Hinweis: Die Wiedergabe von Texten des Ministerialblattes der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im WWW dient lediglich einem ersten und schnelleren Informationszugriff und erfolgt ohne Gewähr. Die verbindliche Textfassung entnehmen Sie bitte der gedruckten Ausgabe.

Ministerialblatt LSA Nr. 53/1998 vom 21.10.1998

Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung
für das Magisterstudium Philosophie im Hauptfach
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
vom 13.5.1998

Bek. des MK vom 31.8.1998 - 65-74341

Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hat die in der Anlage abgedruckte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für das Magisterstudium Philosophie (Hauptfach) (siehe Anlage zur Bek. des MK vom 1.9.1994, MBl. LSA S. 2412) vom 15.8.1998 als Satzung beschlossen, die vom Kultusministerium gemäß § 17 Abs. 1 i. V. m. § 2 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 7.10.1993 (GVBl. LSA S. 614), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 19.3.1998 (GVBl. LSA S. 132), mit Erlaß vom 12.6.1998 genehmigt worden ist.

Anlage
Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung
vom 15.8.1994
für das Magisterstudium Philosophie (Hauptfach)
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
vom 13.5.1998

Artikel I

Die Prüfungsordnung für das Magisterstudium Philosophie (Hauptstudium) der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg wird wie folgt geändert:

  1. Ziffer 6.3. - Prüfungsleistungen - erhält folgende Fassung:

  2. „Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Hausarbeit (Magisterarbeit), einer einstündigen mündlichen Prüfung und einer dreistündigen Klausur (180 Minuten)."
  3. Hinter Ziffer 6.3.2. wird die folgende Ziffer 6.3.3. angefügt:

  4. Schriftliche Prüfung:
    „Die Themenbereiche der schriftlichen Prüfung können mit dem zuständigen Prüfungsausschuß abgesprochen werden. Die Themen dürfen nicht mit demjenigen der Magisterarbeit und denen der mündlichen Prüfung übereinstimmen."
Artikel II

Diese Satzung gilt für alle Studierenden des Magisterstudiums Philosophie (Hauptfach) ab Wintersemester 1998/99.

Artikel III

Diese Satzung tritt nach Genehmigung durch das Kultusministerium am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Ministerialblatt des Landes Sachsen-Anhalt in Kraft.

Ausgefertigt auf Grund des Beschlusses des Senats der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 13.5.1998 sowie der Genehmigung des Kultusministeriums des Landes Sachsen-Anhalt vom 12.6.1998.

Halle, den 22.7.1998


Hinweis: Die Wiedergabe von Texten des Ministerialblattes der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im WWW dient lediglich einem ersten und schnelleren Informationszugriff und erfolgt ohne Gewähr. Die verbindliche Textfassung entnehmen Sie bitte der gedruckten Ausgabe.