Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
12. Jahrgang, Nr. 10 vom 17. September 2002, S. 68



Senat


Fachspezifische Bestimmungen zur Magisterprüfungsordnung
der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 15.05.2002
für das Hauptfach „Anglistik/Amerikanistik“

I. Allgemeines

Das Hauptfach Anglistik/Amerikanistik umfasst folgende Bereiche:

  1. Englische und amerikanische Literaturwissenschaft,
  2. British Studies and American Studies,
  3. Sprachwissenschaft,
  4. Sprachpraxis.
(1) Gemäß § 6 Abs. 3 dauert die mündliche Zwischenprüfung 60 Minuten. Im Bereich A kann Amerikanische Literaturwissenschaft unter Umständen als schriftliche Hausarbeit abgeleistet werden. In diesem Fall dauert die mündliche Prüfung in den Bereichen B und C insgesamt 40 Minuten. Die schriftliche Hausarbeit ist innerhalb von 4 Wochen anzufertigen und soll ca. 15-20 Seiten umfassen. Der mündliche Teil der Magisterprüfung dauert 60 Minuten.

(2) Gemäß § 7 Abs. 3 beträgt die Dauer der Klausur in der Magisterprüfung 240 Minuten.

II. Zwischenprüfung

(1) Gemäß § 15 sind die fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen die folgenden:

(2) Gemäß § 16 besteht die Zwischenprüfung in etwa gleichem Umfang aus den Bereichen A (Englische oder amerikanische Literaturwissenschaft), B (British and American Studies) und C (Sprachwissenschaft).

(3) Gemäß § 18 Abs. 2 ist die Fachprüfung innerhalb von 8 Wochen abzuschließen.

III. Magisterprüfung

(1) Gemäß § 20 Abs. 2 gelten für die Zulassung zur Magisterprüfung die folgenden fachspezifischen Voraussetzungen:

(2) Gemäß § 21 Abs. 1 sind als Prüfungsleistungen zu erbringen: eine Fachklausur in englischer Sprache aus einem der Bereiche A, B oder C, der gegebenenfalls nicht durch die Magisterarbeit abgedeckt ist, sowie eine mündliche Prüfung. Sie deckt die verbleibenden Bereiche ab sowie einen weiteren Schwerpunkt. Wurde die Magisterarbeit im Fach Anglistik/Amerikanistik geschrieben, so darf dieser Schwerpunkt nicht mit der Thematik der Magisterarbeit übereinstimmen. Die Prüfung findet ca. zur Hälfte in englischer Sprache statt.

(3) Gemäß § 21 Abs. 4 sind die Prüfungsleistungen in der folgenden Reihenfolge zu erbringen:

  1. Magisterarbeit,
  2. Klausur,
  3. mündliche Prüfung.
Zur Klausur wird nur zugelassen, wer die Magisterarbeit bestanden hat. Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer die Klausur bestanden hat.

IV. Schlussbestimmungen

Die fachspezifischen Bestimmungen für das Hauptfach "Anglistik/Amerikanistik" treten zum 01.10.2002 in Kraft.