Magisterprüfungsordnung für den Studiengang Mittlere und Neuere Geschichte (Nebenfach)
Bek. des MWF vom 11.5.1993
Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hat die in der Anlage abgedruckte Magisterprüfungsordnung für den Studiengang Mittlere und Neuere Geschichte als Satzung beschlossen, die vom Ministerium für Wissenschaft und Forschung gemäß § 14 Abs. 2 i. V. m. § 75 Abs. 3 des Hochschulerneuerungsgesetzes vom 31.7.1991 (GVBl. LSA S. 198), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.10.1992 (GVBl. LSA S. 764), am 11.5.1993 genehmigt worden ist.
Magisterprüfungsordnung für den Studiengang Mittlere und Neuere Geschichte (Nebenfach) vom 30.9.1992
§ 1
Geltungsbereich
Die vorliegende Prüfungsordnung regelt unter Berücksichtigung der Rahmenprüfungsordnung für Magisterstudiengänge vom 15.7.1992 Voraussetzungen, Inhalte und Verlauf der Prüfungen des Magisterstudiums Mittlere und Neuere Geschichte im Nebenfach an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
§ 2
Leistungsnachweise
(1) Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme
Bis zum Abschluß des Studiums im Fach Mittlere und Neuere Geschichte ist der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den Wahlpflicht- und freien Lehrveranstaltungen des Grund- bzw. Hauptstudiums, gegebenenfalls der Zwischenprüfung Mittlere und Neuere Geschichte und der Magisterprüfung Mittlere und Neuere Geschichte zu erbringen.
(2) Zwischenprüfung Mittlere und Neuere Geschichte (kleines Historicum)
1. Laut Rahmenprüfungsordnung wird die Zwischenprüfung in einem der beiden Nebenfächer abgelegt.
2. Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung sind folgende Leistungsnachweise
Die o. g. Nachweise sind dem schriftlichen Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung im Fach Mittlere und Neuere Geschichte beizufügen. Unvollständig oder verspätet eingereichte Anträge führen zur Ablehnung des Zulassungsantrages durch den Prüfungsausschuß des Fachbereichs. Der Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung setzt voraus, daß der Kandidat/die Kandidatin für das letzte Semester vor der Zwischenprüfung an der Martin-Luther-Universität eingeschrieben ist.
3. Inhalt
Durch die Zwischenprüfung soll der Kandidat/die Kandidatin nachweisen, daß er/sie das Ziel des Grundstudiums erreicht hat und daß er/sie insbesondere die inhaltlichen Grundlagen des Faches Mittlere und Neuere Geschichte, ein methodisches Instrumentarium und eine systematische Orientierung erworben hat, die erforderlich sind, um das Studium mit Erfolg fortzusetzen.
4. Art und Dauer
Die Zwischenprüfung besteht aus
(3) Magisterprüfung Mittlere und Neuere Geschichte
1. Prüfungsteile
Die Magisterprüfung besteht aus der Klausur und der mündlichen Prüfung.
2. Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen sind
Der Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung setzt voraus, daß der Kandidat/die Kandidatin in den beiden der Prüfung vorangegangenen Semestern an der Martin-Luther-Universität eingeschrieben ist.
3. Besondere Zulassungsvoraussetzungen für die mündlichen Prüfungen ist die positive Begutachtung der Klausur.
4. Inhalt, Art und Dauer der Prüfungsteile
Die Magisterprüfung insgesamt bildet den Abschluß des Studienganges Magister Artium im Nebenfach Mittlere und Neuere Geschichte. Durch die Magisterprüfung wird die Fähigkeit zu wissenschaftlichem Arbeiten sowie die Kenntnis von Grundlagen und wesentlichen Forschungsergebnissen des Faches festgestellt.
5. In der Klausur zeigt der Kandidat/die Kandidatin, daß er/sie in begrenzter Zeit und nur mit den zugelassenen Hilfsmitteln in Anwendung der Methoden seines Faches vorgegebene Fragestellungen bearbeiten kann. Zur Auswahl steht je ein Thema aus den historischen Epochen Mittlere Geschichte (einschließlich Landesgeschichte) und Neuere Geschichte (einschließlich Landesgeschichte und Zeitgeschichte). Dauer der Klausur: drei Zeitstunden
6. Mündliche Prüfung Mittlere und Neuere Geschichte
Inhaltliche Anforderungen dieser Prüfung sind
Geprüft werden die Mittlere Geschichte (einschließlich Landesgeschichte)
und die Neuere Geschichte (einschließlich Landes- und Zeitgeschichte).
Je Epoche wählt der Student/die Studentin zusätzlich zwei Spezialgebiete,
in denen vertiefte Kenntnisse nachzuweisen sind (je ca. 10 Minuten). Die
Themen der Klausur dürfen nicht Gegenstand der mündlichen Prüfung
sein.
Gesamtdauer der mündlichen Prüfung Mittlere und Neuere Geschichte:
ca. 40 Minuten.