Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
12. Jahrgang, Nr. 10 vom 17. September 2002, S. 27



Senat


Fachspezifische Bestimmungen zur Magisterprüfungsordnung
der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 15.05.2002
für das Nebenfach "Osteuropäische Geschichte"

I. Allgemeines

(1) Gemäß § 2 Abs. 3 sind für das Nebenfach Osteuropäische Geschichte spezielle Sprachkenntnisse nachzuweisen:
Englisch und Russisch, ferner Latein und eine weitere osteuropäische Sprache, sofern das Nebenfach mit Slavistik oder einer anderen für die osteuropäische Geschichte relevanten Philologie verbunden wird oder sofern Geschichte das Hauptfach ist.
Hebräisch gilt als Äquivalent für eine osteuropäische Sprache.

Die Sprachkenntnisse werden nachgewiesen durch den Nachweis von mindestens dreijährigem Schulunterricht im Abiturzeugnis oder durch ein vergleichbares Zertifikat von außerschulischen Sprachkursen oder durch eine fachspezifische Sprachklausur im Institut für Geschichte, im Institut für Klassische Altertumswissenschaften bzw. in den Instituten für die osteuropa-relevanten Philologien.

In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss, ob der Nachweis anerkannt werden kann.

Für den Erwerb dieser speziellen Sprachkenntnisse wird ein Semester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.

(2) Gemäß § 6 Abs. 3 dauert die mündliche Prüfung im Nebenfach Osteuropäische Geschichte in der Zwischenprüfung 20 Minuten und in der Magisterprüfung 40 Minuten.

(3) Gemäß § 7 Abs. 1 werden für Klausurarbeiten im Nebenfach Osteuropäische Geschichte zwei Themen zur Auswahl gestellt.

(4) Gemäß § 7 Abs. 3 beträgt die Dauer der Klausurarbeiten in der Zwischenprüfung 90 Minuten und in der Magisterprüfung 180 Minuten.

II. Zwischenprüfung

(1) Gemäß § 15 sind die fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen wie folgt:

  1. Proseminar zur vormodernen Geschichte Osteuropas,
  2. Proseminar zur modernen Geschichte Osteuropas,
  3. Nachweis über die Teilnahme an einer Übung zur Osteuropäischen Geschichte mit freier Themenwahl.
(2) Gemäß § 16 sind
  1. zur Zwischenprüfung im Nebenfach Osteuropäische Geschichte Prüfungsleistungen aus den zwei folgenden Bereichen zu erbringen:
    1. Vormoderne Geschichte Osteuropas,
    2. Moderne Geschichte Osteuropas.
  2. In der Zwischenprüfung Methoden der Geschichtswissenschaft angemessen zu berücksichtigen.
  3. Die Prüfungsleistung besteht aus einer mündlichen Prüfung in den beiden Bereichen nach freier Wahl. Einer der beiden Bereiche wird mit einer Klausur geprüft.
(3) Gemäß § 18 Abs. 2 ist die Zwischenprüfung innerhalb von acht Wochen abzuschließen.

III. Magisterprüfung

(1) Gemäß § 20 Abs. 2 gelten für die Zulassung zur Magisterprüfung die folgenden fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen:

  1. Zur Magisterprüfung wird zugelassen, wer an folgenden Hauptseminaren erfolgreich teilgenommen hat:
    1. ein Seminar zur vormodernen Geschichte Osteuropas,
    2. ein Seminar zur modernen Geschichte Osteuropas.
  2. Darüber hinaus sind Lehrveranstaltungen im Umfang von 16 SWS zu besuchen, wobei außer der russischen Geschichte mindestens zwei andere Regionen oder Nationalgeschichten Osteuropas belegt werden müssen.
(2) Gemäß § 21 Abs. 1 gelten für die Durchführung zur Magisterprüfung die folgenden Einzelbestimmungen:
Die Magisterprüfung im Nebenfach Osteuropäische Geschichte besteht aus:
  1. einer Klausur aus einem der nachfolgenden Bereiche
    1. Vormoderne Geschichte Osteuropas,
    2. Moderne Geschichte Osteuropas,
  2. und einer mündlichen Prüfung aus dem Bereich, der nicht durch die Klausur abgedeckt wurde.
(3) Gemäß § 21 Abs. 4 sind die einzelnen Prüfungsleistungen in der folgenden Reihenfolge zu erbringen:
  1. Klausur,
  2. mündliche Prüfung.
IV. Schlussbestimmungen

Die fachspezifischen Bestimmungen für das Nebenfach "Osteuropäische Geschichte" treten zum 01.10.2002 in Kraft.