Ministerialblatt Nr. 10/1996 vom 16.2.1996

Änderung der Satzung der "Leucorea", rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Bek. des MK vom 22.1.1996 - 01 - 70131/7.22

In der Anlage wird die vom Kuratorium der Stiftung Leucorea am 11.10.1995 beschlossene, sowie vom Kultusministerium am 17.1.1996 genehmigte Änderung der Satzung der Stifung Leucorea (Anlage zum Beschluß der LReg. vom 26.4.1994, MBL. LSA S. 1283)bekanntgemacht.

Anlage

I.

Die Satzung der "Leucorea", rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, vom 26.4.1994 (MBL. LSA S. 1283) wird wie folgt geändert:

1. § 8 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

"(1) Der Stifungsvorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinen Stellvertreter und dem Schatzmeister. Zwei dieser Mitglieder müssen Professoren der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg sein. Die Wahl erfolgt durch das Kuratorium auf die Dauer von fünf Jahren. Eine Wiederwahl ist zulässig."

2. § 11 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

"(1) Das Kuratorium besteht aus dreizehn Mitgliedern, nämlich

a) acht Mitgliedern der Universität. Während der Dauer ihrer Amtszeit zählen hierzu der Rektor und ein vom Senat zu bestimmender Prorektor, soweit sie nicht dem Vorstand angehören. Die übrigen Mitglieder, von denen fünf Professoren sind, werden vom Senat für die Dauer von fünf Jahren bestimmt,

b) zwei Vertretern des Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt,

c) einem Vertreter des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt, der das Widerspruchsrecht bei Entscheidungen von grundsätzlicher finanzieller Bedeutung hat,

d) zwei Vertretern der Lutherstadt Wittenberg."

3. § 11 Abs. 9 erhält folgende Fassung:

"(9) Das Kuratorium ist beschlußfähig, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen worden und wenn mindestens sechs Mitglieder anwesend sind, von denen mindestens vier Mitglieder der Universität sein müssen."

II.

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.