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Magisterprüfungsordnung für
den Studiengang Historische Hilfswissenschaften (Nebenfach)
Bek. des MWF vom 11.5.1993
Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hat die in der Anlage
abgedruckte Magisterprüfungsordnung für den Studiengang Historische
Hilfswissenschaften als Satzung beschlossen, die vom Ministerium für
Wissenschaft und Forschung gemäß § 14 Abs. 2 i. V. m. §
75 Abs. 3 des Hochschulerneuerungsgesetzes vom 31.7.1991 (GVBl. LSA S.
198), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.10.1992 (GVBl. LSA S. 764),
am 11.5.1993 genehmigt worden ist.
Anlage
Magisterprüfungsordnung für den Studiengang Historische
Hilfswissenschaften (Nebenfach) vom 30.9.1992
§ 1
Geltungsbereich
Die vorliegende Prüfungsordnung regelt unter Berücksichtigung
der Rahmenprüfungsordnung für Magisterstudiengänge vom 15.7.1992
Voraussetzungen, Inhalte und Verlauf der Prüfungen des Magisterstudiums
Historische Hilfswissenschaften im Nebenfach an der Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg.
§ 2
Leistungsnachweise
(1) Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme
Bis zum Abschluß des Studiums im Fach Historische Hilfswissenschaften
ist der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den Wahlpflicht-
und freien Lehrveranstaltungen des Grund- bzw. Hauptstudiums, gegebenenfalls
der Zwischenprüfung Historische Hilfswissenschaften und der Magisterprüfung
Historische Hilfswissenschaften zu erbringen.
(2) Zwischenprüfung Historische Hilfswissenschaften
1. Laut Rahmenprüfungsordnung wird die Zwischenprüfung in
einem
der beiden Nebenfächer abgelegt.
2. Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung sind
folgende Leistungsnachweise
-
zensierte Testate mit ausgewiesener schriftlicher Arbeit im Proseminar
Einführung in die Historischen Hilfswissenschaften und im Proseminar
Neuere Geschichte,
-
zensierte Testate in vier Übungen; wahlobligatorisch mit ausgewiesener
schriftlicher Arbeit,
-
Sprachnachweise: Latinum und zwei moderne Fremdsprachen (nach Möglichkeit
Französisch).
Die o. g. Nachweise sind dem schriftlichen Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung
beizufügen. Unvollständig oder verspätet eingereichte Anträge
führen zur Ablehnung des Zulassungsantrages durch den Prüfungsausschuß
des Fachbereichs. Der Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung setzt
voraus, daß der Kandidat/die Kandidatin für das letzte Semester
vor der Zwischenprüfung an der Martin-Luther-Universität eingeschrieben
ist.
3. Inhalt
Durch die Zwischenprüfung soll der Kandidat/die Kandidatin nachweisen,
daß er/sie das Ziel des Grundstudiums erreicht hat und daß
er/sie insbesondere die inhaltlichen Grundlagen des Faches Historische
Hilfswissenschaften, das methodische Instrumentarium und eine systematische
Orientierung erworben hat, die erforderlich sind, um das Studium mit Erfolg
fortzusetzen.
4. Art und Dauer
Die Zwischenprüfung besteht aus
-
einer Klausur von 60 Minuten (dafür stehen drei Themen zur Wahl),
-
einer mündlichen Prüfung über die Historischen Hilfswissenschaften
(Überblick) von insgesamt ca. 40 Minuten, wobei zwei Wahlthemen möglich
sind (ca. 10 Minuten).
(3) Magisterprüfung im Nebenfach Historische Hilfswissenschaften
1. Prüfungsteile
Die Magisterprüfung besteht aus der Klausur und der mündlichen
Prüfung.
2. Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen sind
-
gegebenenfalls die Zwischenprüfung,
-
die Erfüllung aller Anforderungen des Hauptstudiums,
-
fachbezogene Sprachkenntnisse: Latinum und zwei moderne Fremdsprachen,
-
der fristgemäße Antrag auf Zulassung zur Prüfung und deren
schriftliche Bestätigung.
Der Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung setzt voraus, daß
der Kandidat/die Kandidatin grundsätzlich in den beiden der Prüfung
vorangegangenen Semestern an der Martin-Luther-Universität eingeschrieben
ist.
3. Besondere Zulassungsvoraussetzungen für die mündliche Prüfung
ist die positive Begutachtung der Klausur.
4. Inhalt, Art und Dauer der Prüfungsteile
Die Magisterprüfung insgesamt bildet den Abschluß des Studienganges
Magister Artium im Nebenfach Historische Hilfswissenschaften. Durch die
Magisterprüfung wird die Fähigkeit zu wissenschaftlichem Arbeiten
sowie die Kenntnis von Grundlagen und wesentlichen Forschungsergebnissen
des Faches festgestellt.
5. In der Klausur zeigt der Kandidat/die Kandidatin, daß er/sie
in begrenzter Zeit und nur mit den zugelassenen Hilfsmitteln in Anwendung
der Methoden seines Faches vorgegebene Fragestellungen bearbeiten kann.
Zur Auswahl stehen drei Themen aus dem Gebiet der Historischen Hilfswissenschaften.
Dauer der Klausur: drei Zeitstunden.
6. Mündliche Prüfung im Nebenfach Historische Hilfswissenschaften
Inhaltliche Anforderungen dieser Prüfung sind
-
Kenntnisse, die für die Erfassung wesentlicher Probleme und Zusammenhänge
der Historischen Hilfswissenschaften erforderlich sind,
-
Kenntnisse ausgewählter Probleme im Bereich der Theorie und Methodologie
sowie der Geschichte der Geschichtswissenschaft,
-
die Fähigkeit, Elemente und Probleme der Historischen Hilfswissenschaften
in ihrem jeweiligen Zusammenhang zu erfassen und in Inhalt, Begrifflichkeit
und Form angemessen darzulegen,
-
die Fähigkeit zur Quellenkritik und -interpretation sowie zur kritischen
Auseinandersetzung mit der Fachliteratur.
Geprüft werden die wichtigsten Historischen Hilfswissenschaften zur
Mittleren und Neueren Geschichte. Der Student/die Studentin wählt
zusätzlich zwei Spezialgebiete, in denen vertiefte Kenntnisse nachzuweisen
sind (je ca. 10 Minuten). Die Themen der Klausur dürfen nicht Gegenstand
der mündlichen Prüfung sein. Gesamtdauer der mündlichen
Prüfung im Nebenfach Historische Hilfswissenschaften: ca. 40 Minuten.
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