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Magisterprüfungsordnung für den Studiengang Mittlere
und Neuere Geschichte (Nebenfach)
Bek. des MWF vom 11.5.1993
Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hat die in der Anlage
abgedruckte Magisterprüfungsordnung für den Studiengang Mittlere
und Neuere Geschichte als Satzung beschlossen, die vom Ministerium für
Wissenschaft und Forschung gemäß § 14 Abs. 2 i. V. m. §
75 Abs. 3 des Hochschulerneuerungsgesetzes vom 31.7.1991 (GVBl. LSA S.
198), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.10.1992 (GVBl. LSA S. 764),
am 11.5.1993 genehmigt worden ist.
Magisterprüfungsordnung für den Studiengang Mittlere und
Neuere Geschichte (Nebenfach) vom 30.9.1992
§ 1
Geltungsbereich
Die vorliegende Prüfungsordnung regelt unter Berücksichtigung
der Rahmenprüfungsordnung für Magisterstudiengänge vom 15.7.1992
Voraussetzungen, Inhalte und Verlauf der Prüfungen des Magisterstudiums
Mittlere und Neuere Geschichte im Nebenfach an der Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg.
§ 2
Leistungsnachweise
(1) Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme
Bis zum Abschluß des Studiums im Fach Mittlere und Neuere Geschichte
ist der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den Wahlpflicht-
und freien Lehrveranstaltungen des Grund- bzw. Hauptstudiums, gegebenenfalls
der Zwischenprüfung Mittlere und Neuere Geschichte und der Magisterprüfung
Mittlere und Neuere Geschichte zu erbringen.
(2) Zwischenprüfung Mittlere und Neuere Geschichte (kleines Historicum)
1. Laut Rahmenprüfungsordnung wird die Zwischenprüfung in
einem
der beiden Nebenfächer abgelegt.
2. Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung sind
folgende Leistungsnachweise
-
zensierte Testate mit ausgewiesener schriftlicher Arbeit in zwei Proseminaren
Geschichte; wahlobligatorisch zur Mittleren und Neueren Geschichte (einschließlich
Zeitgeschichte),
-
zensierte Testate mit ausgewiesener schriftlicher Arbeit in zwei Übungen
zur Mittleren und Neueren Geschichte (einschließlich Zeitgeschichte),
-
Sprachnachweise: Lateinkenntnisse; im übrigen gelten die Regelungen
des Hauptfaches.
Die o. g. Nachweise sind dem schriftlichen Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung
im Fach Mittlere und Neuere Geschichte beizufügen. Unvollständig
oder verspätet eingereichte Anträge führen zur Ablehnung
des Zulassungsantrages durch den Prüfungsausschuß des Fachbereichs.
Der Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung setzt voraus, daß
der Kandidat/die Kandidatin für das letzte Semester vor der Zwischenprüfung
an der Martin-Luther-Universität eingeschrieben ist.
3. Inhalt
Durch die Zwischenprüfung soll der Kandidat/die Kandidatin nachweisen,
daß er/sie das Ziel des Grundstudiums erreicht hat und daß
er/sie insbesondere die inhaltlichen Grundlagen des Faches Mittlere und
Neuere Geschichte, ein methodisches Instrumentarium und eine systematische
Orientierung erworben hat, die erforderlich sind, um das Studium mit Erfolg
fortzusetzen.
4. Art und Dauer
Die Zwischenprüfung besteht aus
-
einer Klausur von 60 Minuten. Dafür steht je ein Thema aus den Gebieten
Mittlere und Neuere Geschichte (einschließlich Zeitgeschichte) zur
Wahl,
-
einer mündlichen Prüfung über die beiden historischen Epochen
von insgesamt ca. 40 Minuten, wobei bei jeder Epoche ein Wahlthema möglich
ist (ca. 10 Minuten).
(3) Magisterprüfung Mittlere und Neuere Geschichte
1. Prüfungsteile
Die Magisterprüfung besteht aus der Klausur und der mündlichen
Prüfung.
2. Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen sind
-
gegebenenfalls die Zwischenprüfung,
-
die Erfüllung aller Anforderungen des Hauptstudiums,
-
fachbezogene Sprachkenntnisse: Lateinkenntnisse; vgl. im übrigen §
2 Abs. 2 und 3,
-
der fristgemäße schriftliche Antrag auf Zulassung zur Prüfung
und deren schriftliche Bestätigung.
Der Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung setzt voraus, daß
der Kandidat/die Kandidatin in den beiden der Prüfung vorangegangenen
Semestern an der Martin-Luther-Universität eingeschrieben ist.
3. Besondere Zulassungsvoraussetzungen für die mündlichen
Prüfungen ist die positive Begutachtung der Klausur.
4. Inhalt, Art und Dauer der Prüfungsteile
Die Magisterprüfung insgesamt bildet den Abschluß des Studienganges
Magister Artium im Nebenfach Mittlere und Neuere Geschichte. Durch die
Magisterprüfung wird die Fähigkeit zu wissenschaftlichem Arbeiten
sowie die Kenntnis von Grundlagen und wesentlichen Forschungsergebnissen
des Faches festgestellt.
5. In der Klausur zeigt der Kandidat/die Kandidatin, daß er/sie
in begrenzter Zeit und nur mit den zugelassenen Hilfsmitteln in Anwendung
der Methoden seines Faches vorgegebene Fragestellungen bearbeiten kann.
Zur Auswahl steht je ein Thema aus den historischen Epochen Mittlere Geschichte
(einschließlich Landesgeschichte) und Neuere Geschichte (einschließlich
Landesgeschichte und Zeitgeschichte). Dauer der Klausur: drei Zeitstunden
6. Mündliche Prüfung Mittlere und Neuere Geschichte
Inhaltliche Anforderungen dieser Prüfung sind
-
Kenntnisse, die für die Erfassung wesentlicher historischer Abläufe,
Probleme und Zusammenhänge der Mittleren und Neueren Geschichte erforderlich
sind,
-
Kenntnis ausgewählter Probleme im Bereich der Theorie und Methodologie
sowie der Geschichte der Geschichtswissenschaft, bezogen auf die studierten
Epochen,
-
die Fähigkeit, soziale, politische und andere Probleme und Ereignisse
der Mittleren und Neueren Geschichte in ihrem jeweiligen historischen Zusammenhang
zu erfassen und in Inhalt, Begrifflichkeit und Form angemessen darzulegen,
-
die Fähigkeit zur Quellenkritik und -interpretation sowie zur kritischen
Auseinandersetzung mit der Fachliteratur.
Geprüft werden die Mittlere Geschichte (einschließlich Landesgeschichte)
und die Neuere Geschichte (einschließlich Landes- und Zeitgeschichte).
Je Epoche wählt der Student/die Studentin zusätzlich zwei Spezialgebiete,
in denen vertiefte Kenntnisse nachzuweisen sind (je ca. 10 Minuten). Die
Themen der Klausur dürfen nicht Gegenstand der mündlichen Prüfung
sein.
Gesamtdauer der mündlichen Prüfung Mittlere und Neuere Geschichte:
ca. 40 Minuten.
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