Uni-Halle-SiegelMARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG

Amtsblatt
18. Jahrgang, Nr. 7 vom 24. Juni 2008, S. 52


Naturwissenschaftliche Fakultät III


Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Geographie
im Studiengang Lehramt an Gymnasien und im Studiengang Lehramt an Sekundarschulen
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

 

vom 18.07.2007

 

Gemäß §§ 13 Abs. 1 in Verbindung mit 67 Abs. 3 Nr. 8 und § 77 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 05.05.2004 (GVBl. LSA A. 256), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.03.2006 (GVBl. LSA S. 102), in Verbindung mit Artikel 7 Abs. 6 der Verordnung über die erste Staatsprüfung für Lehrämter im Land Sachsen-Anhalt (1. LPVO) vom 19.06.1992 (GVBl. LSA S. 488), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 27.10.2005 (GVBl. LSA S. 666) und der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung dür die grundständigen und berufsbegleitenden Studiengänge Lehramt an Grundschulen, Förderschulen, Sekundarschulen und Gymnasien an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Ast POLS) vom 10.10.2007 hat die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg folgende Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Geographie im Studiengang an Gymnasien und im Studiengang Lehramt an Sekundarschulen beschlossen.

                                                                                                                 

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Ziele des Studienfachs

§ 3 Studienberatung

§ 4 Zulassung zum Studium

§ 5 Aufbau des Studienfachs

§ 6 Arten von Lehrveranstaltungen

§ 7 Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen

§ 8 Anmeldung zum Modul und Voraussetzung für Modulleistungen

§ 9 Studien- und Prüfungsausschuss

§ 10 Inkrafttreten

 

Anlage: Studienfachübersicht

                                                                                                                 

 

§ 1
Geltungsbereich

 

(1) Diese Fachspezifischen Bestimmungen regeln in Verbindung mit der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die grundständigen und berufsbegleitenden Studiengänge Lehramt an Grundschulen, Förderschulen, Sekundarschulen und Gymnasien an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Ziele, Inhalte und Aufbau des Studienfachs Geographie im Studiengang Lehramt an Gymnasien und im Studiengang Lehramt an Sekundarschulen.

 

(2) Diese Fachspezifischen Bestimmungen gelten für Studierende, die ab Wintersemester 2007/2008 das Studium der Geographie im Studiengang Lehramt an Gymnasien und im Studiengang Lehramt an Sekundarschulen der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg aufnehmen.

 

§ 2
Ziele des Studienfachs

 

(1) Das Studium im Studienfach Geographie in den Studiengängen Lehramt an Sekundarschulen und im Studiengang Lehramt an Gymnasien bereitet auf eine Tätigkeit als Geographielehrerin bzw. Geographielehrer an Sekundarschulen bzw. Gymnasien fachlich vor.

 

(2) Die Studierenden besitzen am Ende ihres Studiums grundlegende fachliche und fachdidaktische/unterrichtsmethodische Kenntnisse und sind unter Anwendung von fachspezifischen bzw. fachübergreifenden Methoden und Verfahren befähigt, fachwissenschaftliche Theorien und Methoden unter fachdidaktischer Sicht auf Lernvorgänge zu beziehen und begründete fachdidaktische Entscheidungen zu treffen.

Sie besitzen im Einzelnen:

 

·           Kenntnis der Disziplingeschichte der Geographie und der aktuellen Forschungsansätze des Faches,

·           Grundkenntnisse der Teilbereiche der Physischen Geographie und der Wirtschafts- und Sozialgeographie,

·           Kenntnis der Physischen Geographie und der Geoökologie im Überblick,

·           Kenntnis der Wirtschafts- und Sozialgeographie im Überblick,

·           Kenntnis der Landschaftszonen und der Kulturräume der Erde,

·           Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit Zielen und Prozessen der räumlichen Ordnung, den Methoden und Instrumenten raumbezogener Planung einschließlich Landschaftsplanung und Naturschutz sowie der Umweltpolitik,

·           Fähigkeit zu sachgerechten Anwendung geographischer Arbeitsmethoden und Techniken,

