MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT
HALLE-WITTENBERG
Amtsblatt
18. Jahrgang, Nr. 7 vom 24. Juni 2008, S. 52
Fachspezifische
Bestimmungen für das Studienfach Geographie
im Studiengang Lehramt an Gymnasien und im Studiengang Lehramt an
Sekundarschulen
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
vom
18.07.2007
Gemäß
§§ 13 Abs. 1 in Verbindung mit 67 Abs. 3 Nr. 8 und § 77 Abs. 2 Nr. 1 des
Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 05.05.2004 (GVBl. LSA
A. 256), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.03.2006 (GVBl.
LSA S. 102), in Verbindung mit Artikel 7 Abs. 6 der Verordnung über die erste
Staatsprüfung für Lehrämter im Land Sachsen-Anhalt (1. LPVO) vom 19.06.1992
(GVBl. LSA S. 488), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 27.10.2005 (GVBl.
LSA S. 666) und der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung dür die
grundständigen und berufsbegleitenden Studiengänge Lehramt an Grundschulen, Förderschulen,
Sekundarschulen und Gymnasien an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
(Ast POLS) vom 10.10.2007 hat die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
folgende Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Geographie im
Studiengang an Gymnasien und im Studiengang Lehramt an Sekundarschulen
beschlossen.
§ 6 Arten von Lehrveranstaltungen
§ 7 Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen
§ 8 Anmeldung zum Modul und Voraussetzung für Modulleistungen
§ 9 Studien- und Prüfungsausschuss
(1)
Diese Fachspezifischen Bestimmungen regeln in Verbindung mit der Allgemeinen
Studien- und Prüfungsordnung für die grundständigen und berufsbegleitenden
Studiengänge Lehramt an Grundschulen, Förderschulen, Sekundarschulen und
Gymnasien an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Ziele, Inhalte und
Aufbau des Studienfachs Geographie im Studiengang Lehramt an Gymnasien und im
Studiengang Lehramt an Sekundarschulen.
(2)
Diese Fachspezifischen Bestimmungen gelten für Studierende, die ab
Wintersemester 2007/2008 das Studium der Geographie im Studiengang Lehramt an
Gymnasien und im Studiengang Lehramt an Sekundarschulen der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg aufnehmen.
(1) Das Studium im
Studienfach Geographie in den Studiengängen Lehramt an Sekundarschulen und im Studiengang
Lehramt an Gymnasien bereitet auf eine
Tätigkeit als Geographielehrerin bzw. Geographielehrer an Sekundarschulen bzw.
Gymnasien fachlich vor.
(2) Die Studierenden besitzen am
Ende ihres Studiums grundlegende fachliche und
fachdidaktische/unterrichtsmethodische Kenntnisse und sind unter Anwendung von
fachspezifischen bzw. fachübergreifenden Methoden und Verfahren befähigt,
fachwissenschaftliche Theorien und Methoden unter fachdidaktischer Sicht auf
Lernvorgänge zu beziehen und begründete fachdidaktische Entscheidungen zu
treffen.
Sie
besitzen im Einzelnen:
·
Kenntnis
der Disziplingeschichte der Geographie und der aktuellen Forschungsansätze des
Faches,
·
Grundkenntnisse
der Teilbereiche der Physischen Geographie und der Wirtschafts- und
Sozialgeographie,
·
Kenntnis
der Physischen Geographie und der Geoökologie im Überblick,
·
Kenntnis
der Wirtschafts- und Sozialgeographie im Überblick,
·
Kenntnis
der Landschaftszonen und der Kulturräume der Erde,
·
Fähigkeit
zur Auseinandersetzung mit Zielen und Prozessen der räumlichen Ordnung, den
Methoden und Instrumenten raumbezogener Planung einschließlich
Landschaftsplanung und Naturschutz sowie der Umweltpolitik,
·
Fähigkeit
zu sachgerechten Anwendung geographischer Arbeitsmethoden und Techniken,
·
Fähigkeit
zum Erklären von regionalen und globalen räumlichen Strukturen und Prozessen
sowie von deren naturräumlichen und gesellschaftlichen Voraussetzungen und
Auswirkungen,
·
Kenntnis
der Grundlagen der Fachdidaktik Geographie,
·
Kenntnis
über Konzeptionen, Planung und Gestaltung von Geographieunterricht sowie
Befähigung zur Reflexion darüber,
·
Kenntnis
von relevanten Medien und ihres ziel- und zweckentsprechenden Einsatzes,
·
Kenntnis
von aktuellen Forschungsansätzen der Fachdidaktik und Befähigung zur Evaluation
von Geographieunterricht.
