Magisterprüfungsordnung für den Studiengang Mittlere und Neuere Geschichte (Nebenfach)

Bek. des MWF vom 11.5.1993

Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hat die in der Anlage abgedruckte Magisterprüfungsordnung für den Studiengang Mittlere und Neuere Geschichte als Satzung beschlossen, die vom Ministerium für Wissenschaft und Forschung gemäß § 14 Abs. 2 i. V. m. § 75 Abs. 3 des Hochschulerneuerungsgesetzes vom 31.7.1991 (GVBl. LSA S. 198), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.10.1992 (GVBl. LSA S. 764), am 11.5.1993 genehmigt worden ist.

Magisterprüfungsordnung für den Studiengang Mittlere und Neuere Geschichte (Nebenfach) vom 30.9.1992

§ 1
Geltungsbereich

Die vorliegende Prüfungsordnung regelt unter Berücksichtigung der Rahmenprüfungsordnung für Magisterstudiengänge vom 15.7.1992 Voraussetzungen, Inhalte und Verlauf der Prüfungen des Magisterstudiums Mittlere und Neuere Geschichte im Nebenfach an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

§ 2
Leistungsnachweise

(1) Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme

Bis zum Abschluß des Studiums im Fach Mittlere und Neuere Geschichte ist der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den Wahlpflicht- und freien Lehrveranstaltungen des Grund- bzw. Hauptstudiums, gegebenenfalls der Zwischenprüfung Mittlere und Neuere Geschichte und der Magisterprüfung Mittlere und Neuere Geschichte zu erbringen.

(2) Zwischenprüfung Mittlere und Neuere Geschichte (kleines Historicum)

(3) Magisterprüfung Mittlere und Neuere Geschichte