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Ministerialblatt LSA Nr. 64/1998 vom 28.12.1998

Satzung zur Änderung der Diplomprüfungsordnung
für den Studiengang Soziologie im Fachbereich
Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
vom 16.7.1997

Bek. des MK vom 25.11.1998 - 65-74301

Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hat die in der Anlage abgedruckte Satzung zur Änderung der Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Soziologie (siehe Anlage zur Bek. des MWF vom 21.9.1993, MBl. LSA S. 2367) vom 16.7.1997 beschlossen, die vom Kultusministerium gemäß § 17 i. V. m § 2 Abs. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 7.10.1993 (GVBl. LSA S. 614), zuletzt geändert durch Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Errichtung einer Fachhochschule der Polizei und zur Änderung hochschul- und beamtenrechtlicher Vorschriften vom 12.9.1997 (GVBl. LSA S. 836), i. V. m. Abschnitt III Nr. 3 des Beschlusses der Landesregierung über den Aufbau der Landesregierung Sachsen-Anhalt und die Abgrenzung der Geschäftsbereiche vom 21.11.1995 (MBl. LSA S. 2355), zuletzt geändert durch Abschn. II Nr. 1 des Beschlusses über die Übertragung der Rechtsförmlichkeit auf das Ministerium der Justiz vom 10.12.1996 (MBl. LSA S. 2408), mit Erlaß vom 23.12.1997 genehmigt worden ist.

Anlage
Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung
für den Diplomstudiengang Soziologie
vom 16.7.1997

Auf Grund des § 17 Abs. 1 sowie der §§ 77 Abs. 3 Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 7.10.1993 (GVBl.. LSA S. 614), zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 12.8.1997 (GVBl. LSA S. 744), hat die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg die folgende Satzung zur Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Soziologie des Fachbereichs Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften erlassen:

Artikel I

Die Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Soziologie vom 15.7.1993 (MBl. LSA vom 4,11,1993 S. 2367) wird wie folgt geändert:

1. § 3 Abs, 3 erhält folgende Fassung:

2. Als § 7a wird eingefügt: 3. In § 8 werden nach Absatz 1 folgende Absätze 2 und 3 eingefügt: Die bisherigen Absätze 2 bis 4 werden Absätze 4 bis 6.

4. § 13 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

5. § 17 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 Ziff. 7 erhält folgende Fassung:

b) Absatz 1 letzter Satz erhält folgende Fassung: 6. In § 18 Ziff. 3 wird der Zusatz "(30 Minuten)" gestrichen.

7. § 21 Abs. 1 Ziff. 2 erhält folgende Fassung:

8. § 23 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 Ziff. 1 erhält folgende Fassung:

b) Absatz 1 Ziff. 2 erhält folgende Fassung:
Artikel II

Diese Satzung findet auf alle Studenten Anwendung, die nach dem Wintersemester 1998/99 im Studiengang Soziologie an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg eine Diplomvorprüfung oder Diplomprüfung ablegen wollen.

Artikel III

Diese Satzung tritt nach Genehmigung durch das Kultusministerium am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Ministerialblatt des Landes Sachsen-Anhalt in Kraft.

Ausgefertigt auf der Grundlage des Beschlusses des Fachbereichsrates des Fachbereichs Geschichte, Philosophie und Sozialwissenschaften vom 16.7.1997 und des Senats der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 22.10.1997 und der Genehmigung durch das Kultusministerium vom 23.12.1997

Halle, den 11.11.1998


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