Verordnung
zur Änderung der Verordnung zur Durchführung von Wahlen an den
Hochschulen.
Vom 18. Juli 1994.
Auf Grund von § 71 Abs. 6 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 7. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 614), geändert durch Artikel 2 des Dritten Hochschulstrukturgesetzes vom 5. Juli 1994 (GVBl. LSA S. 799), wird verordnet:
§ 1
Die Verordnung zur Durchführung von Wahlen an den Hochschulen vom 16. November 1993 (GVBl. LSA S. 708) wird wie folgt geändert:
1. In § 2 wird folgender Absatz 4 angefügt:
"(4) Werden die Vertreter einer Statusgruppe (Wählergruppe) in einem zentralen Organ einer Hochschule nach Maßgabe der Grundordnung aus den Mitgliedern dieser Statusgruppe eines Fachbereiches gewählt, so bilden die Fachbereiche je einen Wahlbereich."
2. Nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 wird folgende Nummer 3a eingefügt:
"3a. die Zahl der für Kollegialorgane von einzelnen Wählergruppen in einem Wahlbereich zu wählenden Mitglieder,".
3. In § 8 Abs. 2 wird der folgende Satz 2 angefügt:
"Umfaßt eine Wählergruppe bei Bildung von Wahlbereichen weniger als 15 Mitglieder, so verringert sich die Zahl der Unterzeichner auf mindestens ein Mitglied."
4. In § 11 Abs. 1 wird der folgende Satz 2 angefügt:
" Sind Wahlbereiche gebildet, so ist die Zahl der in dem Wahlbereich zu wählenden Vertreter einer Wählergruppe maßgeblich; dies gilt auch für die Gesamtstimmenzahl."
5. § 14 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
a) Es wird folgender neuer Satz 3 eingefügt:
"Bei der Bildung von Wahlbereichen ist auch der Wahlbereich anzugeben."
b) Die bisherigen Sätze 3 und 4 werden Sätze 4 und 5.
6. § 20 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 7 wird der Punkt durch ein Komma ersetzt.
b) Es wird folgende Nummer 8 angefügt:
"8. die sich im Wahlumschlag eines anderen Wahlbereiches befinden."
7. In § 22 Abs. 1 wird folgender Satz 2 angefügt:
"Bei Bildung von Wahlbereichen ist das Ergebnis nach Wahlbereichen gegliedert festzustellen."
§ 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Magdeburg, den 18. Juli 1994.
Prof. Dr. Frick