Gesetz- und Verordnungsblatt LSA Nr. 8/1999 vom 1.3.1999

Verordnung
zur Änderung der Arbeitszeitverordnung

Vom 19. Februar 1999

Auf Grund des § 72 Abs. 5 des Beamtengesetzes Sachsen-Anhalt in der Fassung vom 9. Februar 1998 (GVBl. LSA S. 50), geändert durch § 2 Abs. 3 des Gesetzes zum Abbau von Benachteiligungen von Lesben und Schwulen vom 22. Dezember 1997 (GVBl. LSA S. 1072), wird verordnet:

Artikel 1

Die Arbeitszeitverordnung vom 19. Juni 1998 (GVBl. LSA S. 280) wird wie folgt geändert:

1. § 3 wird wie folgt geändert:

  1. In Absatz 2 Satz 2 werden die Worte „ein Fünftel" durch die Worte „ein Zehntel" ersetzt.
  2. In Absatz 3 Satz 4 werden die Worte „kann abweichend von Satz 2 eine Freistellung von bis zu 26 Monaten" durch die Worte „kann der Bewilligungszeitraum bis zu zehn Jahren betragen und eine Freistellung bis zu fünf Jahren" ersetzt.

2. In § 5 Abs. 5 werden nach dem Wort „mittelbaren" die Worte „Landesbeamtinnen und" eingefügt.

3. In § 11 werden die Worte „Auf Vorschlag eines Ministeriums" durch die Worte „Auf Vorschlag einer oberen Dienstbehörde" ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Magdeburg, den 19. Februar 1999