Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
12. Jahrgang, Nr. 10 vom 17. September 2002, S. 41



Senat


Fachspezifische Bestimmungen zur Magisterprüfungsordnung
der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 15.05.2002
für das Nebenfach „Lateinische Philologie“

I. Allgemeines

(1) Gemäß § 2 Abs. 3 ist der Nachweis des Latinums bis zur Zwischenprüfung erforderlich. Für den Erwerb dieser speziellen Sprachkenntnisse wird ein Semester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.

(2) Gemäß § 6 Abs. 3 dauert die mündliche Prüfung in der Zwischenprüfung 40 Minuten und in der Magisterprüfung 60 Minuten.

(3) Gemäß § 7 Abs. 3 beträgt die Dauer der Klausurarbeit in der Zwischenprüfung 180 Minuten und in der Magisterprüfung 240 Minuten.

II. Zwischenprüfung

(1) Gemäß § 15 sind die fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen wie folgt:

(2) Gemäß § 16 wählen die Studierenden zwischen einer schriftlichen Prüfung, in der sie einen mittelschweren originalen lateinischen Prosatext in das Deutsche zu übersetzen haben, und einer mündlichen Prüfung. In letzterer werden die mündliche Übersetzung eines lateinischen Prosa- oder Dichtertextes und Überblickskenntnisse über die antike wie mittel- und neulateinische Literatur und deren Rezeption gefordert. Die Studierenden sollen auch in der Lage sein, die Literaturproduktion in ihren historischen und kulturellen Kontext einzuordnen.

III. Magisterprüfung

(1) Gemäß § 20 Abs. 2 gelten für die Zulassung zur Magisterprüfung die folgenden fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen:

Bei Wahl des Schwerpunktes I "Lateinische Philologie der Antike":

Bei Wahl des Schwerpunktes II "Lateinische Philologie des Mittelalters und der Neuzeit": (2) Gemäß § 21 Abs. 1 wählen die Studierenden zwischen einer lateinisch-deutschen Übersetzungsklausur und einer mündlichen Prüfung.
Wählen sie die Klausur, so sollen sie nachweisen, dass sie einen schwierigeren originalen lateinischen Prosa- oder Dichtertext gemäß Schwerpunktwahl in das Deutsche übersetzen und gegebenenfalls syntaktische Zusatzfragen beantworten können. Im Falle der mündlichen Prüfung sollen die Studierenden vertiefte Kenntnisse in drei Gebieten aus dem Bereich der lateinischen Literatur (unter Einbezug des kulturellen Kontextes) und deren Rezeption nachweisen und fähig sein, die hermeneutischen Grundlagen der Interpretation von Literatur kritisch zu reflektieren. Von den drei Prüfungsgebieten soll - gemäß Schwerpunktwahl im Verhältnis 2:1 - das eine einem lateinischen Dichter, das andere einem lateinischen Prosaschriftsteller gelten, das dritte ein gattungsgeschichtliches Thema betreffen. Die mündliche Übersetzung eines Prosa- oder Dichtertextes aus den gewählten drei Gebieten ist Bestandteil der Prüfung.

IV. Schlussbestimmungen

Die fachspezifischen Bestimmungen für das Nebenfach "Lateinische Philologie" treten zum 01.10.2002 in Kraft.