·           Fähigkeit zum Erklären von regionalen und globalen räumlichen Strukturen und Prozessen sowie von deren naturräumlichen und gesellschaftlichen Voraussetzungen und Auswirkungen,

·           Kenntnis der Grundlagen der Fachdidaktik Geographie,

·           Kenntnis über Konzeptionen, Planung und Gestaltung von Geographieunterricht sowie Befähigung zur Reflexion darüber,

·           Kenntnis von relevanten Medien und ihres ziel- und zweckentsprechenden Einsatzes,

·           Kenntnis von aktuellen Forschungsansätzen der Fachdidaktik und Befähigung zur Evaluation von Geographieunterricht.

 

§ 3
Studienberatung

 

(1) Eine Beratung vor Studienbeginn zu Fragen der Studieneignung sowie insbesondere die Unterrichtung über Studienmöglichkeiten, Studienziele und -aufbau, über Zulassungsvoraussetzungen zum Lehramtsstudium, das Bewerbungs- und Auswahlverfahren sowie über weitere spezifische Zulassungskriterien und Auswahlbestimmungen zum Studienfach erfolgt durch die Allgemeine Studienberatung der Zentralen Universitätsverwaltung und die Geschäftsstelle des Zentrums für Lehrerbildung. Die zuständigen Studienfachberaterinnen und Studienfachberater geben weiterführende Informationen über den Aufbau des Studienganges sowie über Studieninhalte und Studienanforderungen im Studienfach.

 

(2) Die studienbegleitende Fachberatung zum individuellen Studienplan erfolgt durch die zuständigen Studienfachberaterinnen und Studienfachberater. Die Lehrenden beraten in ihren Sprechstunden zu modulbezogenen Studien- und Prüfungsangelegenheiten.

 

(3) In Prüfungsangelegenheiten findet eine Beratung der Studierenden insbesondere durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zuständigen Prüfungsamtes statt.

 

§ 4
Zulassung zum Studium

 

In das Studienfach Geographie können unter Anrechnung ihrer bis dahin erbrachten Studienleistungen alle Studierenden übertreten, die das Lehramtsstudium oder das Diplomstudium im Fach Geographie zurzeit absolvieren bzw. ein Bachelorstudium im Fach Geographie zum Wintersemester 2006/2007 begonnen haben. Über die Anrechenbarkeit erbrachter Studienleistungen befindet der Studien- und Prüfungsausschuss.

 

§ 5
Aufbau des Studienfachs

 

(1) Der Aufbau des Studienfachs ergibt sich aus der Anlage „Studienfachübersicht“ zu dieser Ordnung. Darin sind aufgeführt Titel, Leistungspunkteumfang und Abfolge der Module, Modulvorleistung/en, Formen der Modulleistung/en und Modulteilleistungen, Teilnahmevoraussetzungen. Die Studienfachübersicht regelt zudem,  welche Module für die Zulassung zur ersten Staatsprüfung als erforderliche Studienleistungen gemäß § 29 AStPOLS erbracht werden müssen.

 

(2) Die in fachwissenschaftliche Module integrierten fachspezifische Schlüsselqualifikationen (FSQ) ergeben sich aus der Anlage „Fachwissenschaftliche Module mit integrierten Schlüsselqualifikationen (FSQ)“.

 

§ 6
Arten von Lehrveranstaltungen

 

(1) Das Kontaktstudium wird durch verschiedene Lehrveranstaltungsarten bestimmt.

