MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT
HALLE-WITTENBERG
Amtsblatt
18. Jahrgang, Nr. 6 vom 27. Mai 2008, S. 30
Fachspezifische
Bestimmungen für das Studienfach Pädagogik in den Studiengängen
Lehramt an Gymnasien, Lehramt an Sekundarschulen, Lehramt an Förderschulen und
Lehramt an Grundschulen an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
vom
23.01.2008
Gemäß
§§ 13 Abs. 1 in Verbindung mit 67 Abs. 3 Nr. 8 und § 77 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes
des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 05.05.2004 (GVBl. LSA S. 256), zuletzt
geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.03.2006 (GVBl. LSA S. 102), in
Verbindung mit 7 Abs. 6 der Verordnung über die erste Staatsprüfung für
Lehrämter im Land Sachsen-Anhalt (1. LPVO) vom 19.06.1992 (GVBl. LSA S. 488),
zuletzt geändert durch die Verordnung vom 27.10.2005 (GVBl. LSA S. 666) und der
Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die grundständigen und
berufsbegleitenden Studiengänge Lehramt an Grundschulen, Förderschulen,
Sekundarschulen und Gymnasien an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
(AStPOLS) vom 10.10.2007 hat die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
folgende Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Pädagogik im Studiengang
Lehramt an Gymnasien, im Studiengang Lehramt an Sekundarschulen, im Studiengang
Lehramt an Förderschulen und im Studiengang Lehramt an Grundschulen
beschlossen.
§ 5 Arten von Lehrveranstaltungen
§ 6 Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen
§ 7 Anmeldung zum Modul und Voraussetzung für Modulleistungen
§ 8 Studien- und Prüfungsausschuss
Anlage:
Studienfachübersicht für das Lehramt an Grundschulen
Studienfachübersicht für das Lehramt an Sekundarschulen
Studienfachübersicht für das Lehramt an Gymnasien
Studienfachübersicht für das Lehramt an Förderschulen
(1)
Diese Fachspezifischen Bestimmungen regeln in Verbindung mit der Allgemeinen
Studien- und Prüfungsordnung für die grundständigen und berufsbegleitenden
Studiengänge Lehramt an Gymnasien, Lehramt an Sekundarschulen, Lehramt an
Förderschulen und Lehramt an Grundschulen an der Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg Ziele, Inhalte und Aufbau des Studienfachs Pädagogik in den
Studiengängen Lehramt an Gymnasien, Lehramt an Sekundarschulen, Lehramt an
Förderschulen und Lehramt an Grundschulen.
(2)
Diese Fachspezifischen Bestimmungen gelten für Studierende, die ab
Wintersemester 2007/2008 das Studium in den Studiengängen Lehramt an Gymnasien,
Lehramt an Sekundarschulen, Lehramt an Förderschulen und Lehramt an
Grundschulen der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg aufnehmen.
Im
Studienfach Pädagogik werden entsprechend der Zielsetzung der ersten Phase der
Lehrerbildung vor allem theoretische und reflexive Kompetenzen erworben und
praktische Fähigkeiten erst angebahnt. Die Studierenden
·
lernen
Bildungs- und Erziehungstheorien kennen und können sich mit pädagogischen
Grundfragen und Problemen auseinandersetzen;
·
kennen
die historischen Entwicklungslinien des Bildungssystems und insbesondere der
Schule;
·
kennen
die Struktur des Schulsystems und können den Zusammenhang von Schule und
Gesellschaft reflektieren;
·
lernen
grundlegende Sozialisationstheorien zu Kindheit und Jugend kennen und können
sich mit Heterogenität und Differenz in der Schule auseinandersetzen;
·
kennen
didaktische Theorien und empirische Forschungsergebnisse zum Unterricht und
lernen Handlungsstrukturen und Prozessverläufe des Unterrichts zu analysieren;
·
kennen
Konzepte und Theorien der Schulentwicklung und können diese exemplarisch auf
die Gestaltung von Schule und Unterricht beziehen;
·
können
die bisher benannten Wissens- und Theoriebezüge reflektieren und auf
grundlegende Anforderungen und Probleme des professionellen Lehrerhandelns
beziehen;
·
können
in Form von Fallarbeit Verläufe und Ereignisse in Schule und Unterricht
verstehend erschließen und bilden dabei ansatzweise Fähigkeiten zur kollegialen
Beratung und Kooperation heraus;
·
lernen
durch exemplarische Fallstudien zum Unterrichts- und Schulgeschehen sich
multiperspektivisch mit den Anforderungen, Problemen und der Verantwortung des
pädagogischen Lehrerhandelns auseinander zu setzen;
·
setzen
sich mit eigenen impliziten Wissensbeständen zu Schule, Unterricht, Lehrern und
Schülern auseinander, reflektieren Motive und biographische Hintergründe der
Berufswahl und können diese überprüfen.
