Uni-Halle-SiegelMARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG

Amtsblatt
18. Jahrgang, Nr. 8 vom 22. Juli 2008, S. 5


Philosophische Fakultät II


Ordnung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung
für das Studienprogramm Sprechwissenschaft im Ein-Fach-Bachelor-Studiengang (180 Leistungspunkte)
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

 

vom 04.06.2007

 

Gemäß §§ 13 Abs. 1 in Verbindung mit 67 Abs. 3 Nr. 8 und 77 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 05.05.2004 (GVBl. LSA, S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.03.2006 (GVBl. LSA S. 102), in Verbindung mit den Allgemeinen Bestimmungen zu Studien- und Prüfungsordnungen für das Bachelor- und Masterstudium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (ABStPOBM) vom 08.06.2005 hat die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg folgende Ordnung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung vom 24.04.2006 für den Bachelor-Studiengang Sprechwissenschaft (180 Leistungspunkte) beschlossen.

 

Artikel I

 

Die Studien- und Prüfungsordnung für das Studienprogramm Sprechwissenschaft im Ein-Fach-Bachelor-Studiengang (180 Leistungspunkte) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 24.04.2006 (ABl. 2006, Nr. 8, S. 10ff) wird wie folgt geändert:

 

(1)

a.         Die Überschrift erhält folgenden Wortlaut:

„Ordnung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Sprechwissenschaft (180 Leistungspunkte) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 04.06.2007“;

b.         In der Ermächtigungsgrundlage, dem Inhaltsverzeichnis und den §§ 1, 2, 4, 6, 7, 8, 10, 11, 15 und der Anlage „Studienprogrammübersicht“ wird das Wort „Studienprogramm“ bzw. der Wortteil „Studienprogramm“ durch das Wort „Studiengang“ bzw. den Wortteil „Studiengang“ ersetzt.

 

(2) § 10 Abs. (3) wird neu gefasst:

„c. Kurztest/Testat – er/es dauert je nach Abhängigkeit von den Anforderungen der  einzelnen Module 5 bis 30 Minuten;“.

 

(3) In § 10 werden die Abs. 4 und 5 gestrichen.

 

(4) In § 11 wird Abs. 2 neu gefasst:

„(2) Teilnahmevoraussetzungen und Zeiträume für Prüfungen (einschließlich Wiederholungen), also für alle Modulleistungen (§ 15 Abs. 2 ABStPOBM), sind der Studiengangübersicht in Verbindung mit den allgemeinen Modulbeschreibungen des Studiengangs (Modulhandbuch) zu entnehmen. Die konkreten Termine werden spätestens fünf Wochen vor Beginn vom Prüfungsamt und/oder durch das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bekannt gegeben.“

 

(5) In § 11 wird ein neuer Abs. 3 eingefügt:

„(3) Für Module, die aus anderen Studienprogrammen bzw. Studiengängen übernommen werden, gelten die Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnungen der jeweiligen Studienprogramme bzw. Studiengänge und die jeweiligen Modulbeschreibungen.“

 

(6) Es wird ein neuer § 12 eingefügt, die folgenden Paragraphen ändern sich entsprechend in der Nummerierung

㤠12

Modulbezogene Studien- und Prüfungsleistungen

 

(1) Bei der Abgabe von schriftlichen Modulleistungen hat die Studentin bzw. der Student schriftlich zu versichern, dass sie ihre bzw. er seine Arbeit – bei einer Gruppenarbeit ihren bzw. seinen entsprechend gekennzeichneten Anteil der Arbeit – selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat.

 

(2) Eine benotete Modulleistung gilt als erfolgreich erbracht, wenn die Note mindestens „ausreichend“ (4,0) lautet.

 

(3) Bei Nicht-Bestehen einer Teilleistung ist nur diese zu wiederholen und nicht alle bereits bestandenen Teilleistungen des Moduls. Gemäß § 14 Abs. 8 ABStPOBM wird die Möglichkeit eingeräumt, vor der zweiten Wiederholung der Modulleistung bzw. Teilleistung die entsprechenden Modulveranstaltungen nochmals zu besuchen. Dies gilt nicht für die Bachelor-Arbeit gemäß § 20 Abs. 13 ABStOPBM.

 

(4) Das endgültige Nicht-Bestehen eines Pflichtmoduls führt zum Ausschluss vom Studium; bei Wahlpflichtmodulen kann das Nicht-Bestehen durch ein erfolgreich absolviertes weiteres Wahlpflichtmodul ausgeglichen werden. Ein Modul gilt als endgültig nicht bestanden, wenn die letztmögliche Wiederholung nicht bestanden wurde.

 

(5) Für Module, die aus anderen Studienprogrammen bzw. Studiengängen übernommen werden, gelten die Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnungen der jeweiligen Studienprogramme bzw. Studiengänge  und die jeweiligen Modulbeschreibungen.“

 

(6) § 13 wird Abs. 1 wie folgt verändert:

„(1) Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät II bestellt einen Studien- und Prüfungsausschuss, der für die Studiengänge und Studienprogramme der Fakultät zuständig ist.“

 

(7) In der Anlage (gemäß § 6): Studiengangübersicht werden Veränderungen vorgenommen:

siehe Anlage

 

Artikel II

 

Diese Ordnung findet auf alle Studierenden Anwendung, die zum Wintersemester 2007/2008 oder später ihr Studium aufgenommen haben.

 

Artikel III

 

Diese Ordnung wurde beschlossen vom Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät II am 04.07.2007; der Akademische Senat hat hierzu Stellung genommen am 14. Mai 2008.

 

Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.

