Gesetz- und Verordnungsblatt LSA Nr. 2/1998 vom 15.01.1998
Fünfte Verordnung
zur Änderung der Hochschulvergabeverordnung
Vom 12. Januar 1998
Auf Grund des § 13 Nrn. 3 bis 6 des Zweiten Hochschulzulassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 12. Mai 1993 (GVBl. LSA S. 244) in Verbindung mit Abschnitt III Nr. 3 des Beschlusses der Landesregierung über den Aufbau der Landesregierung Sachsen-Anhalt und die Abgrenzung der Geschäftsbereiche vom 21. November 1995 (MBl. LSA S. 2355), zuletzt geändert durch Abschnitt II Nr. 1 des Beschlusses über die Übertragung der Rechtsförmlichkeitsprüfung auf das Ministerium der Justiz vom 10. Dezember 1996 (MBl. LSA S. 2408), wird verordnet:
§ 1
Die Hochschulvergabeverordnung vom 23. Juni 1993 (GVBl. LSA S. 299), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. November 1995 (GVBl. LSA S. 345), wird wie folgt geändert:
1. § 2 wird wie folgt geändert:
2. § 4 Abs, 2 Halbsatz 2 wird aufgehoben.
3. In § 14 Abs. 1 werden die Worte "oder bei einer Bewerbung spätestens zum Sommersemester 1992 zugelassen worden wären" gestrichen.
4. § 16 wird wie folgt geändert:
5. § 19 Abs. 1 Satz 2 wird aufgehoben.
6. In § 21 Abs. 2 wird die Zahl "15" durch die Zahl "13" ersetzt.
§ 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt erstmals für das Vergabeverfahren zum Sommersemester 1998.
Kultusministerium
des Landes Sachsen-Anhalt
Reck