MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG
Amtsblatt
12. Jahrgang, Nr. 10 vom 17. September 2002, S. 101
Fachspezifische Bestimmungen zur Magisterprüfungsordnung
der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 15.05.2002
für das Nebenfach „Geologie/Paläontologie“
I. Allgemeines
(1) Gemäß § 6 Abs. 3 dauert die mündliche Zwischen- oder Magisterprüfung im Fach Geologie/Paläontologie in der Regel 30 Minuten.
(2) Gemäß § 7 Abs. 3 beträgt die Dauer der Klausurarbeiten im Rahmen der Leistungsnachweise oder sonstiger schriftlicher Prüfungen nicht mehr als 90 Minuten.
II. Zwischenprüfung
(1) Gemäß § 15 sind die fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen wie folgt:
Für die Zulassung zur Zwischenprüfung sind aus den angebotenen
Veranstaltungen zwei Leistungsnachweise erforderlich sowie der Nachweis
der Teilnahme an den vorgeschriebenen Exkursionen.
Titel der Veranstaltung | Leistungsnachweis | Art der Veranstaltung | SWS |
Allgemeine Geologie (Endogene/Exogene) |
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Einführung in die Gesteinskunde |
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Einführung in die Paläontologie |
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Exkursion zur Allgemeinen Geologie und Erdgeschichte |
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Historische Geologie, Einführung |
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Grundvorlagen Mineralogie/Kristallographie |
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Geologie von Deutschland |
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Exkursionen zur Geologie/Paläontologie/Mineralogie |
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Zusätzlich ist der Nachweis der Exkursionen zur Geologie/Paläontologie/Mineralogie erforderlich, der auch aus drei Eintagesexkursionen bestehen kann.
(2) Gemäß § 16 erfolgt eine mündliche Prüfung auf der Basis des oben genannten Anforderungskataloges.
III. Magisterprüfung
(1) Gemäß § 20 Abs. 2 gelten für die Zulassung zur Magisterprüfung für das Nebenfach Geologie/Paläontologie die folgenden fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen:
Aus den im nachfolgenden Anforderungskatalog (+) aufgeführten Leistungsnachweisen
sind wahlweise zwei Leistungsnachweise zu erbringen.
Zusätzlich ist der Nachweis der Exkursionen zur Geologie/Paläontologie/Mineralogie
erforderlich, der auch aus drei Eintagesexkursionen bestehen kann.
Titel der Veranstaltung | Leistungsnachweis | Art der Veranstaltung | SWS |
Regionale Geologie von Europa |
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Sedimentologie I |
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Mikropaläontologie/Paläobotanik |
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Hydrogeologie I |
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Auswertung und Interpretation von Luftbildern |
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Stratigraphische Pollenanalytik |
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Lagerstättenkunde |
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Plattentektonik |
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Hauptseminar zur Allgemeinen und Historischen Geologie |
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Exkursionen zur Geologie/Paläontologie/Mineralogie |
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(2) Gemäß § 21 erfolgt eine mündliche Prüfung auf der Basis des oben genannten Anforderungskataloges.
IV. Schlussbestimmungen
Die fachspezifischen Bestimmungen für das Nebenfach „Geologie/Paläontologie“ treten zum 01.10.2002 in Kraft.