Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
12. Jahrgang, Nr. 10 vom 17. September 2002, S. 43



Senat


Fachspezifische Bestimmungen zur Magisterprüfungsordnung
der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 15.05.2002
für das Nebenfach „Griechische Philologie“

I. Allgemeines

(1) Gemäß § 2 Abs. 3 ist der Nachweis des Graecums bis zur Zwischenprüfung erforderlich. Für den Erwerb dieser speziellen Sprachkenntnisse werden zwei Semester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.

(2) Gemäß § 6 Abs. 3 dauert die mündliche Prüfung in der Zwischenprüfung 40 Minuten und in der Magisterprüfung 60 Minuten.

(3) Gemäß § 7 Abs. 3 beträgt die Dauer der Klausurarbeit in der Zwischenprüfung 180 Minuten und in der Magisterprüfung 240 Minuten.

II. Zwischenprüfung

(1) Gemäß § 15 sind die fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen wie folgt:

(2) Gemäß § 16 wählen die Studierenden zwischen einer schriftlichen Prüfung, bei der sie einen originalen griechischen Prosatext ins Deutsche zu übersetzen haben, und einer mündlichen Prüfung, in der Überblickskenntnisse über mehrere Gebiete der griechischen Literatur und deren Rezeption gefordert werden. Die mündliche Übersetzung eines Prosaschriftstellers oder eines Dichters ist ebenfalls Bestandteil der mündlichen Prüfung.

III. Magisterprüfung

(1) Gemäß § 20 Abs. 2 gelten für die Zulassung zur Magisterprüfung die folgenden fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen:

(2) Gemäß § 21 Abs. 1 wählen die Studierenden zwischen einer griechisch-deutschen Übersetzungsklausur und einer mündlichen Prüfung.
In dieser haben sie umfassende Kenntnisse der griechischen Sprache und Literatur sowie deren Rezeption nachzuweisen. Die Studierenden können in Absprache mit dem Prüfer bzw. der Prüferin drei Sachgebiete wählen, davon sollte eines einen Dichter, eines einen Prosaschriftsteller und das dritte ein Epochenthema betreffen. Die mündliche Übersetzung eines Prosaschriftstellers oder eines Dichters ist ebenfalls Bestandteil der mündlichen Prüfung.

IV. Schlussbestimmungen

Die fachspezifischen Bestimmungen für das Nebenfach "Griechische Philologie" treten zum 01.10.2002 in Kraft.