MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG
Amtsblatt
16. Jahrgang, Nr. 4 vom 30. Mai 2006, S.
Fachspezifische Ordnung zur Regelung des
Auswahlverfahrens
für das Bachelor-Studienprogramm
of Arts Sprechwissenschaft (180 Leistungspunkte)
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
vom 16.01.2006
Auf Grund der § 3 a Abs. 3, 12 des
Hochschulzulassungsgesetzes des Landes Sachsen- Anhalt vom 12. Mai 1993 (GVBI.
LSA S. 244), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Reform der
Hochschulzulassung vom 03.05.2005 (GVB1. LSA S. 250) in Verbindung mit § 4 Abs.
4, 5; 55 Abs. 2, 3; 67 Abs. 2 und 69 Abs. 1 Hochschulgesetz Sachsen-Anhalt (HSG
LSA) vom 05.05.2004 (GVB1. LSA S. 256) und der Rahmenordnung zur Regelung des Auswahlverfahrens
in zulassungsbeschränkten Studiengängen vom 09.03.2005 (ABl. 2005, Nr. 3, S.
2), hat der Senat der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg am 12.04.2006
folgende Fachspezifische Ordnung zur Zulassung für das Auswahlverfahren für das im Bachelor-Studienprogramm Bachelor of Arts Sprechwissenschaft
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
beschlossen.
§ 1
Anwendungsbereich
Das Institut für Sprechwissenschaft und Phonetik vergibt
nach Abzug der Vorabquoten gemäß § 6 Abs. 2 Hochschulzulassungsgesetz für das Bachelor-Studienprogramm Bachelor of
Arts Sprechwissenschaft (180 LP) 80% der Studienplätze nach dem Grad
der Qualifikation in Verbindung mit dem Ergebnis der Eignungsfeststellung.
§ 2
Zusammensetzung der Auswahlkommission
Gemäß § 4 der Rahmenordnung zur Regelung des Auswahlverfahrens wird eine Auswahlkommission durch den Fachbereich bzw. durch die Fakultät eingesetzt. Diese besteht aus dem vorsitzenden Mitglied (Professor bzw. Professorin) und mindestens drei weiteren fachkompetenten Mitgliedern (Diplomsprechwissenschaftler und Diplomsprechwissenschaftlerinnen).
§ 3
Auswahlkriterien
(1) Gemäß § 5 der Rahmenordnung zur Regelung des Auswahlverfahrens erfolgt die Auswahl durch die Auswahlkommission. Sie erstellt eine Rangliste.
(2)Die Auswahl erfolgt entsprechend den Anforderungen,
die durch die Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für das
Studienprogramm Bachelor of Arts Sprechwissenschaft an der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom … festgelegt sind. Die Auswahl erfolgt nach dem Grad der Qualifikation in Verbindung mit dem Ergebnis der Feststellung besonderer studiengangsspezifischer Fähigkeiten
(Eignungsprüfung) gemäß der
gültigen Prüfungsordnung
zur Feststellung der besonderen Eignung für das Bachelor-Studienprogramm Sprechwissenschaft.
(3) Für die Auswahl wird eine Rangliste erstellt. Die Platzierung auf der Rangliste richtet sich nach einer Punktzahl, die nach folgenden Maßgaben gebildet wird:
a. Gesamtpunktzahl der Hochschulzugangberechtigung (mindestens 280; höchstens 840 Punkte);
b.
Gesamtpunktzahl
Eignungsprüfung (mindestens 84; höchstens 110 Punkte).
Die Addition der erzielten Punkte zu a) und b)
ergibt die Punktzahl für die Rangliste. Die Maximalpunktzahl von 950 Punkten ergibt den besten
Ranglistenplatz, die Minimalzahl von 364 Punkten ergibt den letzten Ranglistenplatz.
§ 4
Inkrafttreten
Diese Ordnung wurde beschlossen vom Fachbereichsrat des Fachbereichs Musik-, Sport- und Sprechwissenschaft am 16.01.2006; vom Akademischen Senat am 12.04.2006.
Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.
Halle (Saale), 8. Mai 2006
Prof. Dr. Wilfried Grecksch
Rektor