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Erste Satzung zur Änderung der vorläufigen Rahmenprüfungsordnung
für Magisterstudiengänge der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Bek. des MWF vom 19.7.1994
Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hat die in der Anlage
abgedruckte Erste Satzung vom 10.6.1994 zur Änderung der "Vorläufigen
Rahmenprüfungsordnung für Magisterstudiengänge der Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg" vom 15.7.1992 (siehe Bek. des MWF vom 11.5.1993, MBl.
LSA S. 1675) als Satzung beschlossen, die vom Ministerium für Wissenschaft
und Forschung gemäß § 17 Abs. 1 des Hochschulgesetzes des
Landes Sachsen-Anhalt vom 7.10.1993 (GVBl. LSA S. 614), geändert durch
Art. 2 des Dritten Hochschulstrukturgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
vom 5.7.1994 (GVBl. LSA S. 799), am 19.7.1994 genehmigt worden ist.
Anlage
Erste Satzung zur Änderung der "Vorläufigen Rahmenprüfungsordnung
für Magisterstudiengänge der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
vom 15.7.1992"
vom 10.6.1994
Auf Grund des § 17 sowie des § 77 Abs. 3 Nr. 11 des Hochschulgesetzes
des Landes Sachsen-Anhalt vom 7.10.1993 (GVBl. LSA S. 614) hat der Senat
der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in seiner Sitzung am
8.6.1994 folgende Änderungen der vorläufigen Rahmenprüfungsordnung
für Magisterstudiengänge der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
beschlossen:
-
In der Überschrift der Ordnung wird das Wort "Vorläufige" ersatzlos
gestrichen.
-
die in der Einführung genannten Rechtsgrundlagen: . . . "gemäß
§ 14 Abs. 2 i. V. m. § 75 Abs. 3 und § 77 Abs. 1 des Hochschulerneuerungsgesetzes
vom 31.7.1991 (GVBl. LSA S. 198), zuletzt geändert durch Gesetz vom
30.10.1992 (GVBl. LSA S. 764)" werden durch die Rechtsgrundlagen: . . .
"gemäß § 17 sowie des § 77 Abs. 3 Nr. 11 des Hochschulgesetzes
des Landes Sachsen-Anhalt vom 7.10.1993 (GVBl. LSA S. 614)" ersetzt.
-
Der Fächerkatalog wird ergänzt durch
"Fachbereich |
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Geowissenschaften: |
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Geologie/Paläontologie |
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x" |
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