Wesentliche Unterrichtsformen sind:

 

a.       Vorlesungen: dienen der übergreifenden Behandlung größerer Themenkomplexe und vermitteln Kenntnisse und Methoden auf wissenschaftlicher Grundlage. Sie eröffnen den Weg zum vertiefenden und ergänzenden Selbststudium;

b.       Seminare: dienen der gezielten bzw. vertiefenden Behandlung fachwissenschaftlicher und/oder fachdidaktischer Inhalte;

c.       Übungen: dienen der Ergänzung der Vorlesungen. Sie bieten die Möglichkeit, Methoden und Arbeitstechniken einzuüben bzw. zu vervollkommnen;

d.       Geländeübungen: bieten die Möglichkeit, Methoden der Geländearbeit und sozialempirischer Arbeitsmethoden einzuüben oder durch experimentelle Veranschaulichung theoretisch behandelter Sachverhalte und Probleme im Gelände zu verstehen;

e.       Schulpraktische Übungen (SPÜ): dienen dazu, in Theorie und Praxis des Geographieunterrichts an Sekundarschulen und Gymnasien einzuführen, indem Kenntnisse und Einsichten praktisch umgesetzt und reflektiert werden;

f.        Schulpraktika: dienen der Reflexion der Unterrichtspraxis, der Lehrerrolle und des Bildungssinns des Faches aufgrund von Hospitationen und eigenem Unterricht mit Vor- und Nachbereitung;

g.       Exkursionen: sind thematisch ausgerichtete Lehrveranstaltungen unter wissenschaftlicher Leitung im Gelände. Sie dienen der Veranschaulichung und Vertiefung der in Vorlesungen und Seminaren theoretisch behandelten Probleme.

 

(2) In Fällen, in denen dies fachlich und didaktisch zweckmäßig ist, können die Veranstaltungsformen gemäß Abs. 1 innerhalb einer Lehrveranstaltung miteinander kombiniert werden.

 

§ 7
Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen

 

(1) Formen von Modulleistungen sind:

 

a.       Mündliche Prüfung: Sie dauert ca. 30 Minuten;

b.       Ausarbeitung zum Referat (Belegarbeit/Hausarbeit vergleiche unten): eine im Anschluss an einen mündlichen Vortrag schriftlich fixierte wissenschaftliche Arbeit von etwa 30.000 Textzeichen;

c.       Klausur: eine benotete schriftliche Prüfung von in der Regel 45-90 Minuten Dauer;

d.       Bearbeitungen von Übungsaufgaben: Vorgaben je nach Themenstellung;

e.       Testat: eine schriftliche Prüfung von etwa 30 Minuten Dauer;

f.        Exkursionsprotokoll/-bericht: eine schriftlich fixierte Beschreibung und Auswertung bei größeren Exkursionen von etwa 30.000 Textzeichen;

g.       Protokoll für Geländeübung: eine schriftlich fixierte Beschreibung und Auswertung einer Geländeübung von etwa 50.000 Textzeichen;

h.       Protokoll für Seminarsitzung: eine schriftlich fixierte Beschreibung des Verlaufs und der Ergebnisse einer Seminarsitzung von etwa 6.000 Textzeichen;

i.         Ausführlicher Stundenentwurf: eine schriftliche Darstellung einer Unterrichtsplanung von etwa 20.000 Textzeichen;

j.         Praktikumsbericht: eine Tätigkeitsbeschreibung zur Vorlage beim Studien- und Prüfungsausschuss von etwa 15.000 Textzeichen;

k.       Vortrag: Darstellung von fachwissenschaftlichen und/oder fachdidaktischen Aspekten innerhalb von 20-45 Minuten;

l.         Exzerpt eines wissenschaftlichen Textes: eine schriftlich fixierte Auswertung eines wissenschaftlichen Textes von etwa 8.000 Textzeichen;

m.     Präsentation: Vorstellen von fachwissenschaftlichen und/oder fachdidaktischen Arbeitsergebnissen;

n.       Sitzungsmoderation: grundlegende Technik einer Gesprächsführung, mit dem Ziel, Lern- und Kommunikationsprozesse zu initiieren;

o.       Portfolio (Auszug): eine Zusammenstellung von Arbeitsergebnissen mit unterschiedlichen Arten von Präsentationen, die die bzw. der Studierende erstellt und reflektiert hat.

 

(2) Die Wiederholung eines bestandenen Moduls ist nicht zulässig.

 

(3) Als noch ausreichende Teilleistung oder Leistung eines Moduls sind 50 % und mehr der erreichbaren Leistung anzusetzen. Bei Seminaren oder Übungen sind mindestens 80 % der Sitzungstermine eines Semesters zu besuchen.

