Magisterprüfungsordnung für den Studiengang Historische Hilfswissenschaften (Nebenfach)
Bek. des MWF vom 11.5.1993
Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hat die in der Anlage abgedruckte Magisterprüfungsordnung für den Studiengang Historische Hilfswissenschaften als Satzung beschlossen, die vom Ministerium für Wissenschaft und Forschung gemäß § 14 Abs. 2 i. V. m. § 75 Abs. 3 des Hochschulerneuerungsgesetzes vom 31.7.1991 (GVBl. LSA S. 198), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.10.1992 (GVBl. LSA S. 764), am 11.5.1993 genehmigt worden ist.
Anlage
Magisterprüfungsordnung für den Studiengang Historische Hilfswissenschaften (Nebenfach) vom 30.9.1992
§ 1
Geltungsbereich
Die vorliegende Prüfungsordnung regelt unter Berücksichtigung der Rahmenprüfungsordnung für Magisterstudiengänge vom 15.7.1992 Voraussetzungen, Inhalte und Verlauf der Prüfungen des Magisterstudiums Historische Hilfswissenschaften im Nebenfach an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
§ 2
Leistungsnachweise
(1) Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme
Bis zum Abschluß des Studiums im Fach Historische Hilfswissenschaften ist der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den Wahlpflicht- und freien Lehrveranstaltungen des Grund- bzw. Hauptstudiums, gegebenenfalls der Zwischenprüfung Historische Hilfswissenschaften und der Magisterprüfung Historische Hilfswissenschaften zu erbringen.
(2) Zwischenprüfung Historische Hilfswissenschaften
1. Laut Rahmenprüfungsordnung wird die Zwischenprüfung in einem der beiden Nebenfächer abgelegt.
2. Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung sind folgende Leistungsnachweise
Die o. g. Nachweise sind dem schriftlichen Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung beizufügen. Unvollständig oder verspätet eingereichte Anträge führen zur Ablehnung des Zulassungsantrages durch den Prüfungsausschuß des Fachbereichs. Der Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung setzt voraus, daß der Kandidat/die Kandidatin für das letzte Semester vor der Zwischenprüfung an der Martin-Luther-Universität eingeschrieben ist.
3. Inhalt
Durch die Zwischenprüfung soll der Kandidat/die Kandidatin nachweisen, daß er/sie das Ziel des Grundstudiums erreicht hat und daß er/sie insbesondere die inhaltlichen Grundlagen des Faches Historische Hilfswissenschaften, das methodische Instrumentarium und eine systematische Orientierung erworben hat, die erforderlich sind, um das Studium mit Erfolg fortzusetzen.
4. Art und Dauer
Die Zwischenprüfung besteht aus
(3) Magisterprüfung im Nebenfach Historische Hilfswissenschaften
1. Prüfungsteile
Die Magisterprüfung besteht aus der Klausur und der mündlichen Prüfung.
2. Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen sind
Der Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung setzt voraus, daß der Kandidat/die Kandidatin grundsätzlich in den beiden der Prüfung vorangegangenen Semestern an der Martin-Luther-Universität eingeschrieben ist.
3. Besondere Zulassungsvoraussetzungen für die mündliche Prüfung ist die positive Begutachtung der Klausur.
4. Inhalt, Art und Dauer der Prüfungsteile
Die Magisterprüfung insgesamt bildet den Abschluß des Studienganges Magister Artium im Nebenfach Historische Hilfswissenschaften. Durch die Magisterprüfung wird die Fähigkeit zu wissenschaftlichem Arbeiten sowie die Kenntnis von Grundlagen und wesentlichen Forschungsergebnissen des Faches festgestellt.
5. In der Klausur zeigt der Kandidat/die Kandidatin, daß er/sie in begrenzter Zeit und nur mit den zugelassenen Hilfsmitteln in Anwendung der Methoden seines Faches vorgegebene Fragestellungen bearbeiten kann. Zur Auswahl stehen drei Themen aus dem Gebiet der Historischen Hilfswissenschaften. Dauer der Klausur: drei Zeitstunden.
6. Mündliche Prüfung im Nebenfach Historische Hilfswissenschaften
Inhaltliche Anforderungen dieser Prüfung sind
Geprüft werden die wichtigsten Historischen Hilfswissenschaften zur Mittleren und Neueren Geschichte. Der Student/die Studentin wählt zusätzlich zwei Spezialgebiete, in denen vertiefte Kenntnisse nachzuweisen sind (je ca. 10 Minuten). Die Themen der Klausur dürfen nicht Gegenstand der mündlichen Prüfung sein. Gesamtdauer der mündlichen Prüfung im Nebenfach Historische Hilfswissenschaften: ca. 40 Minuten.