Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
12. Jahrgang, Nr. 10 vom 17. September 2002, S. 57



Senat


Fachspezifische Bestimmungen zur Magisterprüfungsordnung
der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 15.05.2002
für das Nebenfach „Klassische Archäologie“

I. Allgemeines

(1) Gemäß § 2 Abs. 3 ist der Nachweis des Latinums bis zur Zwischenprüfung erforderlich.
Für den Erwerb des Latinums wird ein Semester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.

(2) Gemäß § 6 Abs. 3 dauert die mündliche Prüfung in der Zwischenprüfung 30 Minuten und in der Magisterprüfung 60 Minuten.

(3) Gemäß § 7 Abs. 3 beträgt die Dauer der Klausurarbeit in der Zwischenprüfung 180 Minuten und in der Magisterprüfung 240 Minuten.

II. Zwischenprüfung

(1) Gemäß § 15 sind die fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen wie folgt:

(2) Gemäß § 16 wählen die Studierenden zwischen einer mündlichen und einer schriftlichen Prüfung. In der Zwischenprüfung sollen die Studierenden nachweisen, dass sie in der Lage sind, Einzelthemen der griechisch-römischen Bildkunst und Architektur in ihrem Wesensgehalt darzustellen.
Es werden allgemeine Kenntnisse der kunstgeschichtlichen Entwicklungsprozesse der griechisch-römischen Kunst, ein solides Repertoire an Denkmälerkenntnis sowie Fähigkeiten zur Bestimmung und chronologischen Einordnung gefordert.

III. Magisterprüfung

(1) Gemäß § 20 Abs. 2 gelten für die Zulassung zur Magisterprüfung die folgenden fachspezifischen Voraussetzungen:

(2) Gemäß § 21 Abs. 1 wählen die Studierenden zwischen einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.

In der schriftlichen Magisterprüfung sollen die Studierenden nachweisen, dass sie in der Lage sind, Einzelthemen der griechisch-römischen Kunstgeschichte in ihrem Wesensgehalt darzustellen.

In der mündlichen Prüfung sollen die Studierenden solide Grundlagenkenntisse der griechischen und römischen Kunstgeschichte nachweisen. Die Themen der mündlichen Prüfung dürfen sich nicht wesentlich überschneiden. Es ist ferner darauf zu achten, dass sowohl die griechische als auch die römische Kunst gleichermaßen in die Themenauswahl einbezogen wird.

IV. Schlussbestimmungen

Die fachspezifischen Bestimmungen für das Nebenfach "Klassische Archäologie" treten zum 01.10.2002 in Kraft.