(1)
Eine Beratung vor Studienbeginn zu Fragen der Studieneignung sowie insbesondere
die Unterrichtung über Studienmöglichkeiten, Studienziele und -aufbau, über
Zulassungsvoraussetzungen zum Lehramtsstudium, das Bewerbungs- und
Auswahlverfahren sowie über weitere spezifische Zulassungskriterien und
Auswahlbestimmungen zum Studienfach erfolgt durch die Allgemeine
Studienberatung der Zentralen Universitätsverwaltung und die Geschäftsstelle
des Zentrums für Lehrerbildung. Die zuständigen Studienfachberaterinnen und
Studienfachberater geben weiterführende Informationen über den Aufbau des
Studienganges sowie über Studieninhalte und Studienanforderungen im Studienfach.
(2)
Die studienbegleitende Fachberatung zum individuellen Studienplan erfolgt durch
die zuständigen Studienfachberaterinnen und Studienfachberater. Die Lehrenden
beraten in ihren Sprechstunden zu modulbezogenen Studien- und
Prüfungsangelegenheiten.
(3)
In Prüfungsangelegenheiten findet eine Beratung der Studierenden insbesondere
durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zuständigen Prüfungsamtes statt.
In
das Studienfach Geographie können unter Anrechnung ihrer bis dahin erbrachten
Studienleistungen alle Studierenden übertreten, die das Lehramtsstudium oder
das Diplomstudium im Fach Geographie zurzeit absolvieren bzw. ein
Bachelorstudium im Fach Geographie zum Wintersemester 2006/2007 begonnen haben. Über
die Anrechenbarkeit erbrachter Studienleistungen befindet der Studien- und
Prüfungsausschuss.
(1)
Der Aufbau des Studienfachs ergibt sich aus der Anlage
„Studienfachübersicht“ zu dieser Ordnung. Darin sind aufgeführt Titel,
Leistungspunkteumfang und Abfolge der Module, Modulvorleistung/en, Formen der
Modulleistung/en und Modulteilleistungen, Teilnahmevoraussetzungen. Die
Studienfachübersicht regelt zudem,
welche Module für die Zulassung zur ersten Staatsprüfung als
erforderliche Studienleistungen gemäß § 29 AStPOLS erbracht werden müssen.
(2)
Die in fachwissenschaftliche Module integrierten fachspezifische
Schlüsselqualifikationen (FSQ) ergeben sich aus der Anlage „Fachwissenschaftliche
Module mit integrierten Schlüsselqualifikationen (FSQ)“.
§ 6
Arten von Lehrveranstaltungen
(1)
Das Kontaktstudium wird durch verschiedene Lehrveranstaltungsarten bestimmt.
Wesentliche
Unterrichtsformen sind:
a. Vorlesungen: dienen der übergreifenden Behandlung
größerer Themenkomplexe und vermitteln Kenntnisse und Methoden auf
wissenschaftlicher Grundlage. Sie eröffnen den Weg zum vertiefenden und
ergänzenden Selbststudium;
b. Seminare: dienen der gezielten bzw. vertiefenden
Behandlung fachwissenschaftlicher und/oder fachdidaktischer Inhalte;
c. Übungen: dienen der Ergänzung der Vorlesungen. Sie
bieten die Möglichkeit, Methoden und Arbeitstechniken einzuüben bzw. zu
vervollkommnen;
d. Geländeübungen: bieten die Möglichkeit, Methoden der
Geländearbeit und sozialempirischer Arbeitsmethoden einzuüben oder durch
experimentelle Veranschaulichung theoretisch behandelter Sachverhalte und
Probleme im Gelände zu verstehen;
e. Schulpraktische Übungen (SPÜ): dienen dazu, in Theorie
und Praxis des Geographieunterrichts an Sekundarschulen und Gymnasien
einzuführen, indem Kenntnisse und Einsichten praktisch umgesetzt und
reflektiert werden;
f.
Schulpraktika:
dienen der Reflexion der Unterrichtspraxis, der Lehrerrolle und des
Bildungssinns des Faches aufgrund von Hospitationen und eigenem Unterricht mit
Vor- und Nachbereitung;
g. Exkursionen: sind thematisch ausgerichtete
Lehrveranstaltungen unter wissenschaftlicher Leitung im Gelände. Sie dienen der
Veranschaulichung und Vertiefung der in Vorlesungen und Seminaren theoretisch
behandelten Probleme.
