Ausbildungsbibliotheken für die Laufbahn des höheren Dienstes an wissenschaftlichen Bibliotheken des Landes Sachsen-Anhalt

RdErl. des MK vom 21.11.1995 - 7.12-03120 HD

I.

Auf Grund des § 3 Abs. 2 Nr. 1 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamten für die Laufbahn des höheren Dienstes an wissenschaftlichen Bibliotheken des Landes Sachsen-Anhalt vom 28.2.1993 (GVBl. LSA S. 165) wird festgelegt:

Neben der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg als Ausbildungsbibliothek und Ausbildungsbehörde wird die Universitätsbibliothek der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg als Ausbildungsbibliothek für den Vorbereitungsdienst der Bibliotheksreferendarinnen und Bibliotheksreferendare des Landes bestimmt.

II.

Dieser RdErl. tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft.