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Erste Satzung zur Änderung der vorläufigen Rahmenprüfungsordnung für Magisterstudiengänge der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Bek. des MWF vom 19.7.1994

Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hat die in der Anlage abgedruckte Erste Satzung vom 10.6.1994 zur Änderung der "Vorläufigen Rahmenprüfungsordnung für Magisterstudiengänge der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg" vom 15.7.1992 (siehe Bek. des MWF vom 11.5.1993, MBl. LSA S. 1675) als Satzung beschlossen, die vom Ministerium für Wissenschaft und Forschung gemäß § 17 Abs. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 7.10.1993 (GVBl. LSA S. 614), geändert durch Art. 2 des Dritten Hochschulstrukturgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 5.7.1994 (GVBl. LSA S. 799), am 19.7.1994 genehmigt worden ist.

Anlage

Erste Satzung zur Änderung der "Vorläufigen Rahmenprüfungsordnung für Magisterstudiengänge der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 15.7.1992"
vom 10.6.1994

Auf Grund des § 17 sowie des § 77 Abs. 3 Nr. 11 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 7.10.1993 (GVBl. LSA S. 614) hat der Senat der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in seiner Sitzung am 8.6.1994 folgende Änderungen der vorläufigen Rahmenprüfungsordnung für Magisterstudiengänge der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg beschlossen:
  1. In der Überschrift der Ordnung wird das Wort "Vorläufige" ersatzlos gestrichen.
  2. die in der Einführung genannten Rechtsgrundlagen: . . . "gemäß § 14 Abs. 2 i. V. m. § 75 Abs. 3 und § 77 Abs. 1 des Hochschulerneuerungsgesetzes vom 31.7.1991 (GVBl. LSA S. 198), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.10.1992 (GVBl. LSA S. 764)" werden durch die Rechtsgrundlagen: . . . "gemäß § 17 sowie des § 77 Abs. 3 Nr. 11 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 7.10.1993 (GVBl. LSA S. 614)" ersetzt.
  3. Der Fächerkatalog wird ergänzt durch
"Fachbereich
Geowissenschaften:
Geologie/Paläontologie - - - x"



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