Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
12. Jahrgang, Nr. 10 vom 17. September 2002, S. 40



Senat


Fachspezifische Bestimmungen zur Magisterprüfungsordnung
der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 15.05.2002
für das Hauptfach „Lateinische Philologie“

I. Allgemeines

(1) Gemäß § 2 Abs. 3 ist der Nachweis des Latinums und Graecums bis zur Zwischenprüfung für die Studierenden erforderlich, die den Schwerpunkt I "Lateinische Philologie der Antike" gewählt haben.
Für diejenigen Studierenden, die den Schwerpunkt II "Lateinische Philologie des Mittelalters und der Frühen Neuzeit" gewählt haben, ist der Nachweis des Latinums und der Besuch dreier sprachwissenschaftlicher Veranstaltungen zun einer früheren Stufe des Deutschen oder den Englischen oder einer romanischen Sprache erforderlich.
Für den Erwerb dieser speziellen Sprachkenntnisse werden bis zu zwei Semester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.

(2) Gemäß § 6 Abs. 3 dauert die mündliche Prüfung in der Zwischenprüfung 40 Minuten und in der Magisterprüfung 60 Minuten.

(3) Gemäß § 7 Abs. 3 beträgt die Dauer der Klausurarbeit in der Zwischenprüfung 180 Minuten und in der Magisterprüfung 240 Minuten.

II. Zwischenprüfung

(1) Gemäß § 15 sind die fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen wie folgt:

A. bei Wahl des Schwerpunktes I "Lateinische Philologie der Antike"
(2) Gemäß § 16 unterziehen sich die Studierenden einer mündlichen und einer schriftlichen Prüfung. Das Bestehen der Klausur ist Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung. Die Klausur besteht aus zwei Teilen (Lateinisch-Deutsch [Klausurtext gemäß Schwerpunktwahl] und Deutsch-Lateinisch) von jeweils 90 Minuten.
Die Studierenden sollen in der Klausur nachweisen, dass sie in der Lage sind, einen mittelschweren lateinischen Prosatext in das Deutsche zu übersetzen und einen mittelschweren deutschen Text in das Lateinische zu übertragen.
In der mündlichen Prüfung sollen die Studierenden Überblickskenntnisse über die antike wie mittel- und neulateinische Literatur und deren Rezeption nachweisen; sie sollen auch in der Lage sein, die Literaturproduktion in ihren historischen und kulturellen Kontext einzuordnen.

(3) Gemäß § 18 Abs. 2 ist die Zwischenprüfung insgesamt innerhalb von acht Wochen abzuschließen.

III. Magisterprüfung

(1) Gemäß § 20 Abs. 2 gelten für die Zulassung zur Magisterprüfung die folgenden fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen:

A. bei Wahl des Schwerpunktes I "Lateinische Philologie der Antike"
(2) Gemäß § 21 Abs. 1 besteht die Magisterprüfung aus einer Klausur und einer mündlichen Prüfung.

Die Klausur besteht aus zwei Teilen (Lateinisch-Deutsch [Klausurtext gemäß Schwerpunktwahl] und Deutsch-Lateinisch) von je 120 Minuten Dauer. Das Bestehen der Klausur ist Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung.
In der schriftlichen Magisterprüfung sollen die Studierenden nachweisen, dass sie in der Lage sind,

  1. einen schwierigeren originalen lateinischen Prosa- oder Dichtertext in das Deutsche zur übersetzen und gegebenenfalls syntaktische Zusatzfragen zu beantworten und
  2. einen schwierigeren deutschen Text, der wesentliche Kenntnisse der lateinischen Syntax voraussetzt und auf einem lateinischen Originaltext beruht, ins Lateinische zu übertragen.
In der mündlichen Prüfung sollen die Studierenden vertiefte Kenntnisse in drei Gebieten aus dem Bereich der lateinischen Literatur (unter Einbezug des kulturellen Kontextes) und deren Rezeption nachweisen und fähig sein, die hermeneutischen Grundlagen der Interpretation von Literatur kritisch zu reflektieren.

Von den drei Prüfungsgebieten soll - gemäß Schwerpunktwahl in einem Verhältnis von 2:1 -  das eine Prüfungsgebiet einem lateinischen Dichter, das andere einem lateinischen Prosaschriftsteller gelten, das dritte ein gattungsgeschichtliches Thema betreffen. Die mündliche Übersetzung eines Prosa- oder Dichtertextes aus den gewählten Gebieten ist Bestandteil der Prüfung.

(3) Gemäß § 21 Abs. 4 sind die einzelnen Prüfungsleistungen in der folgenden Reihenfolge zu erbringen:
Das Bestehen der Klausur ist die Voraussetzung zur Zulassung zur mündlichen Prüfung. Die Magisterprüfung ist insgesamt innerhalb von acht Wochen abzuschließen. Das Thema der Magisterarbeit wird spätestens 12 Wochen nach bestandener Magisterprüfung ausgegeben.

IV. Schlussbestimmungen

Die fachspezifischen Bestimmungen für das Hauptfach "Lateinische Philologie" treten zum 01.10.2002 in Kraft.