Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung zur
Feststellung der Studienbefähigung Berufstätiger ohne
Hochschulzugangsberechtigung
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
vom 10.2.1999
Bek. des MK vom 9.4.1999 - 65-74301-B
Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hat die in der Anlage abgedruckte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung zur Feststellung der Studienbefähigung Berufstätiger ohne Hochschulzugangsberechtigung am 10.2.1999 als Satzung beschlossen, die vom Kultusministerium gemäß § 17 Abs. 1 i. V. m. § 34 Abs. 5 und § 36 Abs. 5 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F. vom 1.7.1998 (GVBl. LSA S. 300) als besondere Prüfungsordnung am 17.3.1999 genehmigt worden ist.
Auf Grund des § 17 Abs. 1 sowie der §§ 77 Abs. 3 Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung vom 1.7.1998 (GVBl. LSA S. 300) hat der Senat der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in seiner Sitzung am 10.2.1999 die folgende Änderung der Prüfungsordnung zur Feststellung der Studienbefähigung Berufstätiger ohne Hochschulzugangsberechtigung beschlossen:
Artikel 1
Die Prüfungsordnung zur Feststellung der Studienbefähigung Berufstätiger ohne Hochschulzugangsberechtigung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 15.1.1997 (MBl. LSA S. 1103) wird wie folgt geändert:
1. Der Vorsatz erhält folgende Fassung:
3.1 schriftliche Prüfung:
Die schriftliche Prüfung gliedert sich in drei Teile mit dem Themenbereichen
3.2 mündliche Prüfung:
Die mündliche Prüfung beinhaltet einen Vortrag von 15 Minuten
über ein selbst gewähltes Thema zu den Problemen der Praxis in
Medizinal- und Gesundheitsfachberufen und den möglichen Lösungsansätzen.
In einem weiterführenden Gespräch von 15 Minuten soll die Bewerberin
oder der Bewerber nachweisen, dass sie bzw. er über Allgemeinwissen
sowie über soziale Kompetenz verfügt.
Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Teil bestanden hat."
Diese Satzung findet auf alle Bewerberinnen und Bewerber, die sich ab dem 1.4.1999 einer Prüfung zur Feststellung der Studienbefähigung Berufstätiger ohne Hochschulzugangsberechtigung für den Diplomstudiengang Pflege- und Gesundheitswissenschaft unterziehen, Anwendung.
Artikel III
Diese Ordnung tritt am Tag nach der Genehmigung durch das Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt in Kraft. Sie wird im Ministerialblatt des Landes Sachsen-Anhalt veröffentlicht.
Ausgefertigt auf Grund des Beschlusses des Senats der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 10.2.1999 und der Genehmigung des Kultusministeriums des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.3.1999.
Halle, den 26.3.1999