Ministerialblatt Nnr. 50/1997 vom 13.11.1997

Satzung zur Änderung
der Magisterprüfungsordnung für die Fächer des
Fachbereiches Kunst- und Altertumswissenschaften
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
vom 15.11.1996

Bek. des MK vom 2.10.1997 - 65-74341

Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hat die in der Anlage abgedruckte Satzung zur Änderung der Magisterprüfungsordnung für die Fächer des Fachbereiches Kunst- und Altertumswissenschaften (siehe Anlage zur Bek. des MK vom 21. 7. 1995, MBl. LSA S. 1771) vom 15.11.1996 als Satzung beschlossen, die vom Kultusministerium gemäß § 17 Abs. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 7.10.1993 (GVBl. LSA S. 614), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.2.1996 (GVBl. LSA S. 74), i. V. m Abschnitt III Nr. 3 des Beschlusses der Landesregierung über den Aufbau der Landesregierung Sachsen-Anhalt und die Abgrenzung der Geschäftsbereiche vom 21.11.1995 (MBl. LSA S. 2355), zuletzt geändert durch Abschn. II Nr. 1 des Beschlusses über die Übertragung der Rechtsförmlichkeitsprüfung auf das Ministerium der Justiz vom 10.12.1996 (MBl. LSA S. 2408), am 21.2.1997 genehmigt worden ist.

Anlage

Satzung zur Änderung
der Magisterprüfungsordnung für die Fächer des
Fachbereiches Kunst- und Altertumswissenschaften
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 15.11.1996

Auf Grund des § 17 sowie des § 77 Abs. III Nr. 11 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 7.10.1993 (GVBl. LSA S. 614), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Hochschulgesetztes des Landes Sachsen-Anhalt vom 13.2.1996 (GVBl. LSA S. 74), hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Kunst- und Altertumswissenschaften der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in seiner Sitzung am 15.11.1996 folgende Änderungen der „Magisterprüfungsordnung für die Fächer des Fachbereiches Kunst- und Altertumswissenschaften der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg“ beschlossen:

Artikel I

Die „Magisterprüfungsordnung für die Fächer des Fachbereiches Kunst- und Altertumswissenschaften der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg“ wird wie folgt geändert:

  1. § 21 wird § 22.
  2. Als § 21 wird folgender Text eingefügt:

Dauer des Gesamtverfahrens

(1) Das Thema der Magisterarbeit muß spätestens drei Monate nach Abschluß aller Fachprüfungen (Klausurarbeiten und sonstige schriftliche Arbeiten sowie mündliche Prüfungen) ausgegeben werden.

(2) Wird das Thema der Magisterarbeit vor der Anmeldung zu Fachprüfungen vergeben, so müssen alle Fachprüfungen spätestens sechs Monate nach der durch das Prüfungsamt des Fachbereiches erfolgten Benachrichtigung über die Annahme der Arbeit abgelegt sein.

Artikel II

Diese Satzung findet auf alle Studierenden Anwendung, die ab Wintersemester 1996/97 erstmalig für die Fächer des Fachbereiches Kunst- und Altertumswissenschaften an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg eingeschrieben worden sind. Studierende, die bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits die Zwischenprüfung bestanden haben, legen die Magisterprüfung nach der bis zum Sommersemester 1996 geltenden Fassung der Prüfungsordnung ab, es sei denn, daß sie die Anwendung der durch diese Satzung geänderten Fassung der Prüfungsordnung bei der Zulassung zur Prüfung schriftlich beantragen. Studierende, die bereits vor dem Wintersemester 1996/97 für die Fächer des Fachbereiches Kunst- und Altertumswissenschaften an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg eingeschrieben worden sind und die Zwischenprüfung noch nicht bestanden haben, legen diese nach der bis zum Sommersemester 1996 geltenden Fassung der Prüfungsordnung, die Magisterprüfung jedoch nach der neuen Fassung der Prüfungsordnung ab; auf Antrag der Kandidatin bzw. des Kandidaten wird die neue Fassung der Prüfungsordnung auch auf die Zwischenprüfung angewendet.

Der Antrag auf Anwendung der neuen Prüfungsordnung ist unwiderruflich. Wiederholungsprüfungen sind nach der Fassung der Prüfungsordnung abzulegen, nach der die Erstprüfung abgelegt wurde.

Artikel III

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie wird im Ministerialblatt des Landes Sachsen-Anhalt veröffentlicht.

Ausgefertigt auf Grund der Beschlüsse des Fachbereichsrates des Fachbereiches Kunst- und Altertumswissenschaften vom 15.11.1996 und des Senats der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 11.12.1996 und der Genehmigung des Kultusministeriums des Landes Sachsen-Anhalt vom 21.2.1997

Halle, den 19.8.1997