 

(4) Gemäß § 21 Abs. 2 AStPOLS wird in allen Modulen die Möglichkeit eingeräumt, vor der zweiten Wiederholung der Modulleistung bzw. Teilleistung die entsprechenden Modulveranstaltungen nochmals zu besuchen.

 

(5) Eine nicht bestandene Modulleistung oder Modulteilleistung ist innerhalb von zwei Semestern ab Nichtbestehen zu wiederholen. Die Folgen nicht bestandener Wiederholungsprüfungen regelt § 21 Abs. 5 AStPOLS.

 

(6) Für Module, die aus anderen Studienfächern übernommen werden, gelten die jeweiligen Fachspezifischen Bestimmungen und Modulbeschreibungen aus hinsichtlich der Wiederholungsmöglichkeiten.

 

§ 8
Anmeldung zum Modul und Voraussetzung für Modulleistungen

 

(1) Die Teilnahmevoraussetzungen für die Module ergeben sich aus der Studienfachübersicht und den Modulbeschreibungen des Studienfachs.

 

(2) Die genauen Termine und Wiederholungstermine für die Modulleistungen und Modulteilleistungen werden spätestens fünf Wochen vor Beginn durch Aushang beim zuständigen Prüfungsamt oder über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bekannt gegeben.

 

(3) Die Anmeldung zu den Modulen entspricht der Anmeldung zur Modulleistung, sobald die technischen Möglichkeiten dies zulassen. Die Anmeldung erfolgt über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bzw. im zuständigen Prüfungsamt. Die Anmeldemodalitäten werden in den konkreten Modulbeschreibungen, durch Aushang und/oder über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bekannt gegeben. Die Zulassung zur Modulleistung kann von der Erfüllung von Modulvorleistungen abhängig gemacht werden. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der Studienfachübersicht in Verbindung mit den Modulbeschreibungen.

 

(4) Für Module, die aus anderen Studien übernommen werden, gelten die jeweiligen Fachspezifischen Bestimmungen und Modulbeschreibungen.

 

§ 9
Studien- und Prüfungsausschuss

 

(1) Für das Studienfach wird von den Fachvertreterinnen und Fachvertretern des Instituts für Geowissenschaften ein Fachspezifischer Studien- und Prüfungsausschuss gebildet, der vom Fakultätsrat zu bestätigen ist.

 

(2) Der Studien- und Prüfungsausschuss besteht aus drei Professorinnen und Professoren der Geographie bzw. der Geowissenschaften, einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin bzw. einem wissenschaftlichen Mitarbeiter der Geographie und einer studentischen Vertreterin bzw. einem studentischen Vertreter, die bzw. der im Lehramt für Geographie eingeschrieben ist.

 

§ 10
Inkrafttreten

 

Diese Fachspezifische Bestimmungen wurden vom Fakultätsrat der Naturwissenschaftlichen Fakultät III am 18.07.2007 beschlossen; der Akademische Senat am 13.02.2008 hat hierzu Stellung genommen.

 

Diese Fachspezifischen Bestimmungen treten am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.

 

Halle (Saale), den 15. Februar 2008

 

 

Prof. Dr. Wulf Diepenbrock

Rektor


Anlage
Studienfachübersichten

 

Übersicht über das Fach Geographie – Lehramt an Gymnasien – 95 Leistungspunkte (davon 5 FSQ)

 

Modultitel

Kontaktstudium (Veranstaltungs-dauer in SWS)

Leistungs-punkte

Vorleistung/en

Modulleistung
(eventuell Modulteil-leistungen)

Eingang in die Abschluss-note

Teilnahmevoraus-setzungen

Empfehlung
Studien-semester

Fachwissenschaft

Geographische Arbeitsmethoden (FSQ) (B 03)

Seminar: 2
Geländeübung:
12 Tage

10

Teilnahme an den Seminaren und Geländeübungen, schriftliche Ausarbeitung

Klausur und 2 Protokolle

nein

-

1. und 2. Semester

Grundlagen der Physischen Geographie und Geoökologie (B 04)

