Hinweis: Die Wiedergabe von Texten des Ministerialblattes der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im WWW dient lediglich einem ersten und schnelleren Informationszugriff und erfolgt ohne Gewähr. Die verbindliche Textfassung entnehmen Sie bitte der gedruckten Ausgabe.
Magisterprüfungsordnung für den Studiengang Geschichte (Hauptfach)

Bek. des MWF vom 11.5.1993

Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hat die in der Anlage abgedruckte Magisterprüfungsordnung für den Studiengang Geschichte (Hauptfach) als Satzung beschlossen, die vom Ministerium für Wissenschaft und Forschung gemäß
§ 14 Abs. 2 i. V. m. § 75 Abs. 3 des Hochschulerneuerungsgesetzes vom 31.7.1991 (GVBl. LSA S. 198), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.10.1992 (GVBl. LSA S. 764), am 5.5.1993 genehmigt worden ist.

Anlage

Magisterprüfungsordnung für den Studiengang Geschichte (Hauptfach) vom 4.5.1992

§ 1
Geltungsbereich

Die vorliegende Prüfungsordnung regelt unter Berücksichtigung der Rahmenprüfungsordnung für Magisterstudiengänge vom 15.7.1992 Voraussetzungen, Inhalte und Verlauf der Prüfungen des Magisterstudiums Geschichte im Hauptfach an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

§ 2
Leistungsnachweise

(1) Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme

Bis zum Abschluß des Studiums im Fach Geschichte ist der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den Wahlpflicht- und freien Lehrveranstaltungen des Grund- bzw. Hauptstudiums, der Zwischenprüfung Geschichte (Historicum) und der Magisterprüfung Geschichte zu erbringen.

(2) Zwischenprüfung Geschichte (Historicum)

(3) Magisterprüfung Geschichte

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