Hinweis: Die Wiedergabe von Texten des Ministerialblattes der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im WWW dient lediglich einem ersten und schnelleren Informationszugriff und erfolgt ohne Gewähr. Die verbindliche Textfassung entnehmen Sie bitte der gedruckten Ausgabe.

Ministerialblatt LSA Nr. 62/1998 vom 10.12.1998

Zweite Satzung
zur Änderung der Grundordnung
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
vom 15.7.1998

Bek. des MK vom 2.11.1998 - 63 - 70021

Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hat die in der Anlage abgedruckte Zweite Satzung zur Änderung der Grundordnung (siehe Anlage zur Bek. des MWF vom 14.7.1994, MBl. LSA S. 2041), geändert durch Satzung vom (Anlage zur Bek. des MK vom 6.5.1998, MBl. LSA S. 992), am 15.7.1998 beschlossen, die vom Kultusministerium gemäß § 63 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 2 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F. vom 1.7.1998 (GVBl. LSA S. 300) mit Erlaß vom 7.10.1998 mit einer Auflage genehmigt worden ist.

Anlage
Zweite Satzung
zur Änderung der Grundordnung
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
vom 15.7.1998

Auf der Grundlage des § 63 Abs. 2 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 7.10.1993 (GVBl. LSA S. 614), zuletzt geändert durch das 3. Gesetzt zur Änderung des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 19.3.1998 (GVBl. LSA S. 132), hat das Konzil der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg folgende Satzung erlassen.

Artikel 1

Die Grundordnung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 16.4.1994 (GVBl. LSA S. 2041) in der Fassung der 1. Satzung zur Änderung der Grundordnung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 12.2.1998 (GVBl. LSA S. 992) wird wir folgt geändert:

1. In § 1 entfällt der Abs. 2 ersatzlos.

2. In § 2 Abs. 4 wird anstelle der Formulierung „des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt" (Hochschulgesetz)" die Formulierung „HSG-LSA" verwendet.

3. Der § 3 erhält folgende Fassung:

§ 3
Mitglieder der Universität

4. In § 5 wird in den Ziffern 1. Bis 4. Anstelle der Formulierung „Hochschulgesetz" die Formulierung „HSG-LSA" verwendet.

5. Der § 6 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

6. Der § 8 entfällt ersatzlos.

7. In § 9 wird die Überschrift des Paragraphen „Unterstützung der Gruppenvertretungen" in „Gruppenvertretung" geändert.

8. Der § 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

9. In § 10 entfällt der Absatz 2 ersatzlos.

10. Es wird folgender § 10a zusätzlich aufgenommen:

§ 10a
Form der Hochschulleitung

11. In § 11 wird folgender Absatz 2 zusätzlich aufgenommen: 12. In § 11 wird folgender Absatz 3 zusätzlich aufgenommen: 13. Es wird folgender § 11a zusätzlich aufgenommen:

§ 11a
Konstruktives Mißtrauensvotum

14. Es wird folgender § 11b zusätzlich aufgenommen:

§ 11b
Vertrauensantrag

15. Es wird folgender § 11c zusätzlich aufgenommen:

§ 11c
Bedingtes Verbot

16. Der § 12 Abs. 1 erhält folgende Fassung: 17. In § 12 entfällt der Absatz 2 ersatzlos.

18. Der § 13 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

19. In § 13 entfällt der Absatz 2 ersatzlos.

20. In § 14 Abs. 1 wird die Formulierung „Fachbereich Verfahrenstechnik, Fachbereich Werkstoffwissenschaften" durch die Formulierung „Fachbereich Ingenieurwissenschaften" ersetzt.

21. In § 14 Abs. 2 wird nach dem Wort "können" die Formulierung "gemäß § 90 HSG-LSA" ergänzt.

22. Der § 14 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

23. Der § 15 Abs. 1 erhält folgende Fassung: 24. Der § 15 Abs. 2 erhält folgende Fassung: 25. Der § 15 Abs. 3 erhält folgende Fassung: 26. In § 15 wird folgender Absatz 3a zusätzlich aufgenommen: 27. In § 15 wir folgender Absatz 3b zusätzlich aufgenommen: 28. Der § 15 Abs. 4 erhält folgende Fassung: 29. In § 15 entfällt der Absatz 5 ersatzlos.

30. Es wird folgender § 15a zusätzlich aufgenommen:

31. In § 16 Abs. 1 wird anstelle der Formulierung "Hochschulgesetz" die Formulierung "HSG-LSA" verwendet.

32. Der § 17 erhält folgende Fassung:

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Ministerialblatt des Landes Sachsen-Anhalt in Kraft.

Ausgefertigt auf Grund des Beschlusses des Konzils vom 15.7.1998 sowie der Genehmigung des Kultusministeriums vom 7.10.1998


Hinweis: Die Wiedergabe von Texten des Ministerialblattes der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im WWW dient lediglich einem ersten und schnelleren Informationszugriff und erfolgt ohne Gewähr. Die verbindliche Textfassung entnehmen Sie bitte der gedruckten Ausgabe.