MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG
Amtsblatt
16. Jahrgang, Nr. 4 vom 30. Mai 2006, S.
Fachspezifische Ordnung zur Regelung des
Auswahlverfahrens
in dem Diplomstudiengang KlavierStudiengang/ an der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
vom 16.01.2006
Auf Grund der §§ 3 a Abs. 3, 12 des Hochschulzulassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 12. Mai 1993 (GVBl. LSA S. 244), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Reform der Hochschulzulassung vom 03.05.2005 (GVBl. LSA S. 250) in Verbindung §§ 4 Abs. 4, 5; 55 Abs. 2, 3; 67 Abs. 2 und 69 Abs. 1 Hochschulgesetz Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 05.05.2004 (GVBl. LSA S. 256) und der Rahmenordnung zur Regelung des Auswahlverfahrens in zulassungsbeschränkten Studiengängen vom 09.03.2005 (ABl. 2005, Nr. 3, S. 2) hat der Senat der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg am 12.04.2006 folgende Fachspezifische Ordnung für das Auswahlverfahren in dem Diplomstudiengang Klavier an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg beschlossen.
§ 1
Anwendungsbereich
(1) Der Fachbereich Musik-, Sport- und Sprechwissenschaft
vergibt nach Abzug der Vorabquoten mindestens gemäß § 6 Abs. 2
Hochschulzulassungsgesetz für den Diplomstudiengang KlavierBachelor of Arts 80% der Studienplätze nach dem Grad der Qualifikation
in Verbindung mit dem Ergebnis der Eignungsfeststellung.
(2) Bei Bewerbern und Bewerberinen, die die Qualifikation gemäß § 27 Abs. 1 des Hochschulgesetzes nicht nachweisen können, kann hierauf bei überragender künstlerischer Befähigung verzichtet werden. Diese Bewerber werden nach dem Ergebnis der Eignungsfeststellung ausgewählt.
§ 2
Zusammensetzung der Auswahlkommission
Gemäß § 4 der Rahmenordnung zur Regelung des Auswahlverfahrens wird eine Auswahlkommission durch den Fachbereich eingesetzt. Diese besteht aus dem bzw. der Vorsitzenden (Professor bzw. Professorin) und mindestens einem weiteren fachkompetenten Mitglied.
§ 3
Auswahlkriterien
(1) Gemäß § 5 der Rahmenordnung zur Regelung des Auswahlverfahrens erfolgt die Auswahl durch die Auswahlkommission. Sie erstellt eine Rangliste.
(2)Die Auswahl erfolgt entsprechend den Anforderungen,
die durch die Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für das
Studienprogramm Bachelor of Arts Sprechwissenschaft an der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom … festgelegt sind. Die Auswahl für den
Diplomstudiengang Klavier erfolgt
nach dem Grad der Qualifikation in Verbindung mit dem Ergebnis der Eignungsfeststellung gemäß der gültigen Ordnung für
die Durchführung der Eignungsprüfungen für künstlerische Studiengänge und
Studienfächer am Fachbereich Musik-, Sport- und Sprechwissenschaft.
(3) Für die Auswahl wird eine Rangliste erstellt. Die Platzierung auf der Rangliste richtet sich nach einer Punktzahl, die nach folgenden Maßgaben gebildet wird:
a. Gesamtpunktzahl der Hochschulzugangberechtigung (mindestens 280; höchstens 840 Punkte);
b.
Gesamtpunktzahl
Eignungsprüfung (mindestens 14; höchstens 20 Punkte).
Die Addition der erzielten Punkte zu a) und b)
ergibt die Punktzahl für die Rangliste. Die Maximalpunktzahl von 860 Punkten ergibt den besten
Ranglistenplatz, die Minimalzahl von 294 Punkten ergibt den letzten Ranglistenplatz.
§ 4
Inkrafttreten
Diese Ordnung wurde beschlossen vom Fachbereichsrat des
Fachbereichs Musik-, Sport- und Sprechwissenschaft am 16.01.2006; vom
Akademischen Senat hat hierzu Stellung genommen am
12.04.2006;. der Rektor hat die Ordnung
genehmigt am
Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.
Halle (Saale), 8. Mai 2006
Prof. Dr. Wilfried Grecksch
Rektor