MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT
HALLE-WITTENBERG
Amtsblatt
18. Jahrgang, Nr. 6 vom 27. Mai 2008, S. 54
Fachspezifische
Bestimmungen für das Studienfach Biologie im Studiengang
Lehramt an Gymnasien und im Studiengang Lehramt an Sekundarschulen
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
vom
23.01.2008
Gemäß
§§ 13 Abs. 1 in Verbindung mit 67 Abs. 3 Nr. 8 und § 77 Abs. 2 Nr. 1 des
Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 05.05.2004 (GVBl. LSA
S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.03.2006 (GVBl.
LSA S. 102), in Verbindung mit 7 Abs. 6 der Verordnung über die erste
Staatsprüfung für Lehrämter im Land Sachsen-Anhalt (1. LPVO) vom 19.06.1992
(GVBl. LSA S. 488), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 27.10.2005 (GVBl.
LSA S. 666) und der Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die
grundständigen und berufsbegleitenden Studiengänge Lehramt an Grundschulen,
Förderschulen, Sekundarschulen und Gymnasien an der Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg (AStPOLS) vom 10.10.2007 hat die Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg folgende Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach
Biologie im Studiengang Lehramt an Gymnasien und im Studiengang Lehramt an
Sekundarschulen beschlossen.
§ 6 Arten von Lehrveranstaltungen
§ 7 Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen
§ 8 Anmeldung zum Modul und Voraussetzung für Modulleistungen
§ 9 Studien- und Prüfungsausschuss
Fachwissenschaftliche Module mit integrierten
Schlüsselqualifikationen (FSQ)
(1)
Diese Fachspezifischen Bestimmungen regeln in Verbindung mit der Allgemeinen
Studien- und Prüfungsordnung für die grundständigen und berufsbegleitenden Studiengänge
Lehramt an Grundschulen, Förderschulen, Sekundarschulen und Gymnasien an der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Ziele, Inhalte und Aufbau des
Studienfachs Biologie im Studiengang Lehramt an Gymnasien und im Studiengang
Lehramt an Sekundarschulen.
(2)
Diese Fachspezifischen Bestimmungen gelten für Studierende, die ab
Wintersemester 2007/2008 das Studium der Biologie im Studiengang Lehramt an
Gymnasien und im Studiengang Lehramt an Sekundarschulen der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg aufnehmen.
Im
Studienfach Biologie werden folgende Kompetenzen erworben:
(1)
Das Studium bereitet die Studierenden auf die spätere Tätigkeit als Lehrerin
bzw. Lehrer an Gymnasien / Sekundarschulen vor. Es soll Begriffe, Inhalte und
Methoden der Biologie und Biologiedidaktik vermitteln und für die Durchführung
von biologischen Untersuchungen und Experimenten erforderliche Fertigkeiten
ausbilden.
(2)
Die künftige Lehrerin bzw. der künftige Lehrer soll ein solides Fachwissen
sowie Fähigkeiten und Fertigkeiten erwerben, die sie bzw. ihn befähigt, diese
in geeigneter Form in den Unterricht einzubringen. Die fachliche Ausbildung
soll auch so in die Tiefe gehen, dass die Fähigkeit zur wissenschaftlichen
Arbeit entwickelt wird.
(3)
Im Hinblick auf die zunehmende fächerübergreifende Gestaltung des
Biologieunterrichts werden spezielle fächerübergreifende Themen sowie
fächerübergreifende Lehr- und Lernkonzepte in die Lehrveranstaltungen
einbezogen.
(4)
Im Rahmen der einzelnen Lehrveranstaltungen werden insbesondere die
Wechselwirkungen zwischen Lebewesen und ihrer Umwelt, ihre evolutive
Entwicklung und der gesellschaftliche Bezug der Biologie, z. B. ihre Bedeutung
für die Volkswirtschaft, herausgearbeitet.
§ 3
Studienberatung
(1)
Eine Beratung vor Studienbeginn zu Fragen der Studieneignung sowie insbesondere
die Unterrichtung über Studienmöglichkeiten, Studienziele und -aufbau, über
Zulassungsvoraussetzungen zum Lehramtsstudium, das Bewerbungs- und Auswahlverfahren
sowie über weitere spezifische Zulassungskriterien und Auswahlbestimmungen zum
Studienfach erfolgt durch die Allgemeine Studienberatung der Zentralen
Universitätsverwaltung und die Geschäftsstelle des Zentrums für Lehrerbildung.
