Dieser Abdruck ist keine amtliche Bekanntmachung

Gesetz- und Verordnungsblatt LSA Nr. 18/2001 vom 18.5.2001
 


Verordnung
zur Änderung der Hochschulvergabeverordnung

Vom 14. Mai 2001

Aufgrund des § 12 Nrn. 3 und 6 des Hochschulzulassungsgesetzes Sachsen-Anhalt vom 12. Mai 1993 (GVBl. LSA S. 244), geändert durch § 1 des Gesetzes zur Änderung des Zweiten Hochschulzulassungsgesetzes vom 12. April 2000 (GVBl. LSA S. 206), wird verordnet:

§ 1

Die Hochschulvergabeverordnung vom 18. November 2000 (GVBl. LSA S. 638) wird wie folgt geändert:
 

  1. § 12 wird wie folgt geändert:
    1. In Absatz 3 Satz 3 werden die Worte "ausgewählte Bewerberinnen und Bewerber, die sich in der Wahl der Studienorte beschränkt haben, voraussichtlich nicht verteilt werden können und" gestrichen.
    2. In Absatz 5 Satz 2 werden die Worte "zum Beginn der Nachrückverfahren" durch die Worte "vor Beginn des zweiten Nachrückverfahrens" ersetzt.
  2. In § 13 Abs. 1 Satz 1 wird die Zahl "5" durch die Zahl "8" ersetzt.
  3. In § 18 Abs. 2 Nr. 1 wird das Wort "ausgewählt" durch das Wort "zugelassen" ersetzt.
§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt erstmals für das Vergabeverfahren zum Wintersemester 2001/2002.