Die
detaillierten Zielsetzungen und der spezifische Erwerb von Fähigkeiten sind der
Allgemeinen Modulbeschreibung zu entnehmen.
(1)
Eine Beratung vor Studienbeginn zu Fragen der Studieneignung sowie insbesondere
die Unterrichtung über Studienmöglichkeiten, Studienziele und -aufbau, über
Zulassungsvoraussetzungen zum Lehramtsstudium, das Bewerbungs- und
Auswahlverfahren sowie über weitere spezifische Zulassungskriterien und
Auswahlbestimmungen zum Studienfach erfolgt durch die Allgemeine
Studienberatung der Zentralen Universitätsverwaltung und die Geschäftsstelle
des Zentrums für Lehrerbildung. Die zuständigen Studienfachberaterinnen und
Studienfachberater geben weiterführende Informationen über den Aufbau des
Studienganges sowie über Studieninhalte und Studienanforderungen im
Studienfach.
(2)
Die studienbegleitende Fachberatung zum individuellen Studienplan erfolgt durch
die zuständigen Studienfachberaterinnen und Studienfachberater. Die Lehrenden
beraten in ihren Sprechstunden zu modulbezogenen Studien- und
Prüfungsangelegenheiten.
(3)
In Prüfungsangelegenheiten findet eine Beratung der Studierenden insbesondere
durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zuständigen Prüfungsamtes statt.
(1)
Der Aufbau des Studienfachs in den einzelnen Lehrämtern ergibt sich aus den jeweiligen
Anlagen „Studienfachübersicht“ zu dieser Ordnung. Darin
sind aufgeführt Titel, Leistungspunkteumfang und Abfolge der Module,
Modulvorleistung/en, Formen der Modulleistung/en und Modulteilleistungen,
Teilnahmevoraussetzungen. Die Studienfachübersicht regelt zudem, welche Module
für die Zulassung zur ersten Staatsprüfung als erforderliche Studienleistungen
gemäß § 29 AStPOLS erbracht werden müssen.
(2)
Die in fachwissenschaftliche Module integrierten fachspezifischen
Schlüsselqualifikationen (FSQ) ergeben sich aus der Anlage
„Fachwissenschaftliche Module mit integrierten Schlüsselqualifikationen (FSQ)“.
§ 5
Arten von Lehrveranstaltungen
Das
Kontaktstudium wird durch verschiedene Lehrveranstaltungsarten bestimmt. Wesentliche
Unterrichtsformen sind:
a.
Vorlesungen:
bieten zusammenhängende Darstellungen
größerer Stoffgebiete und vermitteln Kenntnisse und Methoden auf
wissenschaftlicher Grundlage;
b.
Seminare:
dienen der Vertiefung von Lehrstoffen sowie
der gezielten auch eigenständigen Behandlung fachwissenschaftlicher
Problemstellungen;
c.
Tutorien:
begleiten Vorlesungen und Seminare und vertiefen behandelte Stoffgebiete oder
fachwissenschaftliche Fragestellungen in Arbeitsgruppen unter studentischer
Anleitung;
d.
Orientierungspraktikum:
dient der erziehungswissenschaftlichen Beobachtung, Exploration und Reflexion
von Schule, Unterricht und Lehrerhandeln; wird in universitären
Lehrveranstaltungen vor- und nachbereitet;
e.
Kolloquien:
dienen der Präsentation und Diskussion fachwissenschaftlicher Arbeiten oder
aktueller Forschungsprobleme in Vorbereitung auf die Erstellung von
Staatsexamensarbeiten im Fach Pädagogik;
f.
Exkursionen:
dienen dem Studium in der Praxis realisierter Ansätze und Lösungen vor Ort.
§ 6
Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen
(1)
Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen sind:
a.
Mündliche
Prüfung: Sie dauert ca. 30 Minuten;
b.
Referat:
ein mündlicher Vortrag, der auch als schriftlich fixierte Arbeit vorgelegt
wird;
c.
Hausarbeit:
eine schriftlich verfasste wissenschaftliche Arbeit von maximal 20 Seiten, die
sowohl als Papierausdruck als auch in digitaler Form (z.B. CD, Email-Anhang)
einzureichen ist;
d.
Klausur:
eine schriftliche Prüfung von in der Regel 45 Minuten Dauer;
e.
