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Ministerialblatt LSA Nr. 16/2000 vom 30.05.2000

Satzung zur Änderung der Habilitationsordnung der
Mathematisch-Naturwissenschaftlich-Technischen Fakultät
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
vom 12.05.1998

Bek. des MK vom 2.3.2000 - 55.111-74393

Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hat die in der Anlage abgedruckte Satzung zur Änderung Habilitationsordnung der Mathematisch-Naturwissenschaftlich-Technischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 12.5.1998 (siehe Anlage zur Bek. des MK vom 27.10.1998, MBl LSA S. 2282) als Satzung am 14.12.1999 beschlossen, die vom Kultusministerium gemäß § 23 Absatz 5 i. V. m. § 2 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F. vom 1.7.1998 (GVBl. LSA S. 300) am 16.2.2000 genehmigt worden ist.

Anlage
Satzung zur Änderung der Habilitationsordnung der
Mathematisch-Naturwissenschaftlich-Technischen Fakultät
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
vom 12.05.1998

Aufgrund des § 24 sowie der §§ 77 Abs. 3 Nr. 11 und 88 Abs. 4 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung vom 1.7.1998 (GVBl. LSA S. 300) hat der Senat der Martin-Luther-Universität in seiner Sitzung am 19.1.2000 die folgende Änderung der Habilitationsordnung der
Mathematisch-Naturwissenschaftlich-Technischen Fakultät beschlossen:

Artikel I

Die Habilitationsordnung der Mathematisch-Naturwissenschaftlich-Technischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 12.5.1998 (MBl. LSA S. 2282) wird wie folgt geändert:

1. Dem § 1 Abs. 2 wird folgender S. 2 angefügt:

2. Im § 3 erhält der Teilsatz vor dem Doppelpunkt den folgenden Wortlaut: 3. In § 10 Abs. 1 Satz 1 werden die Worte „Dr. rer. nat. habil., Dr. paed. habil. bzw. Dr. Ing. habil.“ gestrichen. 4. In § 12 Abs. 1 Satz 2 wird folgendes angefügt: 5. Folgender § 13 wird neu eingefügt:

㤠13 Umhabilitation

6. Der „§ 13“ wird „ § 14“.

7. Der „§14“ wird „ § 15“.

Artikel II

Diese Ordnung tritt nach der Genehmigung durch das Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Ministerialblatt des Landes Sachsen-Anhalt in Kraft.


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