Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
12. Jahrgang, Nr. 10 vom 17. September 2002, S. 58



Senat


Fachspezifische Bestimmungen zur Magisterprüfungsordnung
der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 15.05.2002
für das Nebenfach „Prähistorische Archäologie“

I. Allgemeines

(1) Gemäß § 6 Abs. 1 können vom Prüfling zwei zu prüfende Vertiefungsgebiete benannt werden.

(2) Gemäß § 6 Abs. 3 dauert die mündliche Prüfung in der Zwischenprüfung 40 Minuten und in der Magisterprüfung 60 Minuten.

(3) Gemäß § 7 Abs. 1 können zwei Themen zur Auswahl gegeben werden.

II. Zwischenprüfung

(1) Gemäß § 15 sind die fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen wie folgt:

(2) Gemäß § 16 ist eine mündliche Prüfung zu erbringen.
Folgende Kenntnisse sind in der Zwischenprüfung zu erbringen: III. Magisterprüfung

(1) Gemäß § 20 Abs. 2 gelten für die Zulassung zur Magisterprüfung die folgenden fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen:

(2) Gemäß § 21 Abs. 1 ist eine mündliche Prüfung zu erbringen.
Folgende Kenntnisse sind in der Magisterprüfung zu erbringen: IV. Schlussbestimmungen

Die fachspezifischen Bestimmungen für das Nebenfach "Prähistorische Archäologie" treten zum 01.10.2002 in Kraft.