Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
12. Jahrgang, Nr. 10 vom 17. September 2002, S. 69



Senat


Fachspezifische Bestimmungen zur Magisterprüfungsordnung
der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 15.05.2002
für das Nebenfach „Anglistik/Amerikanistik“

I. Allgemeines

Das Nebenfach Anglistik/Amerikanistik umfasst folgende Bereiche:

  1. Englische oder amerikanische Literaturwissenschaft,
  2. British Studies oder American Studies,
  3. Sprachwissenschaft,
  4. Sprachpraxis.
(1) Gemäß § 6 Abs. 3 dauert die mündliche Zwischenprüfung 30 Minuten. Der mündliche Teil der Magisterprüfung dauert 30 Minuten.

(2) Gemäß § 7 Abs. 3 beträgt die Dauer der Klausur in der Magisterprüfung 120 Minuten.

II. Zwischenprüfung

(1) Gemäß § 15 sind die fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen die folgenden:

(2) Gemäß § 16 besteht die Zwischenprüfung in etwa gleichem Umfang aus zwei der drei Bereiche A, B bzw. C.

(3) Gemäß § 18 Abs. 2 ist die Fachprüfung innerhalb von 4 Wochen abzuschließen.

III. Magisterprüfung

(1) Gemäß § 20 Abs. 2 gelten für die Zulassung zur Magisterprüfung die folgenden fachspezifischen Voraussetzungen:

  1. Nachweis des Latinums oder von Lateinkenntnissen im Umfang von 6 SWS,
  2. 1 Leistungsnachweis aus dem Bereich A Englische oder amerikanische Literaturwissenschaft,

  3. 1 Teilnahmeschein aus dem Bereich B British Studies oder American Studies,
    1 Leistungsnachweis aus dem Bereich C Sprachwissenschaft,
    1 Teilnahmeschein aus dem Bereich D Sprachpraxis (Niveau Certificate in Advanced English [CAE Cambridge Level 4]).
(2) Gemäß § 21 Abs. 1 sind als Prüfungsleistungen zu erbringen: eine Fachklausur in englischer Sprache aus einem der Bereiche A, B oder C, sowie eine mündliche Prüfung. Sie deckt einen der noch verbleibenden Bereiche. Die Prüfung findet ca. zur Hälfte in englischer Sprache statt.

(3) Gemäß § 21 Abs. 4 sind die Prüfungsleistungen in der folgenden Reihenfolge zu erbringen:

  1. Klausur,
  2. mündliche Prüfung.
Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer die Klausur bestanden hat.

IV. Schlussbestimmungen

Die fachspezifischen Bestimmungen für das Nebenfach "Anglistik/Amerikanistik" treten zum 01.10.2002 in Kraft.