Uni-Halle-SiegelMARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG

Amtsblatt
18. Jahrgang, Nr. 6 vom 27. Mai 2008, S. 60


Corrigenda


Korrektur zum Amtsblatt 2008, Nr. 2, S. 2 „Ordnung zur Änderung der Allgemeinen Gebührenordnung“:

 

(4) In der Anlage lautet die fortlaufende Nummer 2 wie folgt:

 

Nr.

Gegenstand

Bemessungsgrundlage

Gebühr
Euro

2.

·           Gebühren für ein zweites oder weiteres Studium [§ 2 Abs. 2 Ziffer 2. b)]

außer für

·           Gebühren für postgraduale Studiengänge und nicht konsekutive Masterstudiengänge [§ 2 Abs. 2 Ziffer 2. b)]

pro Teilnehmer bzw. Teilnehmerin und Semester

·           500,00 €



·           bis zu 500,00 € nach Aufwand