MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT
HALLE-WITTENBERG
Amtsblatt
18. Jahrgang, Nr. 5 vom 15. April 2008, S. 50
Fachspezifische
Bestimmungen für das Studienfach Musik
im Studiengang Lehramt an Gymnasien und im Studiengang Lehramt an
Sekundarschulen
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
vom
04.07.2007
Gemäß
§§ 13 Abs. 1 in Verbindung mit 67 Abs. 3 Nr. 8 und § 77 Abs. 2 Nr. 1 des
Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 05.05.2004 (GVBl. LSA
S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.03.2006 (GVBl.
LSA S. 102), in Verbindung mit 7 Abs. 6 der Verordnung über die erste
Staatsprüfung für Lehrämter im Land Sachsen-Anhalt (1. LPVO) vom 19.06.1992
(GVBl. LSA S. 488), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 27.10.2005 (GVBl.
LSA S. 666) und der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die
grundständigen und berufsbegleitenden Studiengänge Lehramt an Grundschulen,
Förderschulen, Sekundarschulen und Gymnasien an der Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg (AStPOLS) vom 10.10.2007 hat die Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg folgende Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach
Musik im Studiengang Lehramt an Gymnasien und im Studiengang Lehramt an
Sekundarschulen beschlossen.
§ 6 Arten von Lehrveranstaltungen
§ 7 Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen
§ 8 Anmeldung zum Modul von Voraussetzung für Modulleistungen
§ 9 Studien- und Prüfungsausschuss
Anlage:
(1)
Diese Fachspezifischen Bestimmungen regeln in Verbindung mit der Allgemeinen
Studien- und Prüfungsordnung für die grundständigen und berufsbegleitenden
Studiengänge Lehramt an Grundschulen, Förderschulen, Sekundarschulen und
Gymnasien an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Ziele, Inhalte und
Aufbau des Studienfachs Musik in den Studiengängen Lehramt an Sekundarschulen
und Lehramt an Gymnasien.
(2)
Diese Fachspezifischen Bestimmungen gelten für Studierende, die ab Wintersemester
2007/2008 das Studium der Musik in den Studiengängen Lehramt an Sekundarschulen
und Gymnasien der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg aufnehmen.
Im
Studienfach Musik werden folgende Kompetenzen erworben:
·
künstlerische
und musikpraktische Fähigkeiten und Fertigkeiten,
·
Grundlagenwissen
in historischer und systematischer Musikwissenschaft sowie Musikethnologie,
·
Vermittlung
musikdidaktischer Theorien und Modelle,
·
Beherrschung
grundlegender fachwissenschaftlicher Methoden und Arbeitsverfahren,
·
grundlegende
Fertigkeiten der Planung und Durchführung von Musikunterricht.
(1)
Eine Beratung vor Studienbeginn zu Fragen der Studieneignung sowie insbesondere
die Unterrichtung über Studienmöglichkeiten, Studienziele und -aufbau, über
Zulassungsvoraussetzungen zum Lehramtsstudium, das Bewerbungs- und
Auswahlverfahren sowie über weitere spezifische Zulassungskriterien und
Auswahlbestimmungen zum Studienfach erfolgt durch die Allgemeine Studienberatung
der Zentralen Universitätsverwaltung und die Geschäftsstelle des Zentrums für
Lehrerbildung. Die zuständigen Studienfachberaterinnen und Studienfachberater
geben weiterführende Informationen über den Aufbau des Studienganges sowie über
Studieninhalte und Studienanforderungen im Studienfach.
(2)
Die studienbegleitende Fachberatung zum individuellen Studienplan erfolgt durch
die zuständigen Studienfachberaterinnen und Studienfachberater. Die Lehrenden
beraten in ihren Sprechstunden zu modulbezogenen Studien- und
Prüfungsangelegenheiten.
(3)
In Prüfungsangelegenheiten findet eine Beratung der Studierenden insbesondere
durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zuständigen Prüfungsamtes statt.
Für
die Aufnahme des Studiums ist der Nachweis der bestandenen Eignungsprüfung
Voraussetzung.
Das
Erfüllen der Zulassungsvoraussetzung begründet keinen Anspruch auf den Erhalt
eines Studienplatzes für dieses Studienprogramm.
(1)
Der Aufbau des Studienfachs ergibt sich aus der Anlage
„Studienfachübersicht“ zu dieser Ordnung. Darin sind aufgeführt Titel,
Leistungspunkteumfang und Abfolge der Module, Modulvorleistung/en, Formen der
Modulleistung/en und Modulteilleistungen, Teilnahmevoraussetzungen. Die
Studienfachübersicht regelt zudem, welche Module für die Zulassung zur ersten
Staatsprüfung als erforderliche Studienleistungen gemäß § 29 AStPOLS erbracht
werden müssen.
(2)
Die in fachwissenschaftliche Module integrierten fachspezifischen
Schlüsselqualifikationen (FSQ) ergeben sich aus der Anlage
„Fachwissenschaftliche Module mit integrierten Schlüsselqualifikationen (FSQ)“.