Vorlesung: 5
Seminar: 2

10

Teilnahme an Exkursionen und Seminar, Vortrag und schriftlicher Beleg

mündliche Prüfung

ja

-

1. und 2. Semester

Grundlagen der Sozialgeographie (B 05)

Vorlesung: 2
Seminar: 2

5

Teilnahme an Exkursion, Anwesenheit im Seminar, Exzerpt eines wissenschaftlichen Textes, Seminarvortrag, Belegarbeit

mündliche Prüfung

ja

-

3. und 4. Semester

Grundlagen der Wirtschaftsgeographie
(B 07)

Vorlesung: 2
Seminar: 2

5

Anwesenheit im Seminar, Erfüllung der im Seminar vergebenen Arbeitsaufträge

mündliche Prüfung

ja

-

3. Semester

Regionale Geographie Mitteleuropas für Lehrämter

Vorlesung: 2
Seminar: 1
Exkursion: 5 Tage

5

Teilnahme an Exkursion und Seminar

Klausur und 1 Protokoll

ja

Obligatorisch:
- Modul: Grundlagen der Physischen Geographie und Geoökologie

3. und 4. Semester

Geologie für Lehrämter

Vorlesung: 2
Übung: 2
Exkursion: 1 Tag

5

Anwesenheit Übung, Abgabe Übungsbögen

Klausur

nein

-

5. Semester

Geodatenanalyse/GIS
(B 07)

Vorlesung: 2
Übung: 2

5

Teilnahme an den Übungen gemäß Teilnehmerliste

Klausur

ja

-

5. Semester

Regionale Geographie (Fachwissenschaft/ Fachdidaktik)

Vorlesung: 2
Seminar: 2

5

Erfolgreiche Teilnahme an der Vorlesung und Seminar

Klausur

nein

Obligatorisch:
- Modul: Reg. Geographie Mitteleuropas für Lehrämter
- Modul: Fachdidaktik I
- Modul: Fachdidaktik II

 

6. Semester

Geologie, Ökonomie und Ökologie mineralischer Rohstofflagerstätten für Lehrämter (W 7)

 

Vorlesung: 2
Übung: 2
Exkursion: 3 Tage

5

4 erfolgreich bearbeitete Übungsaufgaben Lagerstättenkunde und Steine & Erden und Exkursionsbericht

Klausur

nein

Obligatorisch:
- Modul: Geologie für Lehrämter

7. und 8. Semester

Grundlagen der Raum- und Umweltplanung
(B 08)

Vorlesung: 4

5

Teilnahme an Sitzung(en) eines kommunalen Planungs- und/oder Umweltausschusses und Dokumentation von 3 umweltbezogenen Inhalten der dort behandelten Tagesordnung(en), einschließlich Besuch und Darstellung (Plandarstellung und Problematisierung) von zwei der dort verhandelten Projekt-/Vorhabenstandorte

Klausur, Übungsaufgabe

ja

-

7. Semester

Bildung und nachhaltige Entwicklung

Vorlesung: 2
Seminar: 2

5

erfolgreiche Teilnahme an der Vorlesung und dem Seminar

Beleg zu einem Projektthema

nein

-

7. und 8. Semester

Globale Probleme und Landnutzungswandel

Vorlesung: 2
Seminar: 2

5

Erfolgreiche Seminarleistung (Vortrag, Tischvorlage)

mündliche Prüfung

ja

Obligatorisch:
- Modul: Grundlagen der Physischen Geographie und Geoökologie

8. Semester

FSQ-Modul für das umfangreichere Fach: 1 Modul muss belegt werden

Statistische Verfahren
(B 06)

Vorlesung: 2
Übung: 2

5

Teilnahme an Übungen gemäß der Teilnehmerliste, erfolgreiches Abschlusstestat in den Übungen

Klausur

nein

-

6. Semester

Methoden der Wirtschafts- und Sozialgeographie für Lehrämter (B 11)