(2) In Fällen, in denen dies
fachlich und didaktisch zweckmäßig ist, können die Veranstaltungsformen gemäß
Abs. 1 innerhalb einer Lehrveranstaltung miteinander kombiniert werden.
§ 7
Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen
(1) Formen von
Modulleistungen sind:
a. Mündliche Prüfung: Sie dauert ca. 30 Minuten;
b. Ausarbeitung zum Referat (Belegarbeit/Hausarbeit
vergleiche unten): eine im Anschluss an einen mündlichen Vortrag schriftlich
fixierte wissenschaftliche Arbeit von etwa 30.000 Textzeichen;
c. Klausur: eine benotete schriftliche Prüfung von in der
Regel 45-90 Minuten Dauer;
d. Bearbeitungen von Übungsaufgaben: Vorgaben je nach
Themenstellung;
e. Testat: eine schriftliche Prüfung von etwa 30 Minuten
Dauer;
f.
Exkursionsprotokoll/-bericht:
eine schriftlich fixierte Beschreibung und Auswertung bei größeren Exkursionen
von etwa 30.000 Textzeichen;
g. Protokoll für Geländeübung: eine schriftlich fixierte
Beschreibung und Auswertung einer Geländeübung von etwa 50.000 Textzeichen;
h. Protokoll für Seminarsitzung: eine schriftlich
fixierte Beschreibung des Verlaufs und der Ergebnisse einer Seminarsitzung von
etwa 6.000 Textzeichen;
i.
Ausführlicher
Stundenentwurf: eine schriftliche Darstellung einer Unterrichtsplanung von etwa
20.000 Textzeichen;
j.
Praktikumsbericht: eine
Tätigkeitsbeschreibung zur Vorlage beim Studien- und Prüfungsausschuss von etwa
15.000 Textzeichen;
k. Vortrag: Darstellung von fachwissenschaftlichen
und/oder fachdidaktischen Aspekten innerhalb von 20-45 Minuten;
l.
Exzerpt eines
wissenschaftlichen Textes: eine schriftlich fixierte Auswertung eines
wissenschaftlichen Textes von etwa 8.000 Textzeichen;
m. Präsentation: Vorstellen von fachwissenschaftlichen
und/oder fachdidaktischen Arbeitsergebnissen;
n. Sitzungsmoderation: grundlegende Technik einer
Gesprächsführung, mit dem Ziel, Lern- und Kommunikationsprozesse zu initiieren;
o. Portfolio (Auszug): eine Zusammenstellung von
Arbeitsergebnissen mit unterschiedlichen Arten von Präsentationen, die die bzw.
der Studierende erstellt und reflektiert hat.
(2) Die Wiederholung eines
bestandenen Moduls ist nicht zulässig.
(3) Als noch ausreichende
Teilleistung oder Leistung eines Moduls sind 50 % und mehr der erreichbaren
Leistung anzusetzen. Bei Seminaren oder Übungen sind mindestens 80 % der Sitzungstermine
eines Semesters zu besuchen.
(4) Gemäß § 21 Abs. 2 AStPOLS
wird in allen Modulen die Möglichkeit eingeräumt, vor der zweiten Wiederholung
der Modulleistung bzw. Teilleistung die entsprechenden Modulveranstaltungen
nochmals zu besuchen.
(5) Eine nicht bestandene
Modulleistung oder Modulteilleistung ist innerhalb von zwei Semestern ab
Nichtbestehen zu wiederholen. Die Folgen nicht bestandener
Wiederholungsprüfungen regelt § 21 Abs. 5 AStPOLS.
(6) Für Module, die aus
anderen Studienfächern übernommen werden, gelten die jeweiligen
Fachspezifischen Bestimmungen und Modulbeschreibungen aus hinsichtlich der
Wiederholungsmöglichkeiten.
§ 8
Anmeldung zum Modul und Voraussetzung für Modulleistungen
(1)
Die Teilnahmevoraussetzungen für die Module ergeben sich aus der
Studienfachübersicht und den Modulbeschreibungen des Studienfachs.
(2)
Die genauen Termine und Wiederholungstermine für die Modulleistungen und
Modulteilleistungen werden spätestens fünf Wochen vor Beginn durch Aushang beim
zuständigen Prüfungsamt oder über das elektronische Prüfungs- und
Studienverwaltungssystem bekannt gegeben.
