Uni-Halle-SiegelMARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG

Amtsblatt
16. Jahrgang, Nr. 4 vom 30. Mai 2006, S.


Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät


Fachspezifische Ordnung zur Regelung der Auswahlverfahren
in den Bachelor-Studiengang/Studienprogrammen Wirtschaftsinformatik
(Business Information Systems) (60, 120, 180 Leistungspunkte)
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

 

vom 12.04.2006

 

Auf Grund der §§ 3 a Abs. 3, 12 des Hochschulzulassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 12. Mai 1993 (GVBl. LSA S. 244), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Reform der Hochschulzulassung vom 03.05.2005 (GVBl. LSA S. 250) in Verbindung mit §§ 4 Abs. 4, 5; 55 Abs. 2, 3; 67 Abs. 2 und 69 Abs. 1 Hochschulgesetz Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 05.05.2004 (GVBl. LSA S. 256) und der Rahmenordnung zur Regelung des Auswahlverfahrens in zulassungsbeschränkten Studiengängen vom 09.03.2005 (ABl. 2005, Nr. 3, S. 2) hat der Senat der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg am 12.04.2006 folgende Fachspezifische Ordnung für die Auswahlverfahren in den Bachelor-Studiengang/Studienprogrammen Wirtschaftsinformatik (Business Information Systems) (60, 120, 180 Leistungspunkte) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg beschlossen.

 

§ 1
Anwendungsbereich

 

Die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät vergibt nach Abzug der Vorabquoten mindestensfür die Bachelor-Studienprogramme Wirtschaftsinformatik (Business Information Systems) 60 % der Studienplätze nach dem Grad der Qualifikation i.V.m. gewichteten Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung.

 

§ 2
Auswahlkriterien; gewichtete Einzelnoten und Ranglistenbildung

 

(1) Für die Studienprogramme Wirtschaftsinformatik geben folgende Fächer der Hochschulzugangsberechtigung Auskunft über die fachspezifische Eignung:

 

·        Deutsch,

·        Mathematik,

·        Englisch.

 

(2) Die Auswahl erfolgt nach einer Rangliste. Die Platzierung auf der Rangliste richtet sich nach einer Punktzahl, die nach folgenden Maßgaben gebildet wird:

 

a.       Gesamtpunktzahl der Hochschulzugangsberechtigung (mindestens 280; höchstens 840 Punkte);

b.      je 80 Bonuspunkte in den Fächern gemäß Abs. 1, wenn die Addition der erreichten Punktzahlen der letzten vier Halbjahre vor Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung je Fach gemäß Abs. 1 mindestens 37 Punkte beträgt;

c.       10 Punkte zusätzlich je Fach gemäß Abs. 1, wenn das Fach im letzten Halbjahr als Leistungskurs belegt wurde.

 

Die Addition der erzielten Punkte zu a) bis c) ergibt die Punktzahl für die Rangliste. Die Maximalzahl von 1110 (840 aus a), 240 aus b) und 30 aus c)) Punkten ergibt den besten Ranglistenplatz, die Minimalzahl von 280 (280 aus a), 0 aus b) und 0 aus c)) Punkten ergibt den letzten Ranglistenplatz.

 

(3) Die Rangliste wird vom Immatrikulationsamt erstellt.

 

§ 3 5
Inkrafttreten

 

Diese Ordnung wurde vom Akademischen Senat am 12.04.2006 beschlossen und vom Fakultätsrat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät am 26.04.2006 bestätigt.

 

Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.

 

Halle (Saale), 8. Mai 2006

 

 

Prof. Dr. Wilfried Grecksch

Rektor