Vorlesung: 2
Übung: 2

5

Teilnahme am Seminar

Klausur, schriftliche Ausarbeitung zum Seminar

nein

Obligatorisch:
- Modul: Geographische Arbeitsmethoden
- Modul: Grundlagen der Sozialgeographie
- Modul: Grundlagen der Wirtschaftsgeographie

6. Semester

Methoden der Physischen Geographie und Geoökologie (B 12)

Vorlesung: 2
Seminar/Übung: 2

5

Teilnahme an Übung und Seminar, ausreichende Bearbeitung der Übungsaufgaben und ausreichende Präsentation im Seminar

Protokoll und Klausur

nein

Obligatorisch:
- Modul: Grundlagen der Physischen Geographie und Geoökologie

6. Semester

Fachdidaktik Geographie

Fachdidaktik I - Grundlagen der Fachdidaktik (D 1)

Vorlesung: 1
Seminar: 4

5

Erfolgreiche Teilnahme an den Seminaren

Teil eines Portfolios

nein

-

1. Semester

Fachdidaktik II - Geographieunterricht – Konzeption und Gestaltung (D 2)

Seminar: 2
SPÜ: 2

5

Erfolgreiche Teilnahme an den Seminaren und den SPÜ

(Teil)Moderation mit schriftlicher Ausarbeitung; Anfertigung eines ausführlichen Stundenentwurfs

nein

Obligatorisch:
- Modul: Fachdidaktik I

2. Semester

Fachdidaktik III - Medien im Geographieunterricht (D 3)

Vorlesung: 1
Seminar: 4

5

Erfolgreiche Teilnahme an den Seminaren

mündliche Prüfung (mit Vorstellung eines Medienproduktes)

ja

Obligatorisch:
- Modul: Fachdidaktik I
- Modul: Fachdidaktik II
- 1 Schulpraktikum

5. Semester

Fachdidaktik IV - Evaluation von Geographieunterricht (D4)

Vorlesung: 1
Seminar: 4

5

Erfolgreiche Teilnahme an den Seminaren

Klausur

ja

Obligatorisch:
- Modul: Fachdidaktik I
- Modul: Fachdidaktik II
- Modul: Fachdidaktik III

- 2 Schulpraktika

6. Semester


 

Übersicht über das Fach Geographie – Lehramt an Sekundarschulen – 80 Leistungspunkte (davon 5 FSQ)

 

Modultitel

Kontaktstudium (Veranstal-tungsdauer in SWS)

Leistungs-punkte

Vorleistung/en

Modulleistung
(eventuell Modulteil-leistungen)

Eingang in die Abschlus-snote

Teilnahme-voraussetzungen

Empfehlung
Studien-semester

Fachwissenschaft

Geographische Arbeitsmethoden (FSQ) (B03)

Seminar: 2
Geländeübung:
12 Tage

10

Teilnahme an den Seminaren und Geländeübungen, schriftliche Ausarbeitung

Klausur und 2 Protokolle

nein

-

1. und 2. Semester

Grundlagen der Physischen Geographie und Geoökologie (B 04)

Vorlesung: 5
Seminar: 2

10

Teilnahme an Exkursionen und Seminar, Vortrag und schriftlicher Beleg

mündliche Prüfung

ja

-

1. und 2. Semester

Grundlagen der Sozialgeographie (B 05)

Vorlesung: 2
Seminar: 2

5

Teilnahme an Exkursion, Anwesenheit im Seminar, Exzerpt eines wissenschaftlichen Textes, Seminarvortrag, Belegarbeit

mündliche Prüfung

ja

-

3. und 4. Semester

Grundlagen der Wirtschaftsgeographie
(B 07)

Vorlesung: 2
Seminar: 2

5

Anwesenheit im Seminar, Erfüllung der im Seminar vergebenen Arbeitsaufträge

mündliche Prüfung

ja

-

3. Semester

Regionale Geographie Mitteleuropas für Lehrämter

Vorlesung: 2
Seminar: 1
Exkursion: 5 Tage

5

Teilnahme an Exkursion und Seminar

Klausur und 1 Protokoll

nein

Obligatorisch:
- Modul: Grundlagen der Physischen Geographie und Geoökologie

3. und 4. Semester

Geologie für Lehrämter

Vorlesung: 2
Übung: 2
Exkursion: 1 Tag

5

Anwesenheit Übung, Abgabe Übungsbögen

Klausur

nein

-

5. Semester

Geodatenanalyse/GIS
(B 09)

