Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit nach Gegenzeichnung ausgefertigt wird und zu verkünden ist:

Zweites Gesetz
zur Änderung des Graduiertenförderungsgesetzes.

Vom 10. April 1997.

§ 1

Das Graduiertenförderungsgesetz vom 27. Mai 1992 (GVBl. LSA S. 382), geändert durch Gesetz vom 27. Mai 1992 (GVBl. LSA S. 384), wird wie folgt geändert:

1. § 2 wird wie folgt geändert:

2. § 3 wird wie folgt geändert:

3. § 4 wird wie folgt geändert:

4. § 5 wird wie folgt geändert:

5. In § 6 Abs. 1 Satz 2 werden die Worte "dem Antragsteller" durch die Worte "dem Bewerber oder der Bewerberin" und die Worte "seines Vorhabens" durch die Worte "ihrer Vorhaben" ersetzt.

6. § 8 wird wie folgt geändert:

7. § 9 wird wie folgt geändert:

8. §10 wird wie folgt geändert:

9. § 11 wird aufgehoben.

§ 2
Neubekanntmachung

Das Kultusministerium wird ermächtigt, die vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltende Fassung des Graduiertenförderungsgesetzes neu bekanntzumachen.

§ 3

Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf seine Verkündung folgenden Monats in Kraft.

Magdeburg, den 10. April 1997.
Der Präsident des
Landtages
von Sachsen-Anhalt
Dr. Keitel
Der Ministerpräsident
des Landes
Sachsen-Anhalt
Dr. Höppner
Kultusministerium
des Landes
Sachsen-Anhalt
Reck