Die zuständigen Studienfachberaterinnen und Studienfachberater geben
weiterführende Informationen über den Aufbau des Studienganges sowie über
Studieninhalte und Studienanforderungen im Studienfach.
(2)
Die studienbegleitende Fachberatung zum individuellen Studienplan erfolgt durch
die zuständigen Studienfachberaterinnen und Studienfachberater. Die Lehrenden
beraten in ihren Sprechstunden zu modulbezogenen Studien- und
Prüfungsangelegenheiten.
(3)
In Prüfungsangelegenheiten findet eine Beratung der Studierenden insbesondere
durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zuständigen Prüfungsamtes statt.
In
das Studienfach Biologie können unter Anrechnung ihrer bis dahin erbrachten
Studienleistungen alle Studierenden übertreten, die das Lehramtsstudium / das
Diplom-Studium der Biologie zum Wintersemester 2006/2007 begonnen haben.
(1)
Der Aufbau des Studienfachs ergibt sich aus der Anlage
„Studienfachübersicht“ zu dieser Ordnung. Darin sind aufgeführt Titel,
Leistungspunkteumfang und Abfolge der Module, Modulvorleistung/en, Formen der
Modulleistung/en und Modulteilleistungen und die Teilnahmevoraussetzungen. Die
Studienfachübersicht regelt zudem, welche Module für die Zulassung zur ersten
Staatsprüfung als erforderliche Studienleistungen gemäß § 29 AStPOLS erbracht
werden müssen.
(2)
Die in fachwissenschaftliche Module integrierten fachspezifischen
Schlüsselqualifikationen (FSQ) ergeben sich aus der Anlage
„Fachwissenschaftliche Module mit integrierten Schlüsselqualifikationen (FSQ)“.
§ 6
Arten von Lehrveranstaltungen
Das
Kontaktstudium wird durch verschiedene Lehrveranstaltungsarten bestimmt.
Wesentliche Unterrichtsformen sind:
a.
Vorlesungen:
Vermittlung von allgemeinen Überblicken und
grundlegenden Zusammenhängen und Vermittlung von Spezialkenntnissen auf einem
begrenzten Teilgebiet unter Heranziehung von aktuellen Forschungsergebnissen.
Vorlesungen erfordern eine umfangreiche Nachbereitung im Selbststudium;
b.
Seminare:
Vermittlung grundlegender oder spezieller Kenntnisse unter Mitarbeit aller
Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch Referate und Diskussionen in kleinen
Gruppen. Aufbereitung der im Selbststudium erworbenen Kenntnisse und
Fähigkeiten;
c.
Projektseminare: dienen der Vertiefung bestimmter
Fachrichtungen. Im Mittelpunkt steht die theoretische und experimentelle
Bearbeitung eines komplexen biowissenschaftlichen Projekts unter Anleitung und
im Team;
d.
Übungen:
Erwerb von Kenntnissen und methodischen Fertigkeiten in kleinen Gruppen durch
Lösen bestimmter Aufgaben unter Anleitung;
e.
Tutorien:
begleiten Vorlesungen und Seminare und
vertiefen behandelte Stoffgebiete oder fachwissenschaftliche Fragestellungen in
kleinen Gruppen unter studentischer Anleitung;
f.
Praktika:
Erwerb von Kenntnissen und methodischen Fertigkeiten mit verstärkt
selbstständiger Tätigkeit Einzelner oder kleiner Gruppen
·
Laborpraktika:
Planung, Durchführung, Auswertung und Dokumentation von Versuchen zu
biologischen Fragestellungen. Erlernen zielgerichteter methodischer
Vorgehensweisen unter Einbeziehung wissenschaftlicher Spezialgeräte;
·
Geländepraktika:
Erwerb von Formenkenntnis; Beobachtung des Verhaltens von Organismen, Erfassung
biologischer Phänomene und ihrer ökologischen Grundlagen;
g.
Exkursionen:
Vertiefung von Artenkenntnissen unter wissenschaftlicher Leitung;
h.