(3)
Die Anmeldung zu den Modulen entspricht der Anmeldung zur Modulleistung, sobald
die technischen Möglichkeiten dies zulassen. Die Anmeldung erfolgt über das elektronische
Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bzw. im zuständigen Prüfungsamt. Die
Anmeldemodalitäten werden in den konkreten Modulbeschreibungen, durch Aushang
und/oder über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bekannt
gegeben. Die Zulassung zur Modulleistung kann von der Erfüllung von
Modulvorleistungen abhängig gemacht werden. Nähere Einzelheiten ergeben sich
aus der Studienfachübersicht in Verbindung mit den Modulbeschreibungen.
(4)
Für Module, die aus anderen Studien übernommen werden, gelten die jeweiligen
Fachspezifischen Bestimmungen und Modulbeschreibungen.
§ 9
Studien- und Prüfungsausschuss
(1)
Für das Studienfach wird von den Fachvertreterinnen und Fachvertretern des
Instituts für Geowissenschaften ein Fachspezifischer Studien- und
Prüfungsausschuss gebildet, der vom Fakultätsrat zu bestätigen ist.
(2)
Der Studien- und Prüfungsausschuss besteht aus drei Professorinnen und
Professoren der Geographie bzw. der Geowissenschaften, einer wissenschaftlichen
Mitarbeiterin bzw. einem wissenschaftlichen Mitarbeiter der Geographie und
einer studentischen Vertreterin bzw. einem studentischen Vertreter, die bzw.
der im Lehramt für Geographie eingeschrieben ist.
Diese
Fachspezifische Bestimmungen wurden vom Fakultätsrat der
Naturwissenschaftlichen Fakultät III am 18.07.2007 beschlossen; der Akademische
Senat am 13.02.2008 hat hierzu Stellung genommen.
Diese
Fachspezifischen Bestimmungen treten am Tage nach ihrer Bekanntgabe im
Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.
Halle
(Saale), den 15. Februar 2008
Prof.
Dr. Wulf Diepenbrock
Rektor
Übersicht
über das Fach Geographie – Lehramt an Gymnasien – 95 Leistungspunkte (davon 5
FSQ)
Modultitel |
Kontaktstudium
(Veranstaltungs-dauer in SWS) |
Vorleistung/en |
Modulleistung |
Eingang in die
Abschluss-note |
Teilnahmevoraus-setzungen |
Empfehlung |
|
Fachwissenschaft |
|||||||
Geographische
Arbeitsmethoden (FSQ) (B 03) |
Seminar: 2 |
10 |
Teilnahme an den Seminaren
und Geländeübungen, schriftliche Ausarbeitung |
Klausur und 2 Protokolle |
nein |
- |
1. und 2. Semester |
Grundlagen
der Physischen Geographie und Geoökologie (B 04) |
Vorlesung: 5 |
10 |
Teilnahme an Exkursionen
und Seminar, Vortrag und schriftlicher Beleg |
mündliche Prüfung |
ja |
- |
1. und 2. Semester |
Grundlagen
der Sozialgeographie (B 05) |
Vorlesung: 2 |
5 |
Teilnahme an Exkursion,
Anwesenheit im Seminar, Exzerpt eines wissenschaftlichen Textes,
Seminarvortrag, Belegarbeit |
mündliche Prüfung |
ja |
- |
3. und 4. Semester |
Grundlagen
der Wirtschaftsgeographie |
Vorlesung: 2 |
5 |
Anwesenheit im Seminar,
Erfüllung der im Seminar vergebenen Arbeitsaufträge |
mündliche Prüfung |
ja |
- |
3. Semester |
Regionale
Geographie Mitteleuropas für Lehrämter |
Vorlesung: 2 |
5 |
Teilnahme an Exkursion und
Seminar |
Klausur und 1 Protokoll |
ja |
Obligatorisch: |
3. und 4. Semester |
Geologie
für Lehrämter |
Vorlesung: 2 |
5 |
Anwesenheit Übung, Abgabe
Übungsbögen |
Klausur |
nein |
- |
5. Semester |
Geodatenanalyse/GIS
|
Vorlesung: 2 |
5 |
Teilnahme an den Übungen
gemäß Teilnehmerliste |
Klausur |
ja |
- |
