1. Die Verordnung der Provinz Sachsen über die Eingliederung der Franckeschen Stiftungen in die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 20.9.1946 (Verordnungsblatt für die Provinz Sachsen 1946 S. 450) war von Anbeginn an rechtswidrig; ihre Unwirksamkeit wird hiermit festgestellt.
2. Die Franckeschen Stiftungen mit ihrem Sitz in Halle bestehen als Stiftung des öffentlichen Rechts mit Rechtspersönlichkeit weiter.