Magisterprüfungsordnung für den Studiengang Historische Hilfswissenschaften (Nebenfach)

Bek. des MWF vom 11.5.1993

Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hat die in der Anlage abgedruckte Magisterprüfungsordnung für den Studiengang Historische Hilfswissenschaften als Satzung beschlossen, die vom Ministerium für Wissenschaft und Forschung gemäß § 14 Abs. 2 i. V. m. § 75 Abs. 3 des Hochschulerneuerungsgesetzes vom 31.7.1991 (GVBl. LSA S. 198), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.10.1992 (GVBl. LSA S. 764), am 11.5.1993 genehmigt worden ist.

Anlage

Magisterprüfungsordnung für den Studiengang Historische Hilfswissenschaften (Nebenfach) vom 30.9.1992

§ 1
Geltungsbereich

Die vorliegende Prüfungsordnung regelt unter Berücksichtigung der Rahmenprüfungsordnung für Magisterstudiengänge vom 15.7.1992 Voraussetzungen, Inhalte und Verlauf der Prüfungen des Magisterstudiums Historische Hilfswissenschaften im Nebenfach an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

§ 2
Leistungsnachweise

(1) Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme

Bis zum Abschluß des Studiums im Fach Historische Hilfswissenschaften ist der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den Wahlpflicht- und freien Lehrveranstaltungen des Grund- bzw. Hauptstudiums, gegebenenfalls der Zwischenprüfung Historische Hilfswissenschaften und der Magisterprüfung Historische Hilfswissenschaften zu erbringen.

(2) Zwischenprüfung Historische Hilfswissenschaften

(3) Magisterprüfung im Nebenfach Historische Hilfswissenschaften