Schulpraktika:
Reflexion der Unterrichtspraxis, der Lehrerrolle und des Bildungssinns des
Faches aufgrund von Hospitationen und eigenem Unterricht mit Vor- und Nachbereitung;
i.
Kolloquien:
Vermittlung aktueller Forschungsergebnisse durch Vorträge und Diskussionen
unter Einbeziehung auswärtiger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
§ 7
Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen
(1)
Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen sind:
a.
Mündliche
Prüfung: sie dauert ca. 30 Minuten;
b.
Referat:
mündlicher Vortrag von maximal 30 Minuten Dauer, in der Regel im Rahmen eines
Seminars als computerunterstützte Präsentation;
c.
Schriftliche
Ausarbeitung zum Referat: eine im Anschluss an das Referat schriftlich fixierte
Arbeit, max. 10 Seiten;
d.
Hausarbeit:
eine schriftlich verfasste selbstständig wissenschaftliche Arbeit, die die
Planung, Durchführung, Auswertung und Dokumentation wissenschaftlicher
Erkenntnisse mit Unterstützung durch die Lehrenden mit kritischer Diskussion
auftretender Fragen umfasst, max. 120 Seiten;
e.
Klausur:
eine schriftliche Prüfung von in der Regel 60-90 Minuten Dauer;
f.
Praktikumsprotokoll:
ein Daten- oder Ergebnisprotokoll mit Auswertung/Diskussion max. 10 Seiten;
g.
Stundenprotokoll:
eine inhaltliche Zusammenfassung, max. 5 Seiten;
h.
Thesenpapier:
eine stundenvorbereitende schriftliche Arbeit, max. 5 Seiten;
i.
Informationsreferat:
auf Exkursionen vor Ort vorzutragende schriftliche Arbeit, max. 5 Seiten;
j.
Testat:
Kombination von theoretischer und praktischer Prüfung als Abschluss der
Bestimmungsübungen von in der Regel 60 bis 90 Minuten Dauer;
k.
Bericht
über Geländepraktika, max. 10 Seiten;
l.
Lehrprobe:
Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Biologieunterricht.
(2)
Nicht bestandene Versuche zur Erbringung von Modulleistungen und
Modulteilleistungen können wiederholt werden.
(3)
Für maximal drei Modulleistungen bzw. Modulteilleistungen ist eine zweite
Wiederholung möglich. Gemäß § 21 Abs. 2 AStPOLS wird in diesen Modulen die
Möglichkeit eingeräumt, vor der zweiten Wiederholung der Modulleistung bzw.
Teilleistung die entsprechenden Modulveranstaltungen nochmals zu besuchen.
(4)
Eine nicht bestandene Modulleistung oder Modulteilleistung ist spätestens
innerhalb von zwei Semestern ab Nichtbestehen zu wiederholen. Die Folgen
nicht-bestandener Wiederholungsprüfungen regelt § 21 Abs. 5 AStPOLS.
(5)
Für Module, die aus anderen Studienfächern übernommen werden, gelten die
jeweiligen Fachspezifischen Bestimmungen und Modulbeschreibungen auch hinsichtlich der
Wiederholungsmöglichkeiten.
§ 8
Anmeldung zum Modul und Voraussetzung für Modulleistungen
(1)
Die Teilnahmevoraussetzungen für die Module ergeben sich aus der
Studienfachübersicht und den Modulbeschreibungen des Studienfachs.
(2)
Die genauen Termine und Wiederholungstermine für die Modulleistungen und
Modulteilleistungen werden spätestens fünf Wochen vor Beginn durch Aushang beim
zuständigen Prüfungsamt oder über das elektronische Prüfungs- und
Studienverwaltungssystem bekannt gegeben.
(3)
Die Anmeldung zu den Modulen und zur Modulleistung erfolgen separat; sie können
aber zeitgleich durchgeführt werden. Die Anmeldung erfolgt über das
elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem oder im zuständigen
Prüfungsamt. Die Anmeldemodalitäten werden in den konkreten
Modulbeschreibungen, durch Aushang und/oder über das elektronische Prüfungs-
und Studienverwaltungssystem bekannt gegeben. Die Zulassung zur Modulleistung
kann von der Erfüllung von Modulvorleistungen abhängig gemacht werden. Nähere
Einzelheiten ergeben sich aus der Studiengangübersicht in Verbindung mit den
Modulbeschreibungen.
