruckte zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung zur Feststellung der Studienbefähigung Berufstätiger ohne Hochchulzugangsberechtigung vom 15.1.1997 (siehe Anlage zur Bek. des MK vom 26.3.1997, MBl. LSA S. 1103, zuletzt geändert durch Bek. des MK vom 9.4.1999, MBl. LSA S. 885) als Satzung am 14.7.1999 beschlossen, die vom Kultusministerium gemäß § 17 Abs. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F. vom 1.7.1998 (GVBl. LSA S. 300) am 31.8.1999 genehmigt worden ist.

Anlage
Zweite Satzung vom 14.7.1999 zur Änderung der Prüfungsordnung
zur Feststellung der Studienbefähigung Berufstätiger
ohne Hochchulzugangsberechtigung
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 15.1.1997, zuletzt geändert am 10.2.1999

Auf Grund des § 17 Abs. 1 sowie der §§ 77 Abs. 3 Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 1.7.1998 (GVBl. LSA S. 300) hat der Senat der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in seiner Sitzung vom 14.7.1999 die folgende Änderung der Prüfungsordnung zur Feststellung der Studienbefähigung Berufstätiger ohne Hochschulzugangsberechtigung beschlossen.

Artikel I

Der Anhang der Prüfungsordnung zur Feststellung der Studienbefähigung Berufstätiger ohne Hochschulzugangsberechtigung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 15.1.1997 (MBl. LSA S. 1103), zuletzt geändert durch Satzung vom 10.2.1999 (MBl. LSA S. 885), wird wie folgt geändert:

1. In Nr. 5 wird folgende Nr. 5.3. angefügt:

2. Die unter der Nr. 6.7 verfasste Übersicht erhält folgende Fassung: 3. Hinter der Überschrift unter Nr. "6.7" wird folgendes eingefügt: 4. Die bisherige Nr. 6.71 wird die Nr. 6.711.

5. Die bisherige Nr. 6.72 wird die Nr. 6.712.

6. Die bisherige Nr. 6.8 wird Nr. 6.72 und erhält folgende Fassung:

7. Die bisherige Nr. 6.81 wird die Nr. 6.721.

8. Die bisherige Nr. 6.82 wird die Nr. 6.722.

Artikel II

Diese Änderung der Ordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch das Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt in Kraft.


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