Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
12. Jahrgang, Nr. 10 vom 17. September 2002, S. 14



Senat


Fachspezifische Bestimmungen zur Magisterprüfungsordnung
der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 15.05.2002
für das Nebenfach „Evangelische Theologie“

I. Allgemeines

(1) Gemäß § 2 Abs. 3 ist der Nachweis über die Teilnahme an einem Sprachkurs in Latein oder Griechisch oder Hebräisch im Umfang von einem Semester zu erbringen.

(2) Gemäß § 6 Abs. 3 dauert die mündliche Prüfung in der Regel 20 Minuten.

(3) Gemäß § 7 Abs. 1 können für Klausurarbeiten 3 Themen zur Auswahl gestellt werden.

(4) Gemäß § 7 Abs. 3 beträgt die Dauer der Klausurarbeiten 180 Minuten.

II. Zwischenprüfung

(1) Gemäß § 15 sind die fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen wie folgt:
Zwei Proseminarscheine, von denen mindestens einer benotet sein muss, wahlweise aus den Disziplinen Altes Testament oder Neues Testament und Kirchengeschichte oder Systematische Theologie.

(2) Gemäß § 16 ist eine mündliche Prüfung aus einem der folgenden Bereiche abzulegen: Altes Testament, Neues Testament, Kirchengeschichte, Systematische Theologie.
Die Zwischenprüfung soll innerhalb von 4 Wochen abgeschlossen sein.

III. Magisterprüfung

(1) Gemäß § 20 Abs. 2 gelten für die Magisterprüfung folgende Zulassungsvoraussetzungen:

  1. Zwei benotete Leistungsscheine (ein Seminarschein und eine Vorlesungsprüfung) aus verschiedenen Bereichen, wobei einer aus einem biblisch-exegetischen Fach (Altes Testament, Neues Testament) kommen muss;
  2. Der Nachweis über eine erfolgreich abgelegte Bibelkundeprüfung (im Alten Testament oder Neuen Testament).
(2) Gemäß § 21 Abs. 1 besteht die Magisterprüfung aus einer Klausur und einer mündlichen Prüfung.
Bei der Anmeldung zur Prüfung ist anzugeben, welche Bereiche aus den Hauptdisziplinen a bis d und f für die Klausurarbeiten bzw. die mündliche Prüfung gewählt werden, wobei ein biblisches Fach zu berücksichtigen ist.

Die Klausurarbeit erfolgt unter Aufsicht. Die Arbeitszeit beträgt drei Stunden. Für die Klausurarbeit werden jeweils drei Themen mit Angabe der Hilfsmittel zur Auswahl gestellt, von denen eins auszuwählen ist. Sie wird durch zwei Mitglieder des Prüfungsausschusses bewertet. Aus beiden Einzelbewertungen wird eine Gesamtnote gebildet.

Anforderungen bei der Klausur:

Die mündliche Prüfung umfasst ein Fach. Der Kandidat bzw. die Kandidatin wählt unter Ausschluss des für die Klausur gewählten Faches aus den Hauptdisziplinen:
  1. Altes Testament,
  2. Neues Testament,
  3. Kirchen- und Dogmengeschichte,
  4. Dogmatik und Ethik,
  5. Praktische Theologie,
  6. Ökumenik und Allgemeine Religionsgeschichte.
Die zusätzliche Prüfung in den an der Theologischen Fakultät gelehrten Spezialfächern ist möglich. Eine solche Prüfung wird nicht in den Notendurchschnitt eingerechnet.

Anforderungen bei der mündlichen Prüfung:
Die mündliche Prüfung erstreckt sich jeweils auf das Grundwissen und ein selbstgewähltes Spezialgebiet:

(2) Gemäß § 21 Abs. 4 sind zuerst die Klausur und dann die mündliche Prüfung zu erbringen. Die Prüfungen erfolgen am Ende des Semesters und sind in max. 4 Wochen abzuschließen.

IV. Schlussbestimmungen

Die fachspezifischen Bestimmungen für das Nebenfach "Evangelische Theologie" treten zum 01.10.2002 in Kraft.