5. Semester |
Regionale
Geographie (Fachwissenschaft/ Fachdidaktik) |
Vorlesung: 2 |
5 |
Erfolgreiche Teilnahme an
der Vorlesung und Seminar |
Klausur |
nein |
Obligatorisch: |
6. Semester |
Geologie,
Ökonomie und Ökologie mineralischer Rohstofflagerstätten für Lehrämter (W 7) |
Vorlesung: 2 |
5 |
4 erfolgreich bearbeitete
Übungsaufgaben Lagerstättenkunde und Steine & Erden und Exkursionsbericht |
Klausur |
nein |
Obligatorisch: |
7. und 8. Semester |
Grundlagen
der Raum- und Umweltplanung |
Vorlesung: 4 |
5 |
Teilnahme an Sitzung(en) eines
kommunalen Planungs- und/oder Umweltausschusses und Dokumentation von 3
umweltbezogenen Inhalten der dort behandelten Tagesordnung(en),
einschließlich Besuch und Darstellung (Plandarstellung und Problematisierung)
von zwei der dort verhandelten Projekt-/Vorhabenstandorte |
Klausur, Übungsaufgabe |
ja |
- |
7. Semester |
Bildung
und nachhaltige Entwicklung |
Vorlesung: 2 |
5 |
erfolgreiche Teilnahme an
der Vorlesung und dem Seminar |
Beleg zu einem
Projektthema |
nein |
- |
7. und 8. Semester |
Globale
Probleme und Landnutzungswandel |
Vorlesung: 2 |
5 |
Erfolgreiche
Seminarleistung (Vortrag, Tischvorlage) |
mündliche Prüfung |
ja |
Obligatorisch: |
8. Semester |
FSQ-Modul
für das umfangreichere Fach: 1 Modul muss belegt werden |
|||||||
Statistische
Verfahren |
Vorlesung: 2 |
5 |
Teilnahme an Übungen gemäß
der Teilnehmerliste, erfolgreiches Abschlusstestat in den Übungen |
Klausur |
nein |
- |
6. Semester |
Methoden
der Wirtschafts- und Sozialgeographie für Lehrämter (B 11) |
Vorlesung: 2 |
5 |
Teilnahme am Seminar |
Klausur, schriftliche
Ausarbeitung zum Seminar |
nein |
Obligatorisch: |
6. Semester |
Methoden
der Physischen Geographie und Geoökologie (B 12) |
Vorlesung: 2 |
5 |
Teilnahme an Übung und Seminar,
ausreichende Bearbeitung der Übungsaufgaben und ausreichende Präsentation im
Seminar |
Protokoll und Klausur |
nein |
Obligatorisch: |
6. Semester |
Fachdidaktik
Geographie |
|||||||
Fachdidaktik
I - Grundlagen der Fachdidaktik (D 1) |
Vorlesung: 1 |
5 |
Erfolgreiche Teilnahme an
den Seminaren |
Teil eines Portfolios |
nein |
- |
1. Semester |
Fachdidaktik
II - Geographieunterricht – Konzeption und Gestaltung (D 2) |
Seminar: 2 |
5 |
Erfolgreiche Teilnahme an
den Seminaren und den SPÜ |
(Teil)Moderation mit
schriftlicher Ausarbeitung; Anfertigung eines ausführlichen Stundenentwurfs |
nein |
Obligatorisch: |
2. Semester |
Fachdidaktik
III - Medien im Geographieunterricht (D 3) |
Vorlesung: 1 |
5 |
Erfolgreiche Teilnahme an
den Seminaren |
mündliche Prüfung (mit
Vorstellung eines Medienproduktes) |
ja |
Obligatorisch: |
5. Semester |
Fachdidaktik
IV - Evaluation von Geographieunterricht (D4) |
Vorlesung: 1 |
5 |
Erfolgreiche Teilnahme an
den Seminaren |
Klausur |
ja |
Obligatorisch: - 2 Schulpraktika |
6. Semester |
Übersicht
über das Fach Geographie – Lehramt an Sekundarschulen – 80 Leistungspunkte
(davon 5 FSQ)
Modultitel |
Kontaktstudium
(Veranstal-tungsdauer in SWS) |
Vorleistung/en |
Modulleistung |
Eingang in die
Abschlus-snote |
Teilnahme-voraussetzungen |
Empfehlung |
|||||||
Fachwissenschaft |
|||||||||||||
Geographische
Arbeitsmethoden (FSQ) (B03) |
Seminar: 2 |
10 |
Teilnahme an den Seminaren
und Geländeübungen, schriftliche Ausarbeitung |
Klausur und 2 Protokolle |
