Hinweis: Die Wiedergabe von Texten des Ministerialblattes der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im WWW dient lediglich einem ersten und schnelleren Informationszugriff und erfolgt ohne Gewähr. Die verbindliche Textfassung entnehmen Sie bitte der gedruckten Ausgabe.

Ministerialblatt LSA Nr. 16/2000 vom 30.05.2000

Satzung zur Änderung der Diplomprüfungsordnung
für den Studiengang Politikwissenschaft im Fachbereich Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
vom 7.7.1999

Bek. des MK vom 7.4.2000 - 55-74301

Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hat die in der Anlage abgedruckte Satzung zur Änderung der Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Politikwissenschaft vom 14.2.1996 (siehe Anlage zur Bek. des MK vom 26.2.1997, MBl. LSA S. 967) als Satzung am 7.7.1999 beschlossen, die vom Kultusministerium gemäß § 17 Abs. 1 i. V. m. § 2 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt i.d.F. vom 1.7.1998 (GVBl. LSA S. 300) mit Erlaß vom 16.2.2000 genehmigt worden ist.

Anlage
Satzung zur Änderung der Diplomprüfungsordnung
für den Studiengang Politikwissenschaft im Fachbereich Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
vom 7.7.1999

Aufgrund des § 17 Abs. 1 sowie der §§ 77 Abs. 3 Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung vom 1.7.1998 (GVBl. LSA S. 300) hat der Senat der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in seiner Sitzung am 19.1.2000 die folgende Änderung der Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Politikwissenschaft im Fachbereich Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften beschlossen:

Artikel I

Die Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Politikwissenschaft im Fachbereich Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 14.2.1996 (MBl. LSA 1997 S. 967) wird wie folgt geändert:

In § 19 Abs. 3 wird die Zahl "240" durch die Zahl "120" ersetzt.

Artikel II

Diese Satzung findet auf alle Studierende des Diplomstudienganges Politikwissenschaft Anwendung.

Artikel III

Diese Satzung tritt nach ihrer Genehmigung durch das Kultusministerium am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Ministerialblatt des Landes Sachsen-Anhalt in Kraft.


Hinweis: Die Wiedergabe von Texten des Ministerialblattes der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im WWW dient lediglich einem ersten und schnelleren Informationszugriff und erfolgt ohne Gewähr. Die verbindliche Textfassung entnehmen Sie bitte der gedruckten Ausgabe.