 

Halle (Saale), 14. Mai 2008

 

 

Prof. Dr. Wulf Diepenbrock

Rektor


Anlage
Studiengangübersicht

 

Anlage (gemäß § 6): Studiengangübersicht

 

Semester

Modul Nr.
(Abfolge)

Modultitel

Teilnahme-voraussetzungen

Modulvorleistungen und Modulleistungen

SWS
(Kontaktzeit)

LP

Anteil an Gesamtnote

WS 1

1

Rezeptive und produktive Grundfertigkeiten
(Teil I)

keine

(nach Teil 2)

5

0
(10 nach SS1)

0/90

 

Semester

Modul Nr.
(Abfolge)

Modultitel

Teilnahme-voraussetzungen

Modulvorleistungen und Modulleistungen

SWS
(Kontaktzeit)

LP

Anteil an Gesamtnote

SS 1

1

Rezeptive und produktive Grundfertigkeiten (Teil II)

Teilnahme an Teil 1

Testat, mündliche Prüfung

4

10

10/90

2

Grundlagen der Sprechwissenschaft und Sprecherziehung (FSQ II)

keine

Protokoll oder

Hausarbeit

4

5

5/90 (insgesamt 10/90)

6

Sprachstörungen II: Entwicklungsbedingte Sprach- und Sprechstörungen

Abschluss Modul 3

Klausur

4

5

5/90

7

Sprechwissenschaftliche Leselehre

keine

Analyse, Protokoll oder Hausarbeit, zwei Sprechleistungen

3

5

0/90

8

Einführung in das sprechkünstlerische Gestalten

Abschluss Modul 5

Referat oder Hausarbeit, Projektpräsentation, mündliche Prüfung

4

5

5/90

 

Semester

Modul Nr.
(Abfolge)

Modultitel

Teilnahme-voraus-setzungen

Modulvorleistungen und Modulleistungen

SWS
(Kontaktzeit)

LP

Anteil an Gesamtnote

WS 2

10

Stimmstörungen I

keine

Klausur

3

5

5/90

12

Sprechkünstlerische Kommunikation und Sprechbildung

Abschluss Module 5 und 8

Referat oder Projektpräsentation oder Hausarbeit

4

5

0/90

 

Semester

Modul Nr.
(Abfolge)

Modultitel

Teilnahme-voraus-setzungen

Modulvorleistungen und Modulleistungen

SWS
(Kontaktzeit)

LP

Anteil an Gesamtnote

SS 2

14

Didaktik und Methodik der Sprechbildung und der sprechkünstlerischen Kommunikation

Abschluss Modul 12

Referat oder Lehrprobe, Hausarbeit oder Lektionsentwurf, mündliche Prüfung

7

5

5/90

16

Stimmstörungen II, Cochlea-Implantation

Abschluss Modul 10

Klausur

3

5

5/90

17

Gesprächs- und Redeanalysen

(Wahl 1)

keine

Referat und Projektpräsentation, Klausur, schriftliche Ausarbeitung des Referats oder Hausarbeit und Projektpräsentation

3

5

0/90

18

Interdisziplinäre Aspekte der sprechkünstlerischen Kommunikation

(Wahl 2)

Abschluss Modul 12

Referat, Projektpräsentation, schriftliche Ausarbeitung des Referats und der Projektpräsentation, Hausarbeit (je nach Wahlteil)

3

5

0/90

 

Semester

Modul Nr.
(Abfolge)

Modultitel

Teilnahme-voraussetzungen

Modulvorleistungen und Modulleistungen

SWS
(Kontaktzeit)

LP

Anteil an Gesamtnote

WS 3

19

Stimm- und Sprach­störungen: Therapie und Fachmethodik

Abschluss Modul 16

Therapiestunde, Refe­rat, schriftliche Aus­arbeitung des Referats oder Hausarbeit

2

5

0/90

20

Didaktik und Methodik in der Andragogik

Abschluss Modul 15

Hospitationsprotokolle, Lektionsstunde, Referat, schriftliche Ausarbeitung des Referats oder Hausarbeit, schriftlicher Lektionsentwurf und Protokoll

3

5

0/90

21

Konzepte der Sprechbildung und der rhetorischen Kommunikation (wahlobligatorische Teile innerhalb es Moduls)

Abschluss Module 4, 14 und 15

Referat, Lektionsstunde, schriftliche Ausarbeitung des Referats, schriftliche Ausarbeitung zur empirischen Analyse, Hausarbeit, Protokoll der Lektionsstunde (je nach Wahlteil)

6/8 (je nach Wahl)

5

0/90

22

Sprechkünstlerische Aufführungspraxis

Abschluss Module 12 und 18

Referat, Projektpräsentation, schriftliche Ausarbeitung des Referats oder der Projektpräsentation

6/4
(je nach Wahl)

5

5/90

 

Semester

Modul Nr.
(Abfolge)

Modultitel

Teilnahme-voraus-setzungen

Modulvorleistungen und Modulleistungen

SWS
(Kontaktzeit)

LP

Anteil an Gesamtnote

 

24

Angewandte Phonetik

Abschluss Modul 13

Referat, Testat, schriftliche Ausarbeitung des Referats oder Hausarbeit, Klausur

2

5

5/90

25

Theorie und Empirie in der Sprechwissenschaft

(Bereich 1 Rhetorik, Bereich 2 Phonetik)

Abschluss Modul 4 (für Bereich 1)
Abschluss Modul 13 (für Bereich 2)

Referat oder Projektpräsentation, Protokoll, schriftliche Ausarbeitung des Referats oder der Projektpräsentation, Hausarbeit (je nach Wahlteil)

2

5

0/90

26

Bachelor-Abschlussarbeit

Abschluss von Modulen im Umfang von 130 LP

Abschlussarbeit, mündliche Prüfung (Kolloquium)

nach Festlegung

15

15/90