(4)
Die Anmeldung zur Modulleistung der Module hat bis spätestens zwei Wochen vor dem
Termin der Modulleistung bzw. Modulteilleistungen zu erfolgen. Die Anmeldung
kann jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem zuständigen
Prüfungsamt widerrufen werden. Eine Begründung des Widerrufs ist nicht
erforderlich. Eine durch Widerruf abgemeldete Modulleistung gilt als nicht
angemeldet.
(5)
Für Module, die aus anderen Studienfächern übernommen werden, gelten die
jeweiligen Fachspezifischen Bestimmungen und Modulbeschreibungen.
§ 9
Studien- und Prüfungsausschuss
(1)
Für das Studienfach wird von den Fachvertreterinnen und Fachvertretern des
Instituts für Biologie ein Fachspezifischer Studien- und Prüfungsausschuss
gebildet, der vom Fakultätsrat zu bestätigen ist.
(2)
Der Studien- und Prüfungsausschuss besteht aus drei Professorinnen und
Professoren, einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin bzw. einem
wissenschaftlichen Mitarbeiter und einer studentischen Vertreterin bzw. einem
studentischen Vertreter.
§ 10
Inkrafttreten
Diese
Fachspezifischen Bestimmungen wurden vom Fakultätsrat der Naturwissenschaftlichen
Fakultät I / Biowissenschaften am 23.01.2008 beschlossen; der Akademische Senat
hat hierzu am 13.02.2008 Stellung genommen.
Diese
Fachspezifischen Bestimmungen treten am Tage nach ihrer Bekanntgabe im
Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.
Halle
(Saale), 15. Februar 2008
Prof.
Dr. Wulf Diepenbrock
Rektor
Anlage
Studienfachübersicht
Übersicht über das Fach Lehramt Biologie am
Gymnasium - 80 Leistungspunkte
Physiologie
|
10 |
10 |
ja |
Klausur |
10/50 |
keine |
2. und 3. Semester |
Ökologie |
5 |
5 |
ja |
Klausur |
5/50 |
Modul Zoologie/Botanik |
2./4. Semester |
Grundlagen
der Chemie |
4 |
5 |
nein |
Klausur oder mündliche
Prüfung |
nein |
keine |
1. Semester |
Grundlagen
der Biochemie |
4 |
5 |
nein |
Leistg.Prakt./Protokoll |
nein |
keine |
5. Semester |
Grundlagen
der Zellbiologie |
3 |
5 |
nein |
Klausur |
5/50 |
keine |
1. Semester |
Grundlagen
der Genetik |
3 |
5 |
nein |
mündliche Prüfung |
5/50 |
keine |
3./4. Semester |
Grundlagen
der Mikrobiologie |
3 |
5 |
ja |
mündliche oder
schriftliche Prüfung |
nein |
Modul Biochemie |
4. Semester |
Allgemeine
Zoologie |
6 |
5 |
nein |
mündliche oder
schriftliche Prüfung |
nein |
keine |
1./2. Semester |
Evolutionsbiologie
und Biodiversität |
5 |
5 |
nein |
Klausur |
5/50 |
Vorl. Allg. Zool. |
1.-4. Semester |
Allgemeine
Botanik |
5 |
5 |
nein |
Prüfung |
nein |
keine |
1. Semester |
Spezielle
Botanik |
5 |
5 |
ja |
Klausur, Testat |
5/50 |
keine |
3. Semester |
Entwicklungsbiologie/ |
5 |
5 |
ja |
mündliche Prüfung |
5/50 |
Allgemeine Zoologie und
Physiologie |
WS |
oder |
|
|
|
|
|
|
|
Verhaltensbiologie/ |
6 |
5 |
ja |
mündliche Prüfung |
5/50 |
Module,
Zoologie, Phys. |
5.
Semester |
Wahlmodule2
|
8 |
15 |
ja/nein |
mündliche oder
schriftliche Prüfung |
nein |
Grundvorlesungen |
ab 3. Semester |
1 Um auch das Studium so frei
wie möglich zu gestalten, sollten nur so viel Festlegungen wie unbedingt nötig
getroffen werden.
