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Ministerialblatt LSA Nr. 19/2000 vom 23.06.2000

Siebte Satzung zur Änderung der
Rahmenprüfungsordnung für Magisterstudiengänge
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Bek. des MK vom 23.5.2000 - 55-74341

Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hat die in der Anlage abgedruckte Siebte Änderung der Rahmenprüfungsordnung für Magisterstudiengänge vom 15.7.1992 (siehe Anlage zur Bek. des MK vom 11.5.1993, MBl. LSA S. 1687), zuletzt geändert durch Satzung vom 13.1.1999 (Anlage zur Bek. des MK vom 7.6.1999, MBl LSA S. 1065), als Satzung am 8.3.2000 beschlossen, die vom Kultusministerium gemäß § 17 Abs. 1 i. V. m. § 2 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F. vom 1.7.1998 (GVBl. LSA S. 300) mit Erlass vom 20.4.2000 genehmigt worden ist.

Anlage

Siebte Satzung vom 8.3.2000
zur Änderung der  Rahmenprüfungsordnung für Magisterstudiengänge
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
vom 15.7.1992, zuletzt geändert am 13.1.1999

Aufgrund des § 17 Abs. 1 sowie der §§ 77 Abs. 3 Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F. vom 1.7.1998 (GVBl. LSA S. 300) hat der Senat der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in seiner Sitzung am 8.3.2000 die folgende Änderung der Rahmenprüfungsordnung für Magisterstudiengänge beschlossen:

Artikel I

Die Rahmenprüfungsordnung für Magisterstudiengänge der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 15.7.1992 (MBl. LSA 1993, S. 1675), zuletzt geändert durch ihre sechste Änderungssatzung vom 13.1.1999 (MBl. LSA S. 1065), wird im Anhang (Fächerkatalog und Kombinationsmöglichkeiten) wie folgt geändert:

1. Die Überschrift "Fachbereich Kunst- und Altertumswissenschaften" erhält folgende Fassung:

    "Fachbereich Kunst-, Orient- und Altertumswissenschaften"

2. Der Fächerkatalog des Fachbereichs Kunst-, Orient- und Altertumswissenschaften wird wie folgt ergänzt:

    "Sprachen und Kulturen des neuzeitlichen Südasiens
 
x
x
x
x
bei HF keine Kombination mit Indologie HF"

3. Der Fächerkatalog des Fachbereichs Spach- und Literaturwissenschaften erhält für das Fach Medien- und Kommunikationswissenschaft die folgende Fassung:

"Medien- und Kommunikationswissenschaft
x
x
x
x"
 

Artikel II

Diese Ordnung tritt am Tage nach der Genehmigung durch das Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt in Kraft. Sie wird im Ministerialblatt des Landes Sachsen-Anhalt veröffentlicht.


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