Hinweis: Die Wiedergabe von Texten des Ministerialblattes der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im WWW dient lediglich einem ersten und schnelleren Informationszugriff und erfolgt ohne Gewähr. Die verbindliche Textfassung entnehmen Sie bitte der gedruckten Ausgabe.

Ministerialblatt LSA Nr. 21/1999 vom 9.6.1999

Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung zur
Feststellung der Studienbefähigung Berufstätiger ohne Hochschulzugangsberechtigung
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
vom 10.2.1999

Bek. des MK vom 9.4.1999 - 65-74301-B

Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hat die in der Anlage abgedruckte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung zur Feststellung der Studienbefähigung Berufstätiger ohne Hochschulzugangsberechtigung am 10.2.1999 als Satzung beschlossen, die vom Kultusministerium gemäß § 17 Abs. 1 i. V. m. § 34 Abs. 5 und § 36 Abs. 5 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F. vom 1.7.1998 (GVBl. LSA S. 300) als besondere Prüfungsordnung am 17.3.1999 genehmigt worden ist.

Anlage
Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung zur
Feststellung der Studienbefähigung Berufstätiger ohne Hochschulzugangsberechtigung
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
vom 10.2.1999

Auf Grund des § 17 Abs. 1 sowie der §§ 77 Abs. 3 Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung vom 1.7.1998 (GVBl. LSA S. 300) hat der Senat der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in seiner Sitzung am 10.2.1999 die folgende Änderung der Prüfungsordnung zur Feststellung der Studienbefähigung Berufstätiger ohne Hochschulzugangsberechtigung beschlossen:

Artikel 1

Die Prüfungsordnung zur Feststellung der Studienbefähigung Berufstätiger ohne Hochschulzugangsberechtigung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 15.1.1997 (MBl. LSA S. 1103) wird wie folgt geändert:

1. Der Vorsatz erhält folgende Fassung:

2. Der Anhang zu § 5 Abs. 6 - Fachspezifische Bestimmungen zu den Prüfungen in den einzelnen Fächern bzw. Studiengängen - erhält in Ziffer 3 folgende Fassung:
Artikel II

Diese Satzung findet auf alle Bewerberinnen und Bewerber, die sich ab dem 1.4.1999 einer Prüfung zur Feststellung der Studienbefähigung Berufstätiger ohne Hochschulzugangsberechtigung für den Diplomstudiengang Pflege- und Gesundheitswissenschaft unterziehen, Anwendung.

Artikel III

Diese Ordnung tritt am Tag nach der Genehmigung durch das Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt in Kraft. Sie wird im Ministerialblatt des Landes Sachsen-Anhalt veröffentlicht.

Ausgefertigt auf Grund des Beschlusses des Senats der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 10.2.1999 und der Genehmigung des Kultusministeriums des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.3.1999.

Halle, den 26.3.1999


Hinweis: Die Wiedergabe von Texten des Ministerialblattes der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im WWW dient lediglich einem ersten und schnelleren Informationszugriff und erfolgt ohne Gewähr. Die verbindliche Textfassung entnehmen Sie bitte der gedruckten Ausgabe.