nein |
- |
1. und 2. Semester |
||||||
Grundlagen
der Physischen Geographie und Geoökologie (B 04) |
Vorlesung: 5 |
10 |
Teilnahme an Exkursionen
und Seminar, Vortrag und schriftlicher Beleg |
mündliche Prüfung |
ja |
- |
1. und 2. Semester |
||||||
Grundlagen
der Sozialgeographie (B 05) |
Vorlesung: 2 |
5 |
Teilnahme an Exkursion,
Anwesenheit im Seminar, Exzerpt eines wissenschaftlichen Textes,
Seminarvortrag, Belegarbeit |
mündliche Prüfung |
ja |
- |
3. und 4. Semester |
||||||
Grundlagen
der Wirtschaftsgeographie |
Vorlesung: 2 |
5 |
Anwesenheit im Seminar,
Erfüllung der im Seminar vergebenen Arbeitsaufträge |
mündliche Prüfung |
ja |
- |
3. Semester |
||||||
Regionale
Geographie Mitteleuropas für Lehrämter |
Vorlesung: 2 |
5 |
Teilnahme an Exkursion und
Seminar |
Klausur und 1 Protokoll |
nein |
Obligatorisch: |
3. und 4. Semester |
||||||
Geologie
für Lehrämter |
Vorlesung: 2 |
5 |
Anwesenheit Übung, Abgabe
Übungsbögen |
Klausur |
nein |
- |
5. Semester |
||||||
Geodatenanalyse/GIS
|
Vorlesung: 2 |
5 |
Teilnahme an den Übungen
gemäß Teilnehmerliste |
Klausur |
ja |
- |
5. Semester |
||||||
Regionale
Geographie (Fachwissenschaft/ Fachdidaktik) |
Vorlesung: 2 |
5 |
Erfolgreiche Teilnahme an
der Vorlesung und Seminar |
Klausur |
nein |
Obligatorisch: |
6. Semester |
||||||
Grundlagen
der Raum- und Umweltplanung (B 08) |
Vorlesung: 4 |
5 |
Teilnahme an Sitzung(en)
eines kommunalen Planungs- und/oder Umweltausschusses und Dokumentation von 3
umweltbezogenen Inhalten der dort behandelten Tagesordnung(en),
einschließlich Besuch und Darstellung (Plandarstellung und Problematisierung)
von zwei der dort verhandelten Projekt-/Vorhabenstandorte |
Klausur, Übungsaufgabe |
ja |
- |
7. Semester |
||||||
FSQ-Modul
für das umfangreichere Fach: 1 Modul muss belegt werden |
|||||||||||||
Statistische
Verfahren (B 06) |
Vorlesung: 2 |
5 |
Teilnahme an Übungen gemäß
der Teilnehmer-liste, erfolgreiches Abschlusstestat in den Übungen |
Klausur |
nein |
- |
6. Semester |
||||||
Methoden
der Wirtschafts- und Sozialgeographie für Lehrämter (B 11) |
Vorlesung: 2 |
5 |
Teilnahme am Seminar |
Klausur, schriftliche
Ausarbeitung zum Seminar |
nein |
Obligatorisch: |
6. Semester |
||||||
Methoden
der Physischen Geographie und Geoökologie (B 12) |
Vorlesung: 2 |
5 |
Teilnahme an Übung und Seminar,
ausreichende Bearbeitung der Übungsaufgaben und ausreichende Präsentation im
Seminar |
Protokoll und Klausur |
nein |
Obligatorisch: |
6. Semester |
||||||
Fachdidaktik
Geographie |
|||||||||||||
Fachdidaktik
I - Grundlagen der Fachdidaktik (D1) |
Vorlesung: 1 |
5 |
erfolgreiche Teilnahme an
den Seminaren |
Teil eines Portfolios |
nein |
- |
1. Semester |
||||||
Fachdidaktik
II - Geographieunterricht – Konzeption und Gestaltung (D2) |
Seminar: 2 |
5 |
Erfolgreiche Teilnahme am
Seminar und den SPÜ |
(Teil)Moderation mit
schriftlicher Ausarbeitung; |
nein |
Obligatorisch: |
2. Semester |
||||||
Fachdidaktik
III - Medien im Geographieunterricht (D3) |
Vorlesung: 1 |
5 |
Erfolgreiche Teilnahme an
den Seminaren |
mündliche Prüfung |
ja |
Obligatorisch: |
5. Semester |
||||||
Fachdidaktik
IV - Evaluation von Geographieunterricht (D4) |
Vorlesung: 1 |
5 |
Erfolgreiche Teilnahme an
den Seminaren |
Klausur |
ja |
Obligatorisch: |
6. Semester |
||||||