Gesetz- und Verordnungsblatt LSA Nr. 43/1998 vom 29.12.1998

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit nach Gegenzeichnung ausgefertigt wird und zu verkünden ist:

Gesetz
zur Änderung der Landeshaushaltsordnung des
Landes Sachsen-Anhalt und der Gemeindeordnung.

Vom 21. Dezember 1998

Artikel I

Änderung der Landeshaushaltsordnung
des Landes Sachsen-Anhalt

Die Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 30. April 1991 (GVBl. LSA S. 35), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Januar 1996 (GVBl. LSA S. 48), wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. § 7 wird wie folgt geändert:

3. § 8 Satz 2 erhält folgende Fassung:

4. In § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 wird nach dem Wort "Einnahmen" das Komma durch das Wort "und" ersetzt und werden die Worte "und Verpflichtungsermächtigungen" gestrichen.

5. Nach § 17 wird folgender § 17a eingefügt:

6. § 19 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

7. § 20 wird wie folgt geändert:

8. In § 24 Abs. 1 Satz 1 wird das Wort "Kostenberechnungen" durch das Wort "Kostenermittlungen" ersetzt.

9. § 38 Abs. 4 wird wie folgt geändert:

10. § 46 erhält folgende Fassung:

"§ 46
Deckungsfähigkeit

11. § 70 erhält folgende Fassung:

"§ 70
Zahlungen

12. § 71 wird wie folgt geändert:

13. Nach § 71 wird folgender § 71a eingefügt:

14. § 72 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

15. § 77 Satz 2 erhält folgende Fassung:

16. In § 80 Abs. 1 Satz 1 werden die Worte "durch die" durch die Worte "auf der Grundlage der" ersetzt.

17. § 100 wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Änderung der Gemeindeverordnung

(hier nicht veröffentlicht)

Magdeburg, den 21. Dezember 1998