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Ministerialblatt LSA Nr. 18/2000 vom 16.06.2000

Satzung zur Änderung der Magisterprüfungsordnung 
für das Fach Politikwissenschaft des Fachbereichs
Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften

an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Bek. des MK vom 9.5.2000 – 55-74341

Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hat die in der Anlage abgedruckte Änderung der Magisterprüfungsordnung für das Fach Politikwissenschaft vom 29.11.1996, (siehe Anlage zur Bek. des MK vom 20.6.1996, MBl. LSA S. 1607) als Satzung beschlossen, die vom Kultusministerium gemäß § 17 Abs. 1 i. V. m. § 2 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F. vom 1.7.1998 (GVBl. LSA S. 300) mit Erlaß vom 3.2.2000 genehmigt worden ist.

Anlage

Satzung vom 7.7.1999
zur Änderung der Magisterprüfungsordnung 
für das Fach Politikwissenschaft des Fachbereichs 
Geschicht, Philosophie und Sozialwissenschaften 
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg 
vom 29.11.1995

Aufgrund des § 17 Abs. 1 sowie der §§ 77 Abs. 3 Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung vom 1.7.1998 (GVBl. LSA S. 300) hat der Senat der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in seiner Sitzung vom 19.1.2000 die folgende Änderung der Magisterprüfungsordnung für den Studiengang Politikwissenschaft im Fachbereich Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften beschlossen:

Artikel I

Die Magisterprüfungsordnung für das Fach Politikwissenschaft des Fachbereiches Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 29.11.1995 (GVBl. LSA S. 1607) wird wie folgt geändert:
 

In § 18 Abs. 3 Satz 2 wird die Zahl „240“ durch die Zahl „120“ ersetzt.


Artikel II

Diese Satzung findet auf alle Studierende des Magisterstudienganges Politikwissenschaft Anwendung.

Artikel III

Diese Satzung tritt nach ihrer Genehmigung durch das Kultusministerium am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Ministerialblatt des Landes Sachsen-Anhalt in Kraft.
 


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