Portfolio:
eine schriftliche und aufeinander aufbauende Zusammenstellung von
modulbegleitenden Arbeitsergebnissen und deren Reflexion;
f.
Fallanalyse:
schriftliche Analyse eines fachwissenschaftlich relevanten Einzelfalls;
g.
Thesenpapier:
eine sitzungsvorbereitende schriftliche Arbeit von in der Regel 2 bis 3 Seiten;
h.
Gruppenarbeiten:
dienen dazu, in Kleingruppen Lösungen zu fachwissenschaftlichen
Problemstellungen zu erarbeiten und zu diskutieren. Die Bewertung wird von der
bzw. dem für die Durchführung der jeweiligen Lehrveranstaltung fachlich
Verantwortlichen vorgenommen;
i.
Sitzungsprotokolle:
eine inhaltliche Zusammenfassung einer Lehreinheit;
j.
Diskussionsleitung:
beinhaltet das In Gang setzen und die Strukturierung einer 20 bis 40minütigen
Diskussion während der Lehrveranstaltung durch geeignete Thesen und Fragen
sowie die Zusammenfassung der hier erarbeiteten Ergebnisse. Die Bewertung wird
von der bzw. dem für die Durchführung der jeweiligen Lehrveranstaltung fachlich
Verantwortlichen vorgenommen;
k.
Sitzungsmoderation:
beinhaltet die Strukturierung der Sitzung und die inhaltlich-strukturelle
Supervision des Diskussionsprozesses in einer Lehrveranstaltung. Im Unterschied
zur Diskussionsleitung werden die Inhalte in dieser Lernform von der Gruppe
eingebracht. Die Bewertung wird von der bzw. dem für die Durchführung der
jeweiligen Lehrveranstaltung fachlich Verantwortlichen vorgenommen;
l.
Multimediale
Produktion/ Projektpräsentation: eine themen- und problemorientierte
Darstellung des Geschehens in empirischen Recherchen oder handlungsorientierten
Lehr-Lern-Settings einschließlich der strukturierten/multimedial aufbereiteten
Darstellung von Fragestellung, Methoden und Ergebnissen.
(2)
Gemäß § 21 Abs. 2 AStPOLS wird nicht die Möglichkeit eingeräumt, vor der
zweiten Wiederholung der Modulleistung bzw. Teilleistung die entsprechende
Modulveranstaltung nochmals zu besuchen.
(3)
Eine nicht bestandene Modulleistung oder Modulteilleistung ist innerhalb von
zwei Semestern ab Nichtbestehen zu wiederholen. Die Folgen nicht bestandener
Wiederholungsprüfungen regelt § 21 Abs. 5 AStPOLS.
(4)
Für Module, die aus anderen Studienfächern übernommen werden, gelten die
jeweiligen Fachspezifischen Bestimmungen und Modulbeschreibungen auch
hinsichtlich der Wiederholungsmöglichkeiten.
§ 7
Anmeldung zum Modul und Voraussetzung für Modulleistungen
(1)
Die Teilnahmevoraussetzungen für die Module ergeben sich aus der
Studienprogrammübersicht und den Modulbeschreibungen des Studienfachs.
(2)
Die genauen Termine und Wiederholungstermine für die Modulleistungen und
Modulteilleistungen werden spätestens fünf Wochen vor Beginn durch Aushang beim
zuständigen Prüfungsamt oder über das elektronische Prüfungs- und
Studienverwaltungssystem bekannt gegeben.
(3)
Die Anmeldung zu den Modulen entspricht der Anmeldung zur Modulleistung, sobald
die technischen Möglichkeiten dies zulassen. Die Anmeldung erfolgt über das
elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bzw. im zuständigen
Prüfungsamt. Die Anmeldemodalitäten werden in den konkreten Modulbeschreibungen,
durch Aushang und/oder über das elektronische Prüfungs- und
Studienverwaltungssystem bekannt gegeben. Die Zulassung zur Modulleistung kann
von der Erfüllung von Modulvorleistungen abhängig gemacht werden. Nähere
Einzelheiten ergeben sich aus der Studienprogrammübersicht in Verbindung mit
den Modulbeschreibungen.
(4)
Für Module, die aus anderen Studienfächern übernommen werden, gelten die
jeweiligen Fachspezifischen Bestimmungen und Modulbeschreibungen.
§ 8
Studien- und Prüfungsausschuss
(1)
Das Studienfach fällt in den Zuständigkeitsbereich des Studien- und
Prüfungsausschuss des Zentrums für Lehrerbildung.
