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Ministerialblatt LSA Nr. 7/1999 vom 16.2.1999

Fünfte Satzung zur Änderung
der Rahmenprüfungsordnung für Magisterstudiengänge
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
vom 11.2.1998

Bek. des MK vom 13.1.1999 - 65-74341

Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hat die in der Anlage abgedruckte Fünfte Änderung der Rahmenprüfungsordnung für Magisterstudiengänge vom 15.7.1992 (siehe Anlage zur Bek. des MWF vom 11.5.1993, MBl. LSA S. 1675), zuletzt geändert durch Satzung vom 29.1.1997 (Anlage zur Bek. des MK vom 30.1.1998, MBl. LSA S. 564) als Satzung am 11.2.1998 beschlossen, die vom Kultusministerium gemäß § 17 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 7.10.1993 (GVBl. LSA S. 614), zuletzt geändert durch Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Errichtung einer Fachhochschule der Polizei und zur Änderung hochschul- und beamtenrechtlicher Vorschriften vom 12.9.1997 (GVBl. LSA S. 836), i. V. m. Abschnitt III Nr. 3 des Beschlusses der Landesregierung über den Aufbau der Landesregierung Sachsen-Anhalt und die Abgrenzung der Geschäftsbereiche vom 21.11.1995 (MBl. LSA S. 2355), zuletzt geändert durch Abschn. II Nr. 1 des Beschlusses über die Übertragung der Rechtsförmlichkeitsprüfung auf das Ministerium der Justiz vom 10.12.1996 (MBl. LSA S. 2408), mit Erlaß vom 13.3.1998 genehmigt worden ist.

Anlage
Fünfte Satzung vom 11.2.1998
zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung
für Magisterstudiengänge
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
vom 15.7.1992, zuletzt geändert am 29.1.1997

Auf Grund des § 17 Abs. 1 sowie der §§ 77 Abs. 3 Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG-LSA) vom 7.10.1993 (GVBl. LSA S. 614), zuletzt geändert durch das Gesetz über die Einrichtung einer Fachhochschule der Polizei und zur Änderung hochschul- und beamtenrechtlicher Vorschriften vom 12.9.1997 (GVBl. LSA S. 836) hat der Senat der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in seiner Sitzung am 11.2.1998 die folgende Änderung der Rahmenprüfungsordnung für Magisterstudiengänge beschlossen:

Artikel I

Die Rahmenprüfungsordnung für Magisterstudiengänge der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 15.7.1992 (MBl. 40/93), zuletzt geändert durch ihre vierte Änderungssatzung vom 29.1.1997, wird im Anhang (Fächerkatalog und Kombinationsmöglichkeiten) wie folgt geändert:

Unter Fachbereich Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften werden folgende Änderungen vorgenommen:

1. Die Zeile für das Studienfach Geschichte erhält folgende Fassung:
 
"Geschichte x x x x In der Dreifächerverbindung kann das Hauptfach „Geschichte" nicht mit dem „Nebenfach Geschichte" verbunden werden. Von den übrigen historischen Nebenfächern kann jeweils nur eins mit dem Hauptfach „Geschichte" kombiniert werden." 

2. Dem Fächerkatalog wird angefügt:
 
"Didaktik der Geschichte - - - x
Landesgeschichte - - - x
Wirtschafts- und Sozialgeschichte - - - x
Zeitgeschichte - - - x"

Artikel II

Diese Satzung findet auf alle Studenten und Studentinnen Anwendung, die ab dem Sommersemester 1998 ein Magisterstudium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg aufnehmen. Studierende, die beim Inkrafttreten dieser Ordnung nach der Magisterrahmenordnung vom 15.7.1992 studieren, können auf Antrag ihre Zwischen- und Magisterprüfung nach der neuen Ordnung ablegen. Der Antrag auf Anwendung der neuen Ordnung ist unwiderruflich. Wiederholungsprüfungen sind nach der Fassung der Prüfungsordnung abzulegen, nach der die Erstprüfung abgelegt wurde.

Artikel III

Diese Ordnung tritt am Tage nach der Genehmigung durch das Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt in Kraft. Sie wird im Ministerialblatt des Landes Sachsen-Anhalt veröffentlicht.

Ausgefertigt auf Grund des Beschlusses des Senats der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 11.2.1998 und der Genehmigung des Kultusministeriums des Landes Sachsen-Anhalt vom 13.3.1998.

Halle, den 16.4.1998


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