Vorlesung: 2
Übung: 2

5

Teilnahme an den Übungen gemäß Teilnehmerliste

Klausur

ja

-

5. Semester

Regionale Geographie (Fachwissenschaft/ Fachdidaktik)

Vorlesung: 2
Seminar: 2

5

Erfolgreiche Teilnahme an der Vorlesung und Seminar

Klausur

nein

Obligatorisch:
- Modul: Reg. Geographie Mitteleuropas für Lehrämter
- Modul: Fachdidaktik I
- Modul: Fachdidaktik II

6. Semester

Grundlagen der Raum- und Umweltplanung (B 08)

Vorlesung: 4

5

Teilnahme an Sitzung(en) eines kommunalen Planungs- und/oder Umweltausschusses und Dokumentation von 3 umweltbezogenen Inhalten der dort behandelten Tagesordnung(en), einschließlich Besuch und Darstellung (Plandarstellung und Problematisierung) von zwei der dort verhandelten Projekt-/Vorhabenstandorte

Klausur, Übungsaufgabe

ja

-

7. Semester

FSQ-Modul für das umfangreichere Fach: 1 Modul muss belegt werden

Statistische Verfahren (B 06)

Vorlesung: 2
Übung: 2

5

Teilnahme an Übungen gemäß der Teilnehmer-liste, erfolgreiches Abschlusstestat in den Übungen

 

Klausur

nein

-

6. Semester

Methoden der Wirtschafts- und Sozialgeographie für Lehrämter (B 11)

Vorlesung: 2
Übung: 2

5

Teilnahme am Seminar

Klausur, schriftliche Ausarbeitung zum Seminar

nein

Obligatorisch:
- Modul: Geographische Arbeitsmethoden
- Modul: Grundlagen der Sozialgeographie
- Modul: Grundlagen der Wirtschafts-geographie

6. Semester

Methoden der Physischen Geographie und Geoökologie (B 12)

Vorlesung: 2
Seminar/Übung: 2

5

Teilnahme an Übung und Seminar, ausreichende Bearbeitung der Übungsaufgaben und ausreichende Präsentation im Seminar

Protokoll und Klausur

nein

Obligatorisch:
- Modul: Grundlagen der Physischen Geographie und Geoökologie

6. Semester

Fachdidaktik Geographie

Fachdidaktik I - Grundlagen der Fachdidaktik (D1)

Vorlesung: 1
Seminar: 4

5

erfolgreiche Teilnahme an den Seminaren

Teil eines Portfolios

nein

-

1. Semester

Fachdidaktik II - Geographieunterricht – Konzeption und Gestaltung (D2)

Seminar: 2
SPÜ: 2

5

Erfolgreiche Teilnahme am Seminar und den SPÜ

(Teil)Moderation mit schriftlicher Ausarbeitung;
Anfertigung eines ausführlichen Stundenentwurfs

nein

Obligatorisch:
- Modul: Fachdidaktik I

2. Semester

Fachdidaktik III - Medien im Geographieunterricht (D3)

Vorlesung: 1
Seminar: 4

5

Erfolgreiche Teilnahme an den Seminaren

mündliche Prüfung

ja

Obligatorisch:
- Modul: Fachdidaktik I
- Modul: Fachdidaktik II
- 1 Schulpraktikum

5. Semester

Fachdidaktik IV - Evaluation von Geographieunterricht (D4)

Vorlesung: 1
Seminar: 4

5

Erfolgreiche Teilnahme an den Seminaren

Klausur

ja

Obligatorisch:
- Modul: Fachdidaktik I
- Modul: Fachdidaktik II
- Modul: Fachdidaktik III
- 2 Schulpraktika

6. Semester