(2)
Der Studien- und Prüfungsausschuss besteht aus drei Professorinnen und
Professoren, einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin bzw. einem wissenschaftlichen
Mitarbeiter und einer studentischen Vertreterin bzw. einem studentischen
Vertreter.
Diese
Fachspezifischen Bestimmungen wurden vom Fakultätsrat der Philosophischen
Fakultät III am 23.01.2008 beschlossen; der Akademische Senat am 13.02.2008 hat
hierzu Stellung genommen.
Diese
Fachspezifischen Bestimmungen treten am Tage nach ihrer Bekanntgabe im
Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.
Halle
(Saale), 15. Februar 2008
Prof.
Dr. Wulf Diepenbrock
Rektor
Studienfachübersicht für das
Lehramt an Grundschulen
Modultitel |
Veranstaltungen
|
Leistungspunkte |
Vorleistung/en |
Modulleistung |
Eingang
in die Abschlussnote |
Teilnahmevoraus-setzungen |
Empfehlung |
Modul
I: Einführung in die Allgemeine Grundschulpädagogik (einschließlich
Orientierungspraktikum) |
Vorlesung 1 SWS |
10 |
nein |
Klausur und Portfolio |
nein |
nein |
1. |
Modul
II: Sozialisation im Kindesalter |
Vorlesung 2 SWS |
5 |
nein |
Hausarbeit |
ja |
Modul I: Einführung in die
Allgemeine Grundschulpädagogik |
4. |
Modul
III: Schulgeschichte und Schulgestaltung |
Vorlesung 2 SWS |
5 |
Projektpräsentation |
Klausur |
ja |
Modul I: Einführung in die
Allgemeine Grundschulpädagogik |
5. |
Studienfachübersicht für das
Lehramt an Sekundarschulen
Modultitel |
Veranstaltungen
|
Leistungspunkte |
Vorleistung/en |
Modulleistung |
Eingang
in die Abschlussnote |
Teilnahmevoraus-setzungen |
Empfehlung |
Modul
I: Einführung in die Grundlagen von
Pädagogik und Unterricht (einschließlich
Orientierungspraktikum) |
Vorlesung 1 SWS |
10 |
nein |
Klausur und Portfolio |
nein |
nein |
1. |
Modul
II: Schulische Sozialisation von
Jugendlichen aus heterogenen Lebenslagen |
Vorlesung 2 SWS |
5 |
nein |
Hausarbeit |
ja |
Modul I: Einführung in die Grundlagen von Pädagogik
und Unterricht |
4. |
Modul
III: Schulgeschichte und Schulgestaltung |
Vorlesung 2 SWS |
5 |
Projektpräsentation |
Klausur |
ja |
Modul I: Einführung in die Grundlagen von Pädagogik
und Unterricht |
5. |
Studienfachübersicht für das
Lehramt an Gymnasien
Modultitel |
Veranstaltungen
|
Leistungspunkte |
Vorleistung/en |
Modulleistung |
Eingang
in die Abschlussnote |
Teilnahmevoraus-setzungen |
Empfehlung |
Modul
I: Einführung in die Grundlagen von
Pädagogik und Unterricht (einschließlich
Orientierungspraktikum) |
Vorlesung 1 SWS |
10 |
nein |
Klausur und Portfolio |
nein |
nein |
1. |
Modul
II: Schulische Sozialisation von
Jugendlichen aus heterogenen Lebenslagen |
Vorlesung 2 SWS |
5 |
nein |
Hausarbeit |
ja |
Modul I: Einführung in die Grundlagen von Pädagogik
und Unterricht |
4. |
Modul
III: Schulgeschichte und Schulgestaltung |
Vorlesung 2 SWS |
5 |
Projektpräsentation |
Klausur |
ja |
Modul I: Einführung in die Grundlagen von Pädagogik
und Unterricht |
5. |
Studienfachübersicht für das Lehramt an Förderschulen
Modultitel |
Veranstaltungen
|
Leistungspunkte |
Vorleistung/en |
Modulleistung |
Eingang
in die Abschlussnote |
Teilnahmevoraus-setzungen |
Empfehlung |
Modul
I: Einführung in die Grundlagen von
Pädagogik und Unterricht oder Modul I: Einführung in die Allgemeine Grundschulpädagogik |
Vorlesung 1 SWS |
10 |
nein |
Klausur und Portfolio |
ja |
nein |
1. |
Modul
III: Schulgeschichte und Schulgestaltung |
Vorlesung 2 SWS |
5 |
Projektpräsentation |
Klausur |
nein |
Modul I: Einführung in die
Allgemeine Grundschulpädagogik |
5. |