2
Zweitfach
Gymnasium: 10 LP, 2 Wahlmodule je 5 LP
Übersicht
über das Fach Lehramt Biologie am Gymnasium - 15 Leistungspunkte
Allgemeine
und spezielle Biologiedidaktik |
6 |
10 |
nein |
Prüfung |
10/50 |
keine |
4. oder 6. Semester |
Biologiedidaktische
Praktika |
4 |
5 |
nein |
Prüfung/Protokolle |
nein |
keine |
5. Semester |
1 Um auch das Studium so frei
wie möglich zu gestalten, sollten nur so viel Festlegungen wie unbedingt nötig
getroffen werden.
Übersicht
über das Fach Lehramt Biologie an Sekundarschulen - 65 Leistungspunkte
Physiologie
|
5 |
5 |
ja |
Klausur |
5/40 |
keine |
2. oder 3. Semester |
Ökologie |
5 |
5 |
ja |
Klausur |
5/40 |
Modul Zoologie/Botanik |
2./4. Semester |
Grundlagen
der Chemie2 |
4 |
5 |
nein |
Klausur oder mündliche
Prüfung |
nein |
keine |
1. Semester |
Grundlagen
der Biochemie |
4 |
5 |
nein |
Leistg.Prakt./Protok. |
nein |
keine |
5. Semester |
Grundlagen
der Zellbiologie |
3 |
5 |
nein |
Klausur |
5/40 |
keine |
1. Semester |
Grundlagen
der Genetik |
3 |
5 |
nein |
Prüfg./Protokolle |
5/40 |
keine |
3./4. Semester |
Grundlagen
der Mikrobiologie |
3 |
5 |
ja |
mündliche oder
schriftliche Prüfung, Protokoll |
nein |
Modul/Bioch. |
4. Semester |
Allgemeine
Zoologie |
6 |
5 |
nein |
mündliche oder
schriftliche Prüfung |
nein |
keine |
1./2. Semester |
Evolutionsbiologie
und Biodiversität |
5 |
5 |
nein |
mündliche Prüfung |
5/40 |
Vorl. Allg. Zool. |
1.-4. Semester |
Allgemeine
Botanik |
5 |
5 |
nein |
mündliche oder
schriftliche Prüfung |
nein |
keine |
1. Semester |
Spezielle
Botanik |
5 |
5 |
ja |
mündliche Prüfung |
5/40 |
keine |
3. Semester |
Entwicklungsbiologie/ |
5 |
5 |
nein |
mündliche oder
schriftliche Prüfung |
nein |
Allgemeine Zoologie |
WS |
Verhaltensbiologie/ |
6 |
5 |
ja |
mündliche oder
schriftliche Prüfung |
nein |
Module, Zoologie, Phys. |
5. Semester |
1 Um auch das Studium so frei
wie möglich zu gestalten, sollten nur so viel Festlegungen wie unbedingt nötig
getroffen werden.
2 entfällt für Zweitfach
Sekundarschule
Übersicht
über das Fach Lehramt Biologie an Sekundarschulen - 15 Leistungspunkte
Allgemeine
und spezielle Biologiedidaktik |
6 |
10 |
nein |
Prüfung |
10/40 |
keine |
4. oder 6. Semester |
Biologiedidaktische
Praktika |
2 |
5 |
nein |
Prüfung und Protokolle |
nein |
keine |
5. Semester |
1 Um auch das Studium so frei
wie möglich zu gestalten, sollten nur so viel Festlegungen wie unbedingt nötig
getroffen werden.
Fachwissenschaftliche Module mit integrierten
Schlüsselqualifikationen (FSQ)
Modultitel |
Schlüsselqualifikationen |
Zeitaufwand in Stunden |
Wahlmodule
Biologie |
Kenntnisse
über fachliche Sachverhalte Grundstrukturen
des fachlichen Denk-, Erkenntnis- und Kommunikationsprozesses Biologische
Arbeitstechniken Grundlagen
fachlichen Lehrens und Lernens |
gesamt 150 h |
Allg.
und spez. Biologiedidaktik |
Kommunikations-
und Vermittlungstechniken |
|
Biologie-didaktische
Praktika |
Grundlagen
fachlichen Lehrens und Lernens |
|
Summe
des Zeitaufwandes FSQ (mindestens 150 h): |
|