Gesetz- und Verordnungsblatt LSA Nr. 2/1998 vom 15.01.1998

Fünfte Verordnung
zur Änderung der Hochschulvergabeverordnung

Vom 12. Januar 1998

Auf Grund des § 13 Nrn. 3 bis 6 des Zweiten Hochschulzulassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 12. Mai 1993 (GVBl. LSA S. 244) in  Verbindung mit Abschnitt III Nr. 3 des Beschlusses der Landesregierung über den Aufbau der Landesregierung Sachsen-Anhalt und die Abgrenzung der Geschäftsbereiche vom 21. November 1995 (MBl. LSA S. 2355), zuletzt geändert durch Abschnitt II Nr. 1 des Beschlusses über die Übertragung der Rechtsförmlichkeitsprüfung auf das Ministerium der Justiz vom 10. Dezember 1996 (MBl. LSA S. 2408), wird verordnet:

§ 1

Die Hochschulvergabeverordnung vom 23. Juni 1993 (GVBl. LSA S. 299), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. November 1995 (GVBl. LSA S. 345), wird wie folgt geändert:

1. § 2 wird wie folgt geändert:

  1. In Nummer 9 wird das Semikolon durch einen Punkt ersetzt.
  2. Nummer 10 wird aufgehoben.

2. § 4 Abs, 2 Halbsatz 2 wird aufgehoben.

3. In § 14 Abs. 1 werden die Worte "oder bei einer Bewerbung spätestens zum Sommersemester 1992 zugelassen worden wären" gestrichen.

4. § 16 wird wie folgt geändert:

  1. Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt geändert:
    aa) In Nummer 2 werden die Worte "sofern die Berufsausbildung oder die Berufstätigkeit vor dem 16. Januar 1998 aufgenommen worden sind," angefügt.
    bb) In Nummer 3 werden die Worte "sofern der berufsqualifizierende Abschluß oder die Berufstätigkeit zu einer Erhöhung der Zahl der Halbjahre nach Nummer 2 geführt hätten" angefügt.
  2. In Absatz 5 Satz 1 Nr. 4 werden die Worte "auf dem Gebiet der neuen Länder" gestrichen.
  3. Absatz 6 Satz 2 wird aufgehoben.

5. § 19 Abs. 1 Satz 2 wird aufgehoben.

6. In § 21 Abs. 2 wird die Zahl "15" durch die Zahl "13" ersetzt.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt erstmals für das Vergabeverfahren zum Sommersemester 1998.

Kultusministerium
des Landes Sachsen-Anhalt

Reck