§ 6
Arten von Lehrveranstaltungen
Das
Kontaktstudium wird durch verschiedene Lehrveranstaltungsarten bestimmt.
Wesentliche Unterrichtsformen sind:
a.
Vorlesungen:
bieten zusammenhängende Darstellungen
größerer Stoffgebiete und vermitteln Kenntnisse und Methoden auf
wissenschaftlicher Grundlage;
b.
Übungen:
dienen der Verfestigung von in Seminaren
und Vorlesungen gelernten Fertigkeiten;
c.
Seminare:
dienen der gezielten Behandlung
fachwissenschaftlicher Fragestellungen und führen in bestimmte Lehrstoffe ein;
d.
Gruppenunterricht:
vermittelt musikpraktische Fähigkeiten und Fertigkeiten;
e.
Einzelunterricht:
schult das technische Können und die stilgerechte Interpretation in
Instrumentalspiel und Gesang;
f.
Schulpraktika:
festigen didaktisch-methodischer Fertigkeiten im Unterrichtsprozess;
g.
Schulpraktische
Übungen: dienen der Ausprägung von Lehrkompetenzen und der didaktischen
Reflexion von hospitierten und selbstgehaltenen Unterrichtsstunden;
h.
Projektarbeit:
führt in angeleiteter Gruppenarbeit zur Präsentation eines musikpädagogischen
Vorhabens.
§ 7
Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen
(1)
Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen sind:
a.
Mündliche
Prüfung: ca. 30 Minuten Dauer;
b.
Fachpraktische
Prüfung: eine Prüfung zur Ermittlung künstlerisch-praktischer Fähigkeiten und
Fertigkeiten von 10 bis 30 Minuten Dauer;
c.
Referat:
mündlicher Vortrag von maximal 30 Minuten Dauer, in der Regel im Rahmen eines
Seminars;
d.
Schriftliche
Ausarbeitung zum Referat: eine im Anschluss an das Referat schriftlich fixierte
Arbeit von maximal 15 Seiten;
e.
Klausur:
eine schriftliche Prüfung von in der Regel 45 Minuten Dauer;
f.
Stundenentwurf
: eine didaktisch-methodische
Vorbereitung einer
Unterrichtsstunde in der Regel von 3 bis 5 Seiten zzgl. Anhang;
g.
Schriftliche
Ausarbeitung zum Referat: eine im Anschluss an das Referat schriftlich fixierte
Arbeit von maximal 15 Seiten;
h.
Portfolio:
eine begleitend zur Lehrveranstaltung selbstständig angefertigte Sammlung von
Arbeitsproben;
i.
Multimediale
Produktion: ein selbstständig erstelltes audiovisuelles Produkt einschließlich
Dokumentation;
j.
Hausarbeit:
schriftliche Ausarbeitung zu einem fachspezifischen Thema von maximal 15
Seiten.
(2)
Gemäß § 21 Abs. 2 AStPOLS wird nicht die Möglichkeit eingeräumt, vor der
Wiederholung einer fachpraktischen Modulleistung bzw. Teilleistung die
entsprechenden Modulveranstaltungen nochmals zu besuchen.
(3)
Eine nicht bestandene Modulleistung oder Modulteilleistung ist innerhalb von
zwei Semestern ab Nichtbestehen zu wiederholen. Das gilt nicht für die
Modulleistung oder Modulteilleistung in Form der praktischen Prüfung. Diese ist
innerhalb eines Semesters ab Nichtbestehen zu wiederholen. Die Folgen
nicht-bestandener Wiederholungsprüfungen regelt § 21 Abs. 5 AStPOLS.
(4) Für Module, die aus
anderen Studienfächern übernommen werden, gelten die jeweiligen Fachspezifischen
Bestimmungen und Modulbeschreibungen auch hinsichtlich der
Wiederholungsmöglichkeiten.
§ 8
Anmeldung zum Modul und Voraussetzung für Modulleistungen
(1)
Die Teilnahmevoraussetzungen für die Module ergeben sich aus der
Studienfachübersicht und den Modulbeschreibungen des Studienfachs.
(2)
Die genauen Termine und Wiederholungstermine für die Modulleistungen und
Modulteilleistungen werden spätestens fünf Wochen vor Beginn durch Aushang beim
zuständigen Prüfungsamt oder über das elektronische Prüfungs- und
Studienverwaltungssystem bekannt gegeben.
(3)
Die Anmeldung zu den Modulen entspricht der Anmeldung zur Modulleistung, sobald
die technischen Möglichkeiten dies zulassen. Die Anmeldung erfolgt über das
elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bzw. im zuständigen
Prüfungsamt. Die Anmeldemodalitäten werden in den konkreten
Modulbeschreibungen, durch Aushang und/oder über das elektronische Prüfungs-
und Studienverwaltungssystem bekannt gegeben. Die Zulassung zur Modulleistung
kann von der Erfüllung von Modulvorleistungen abhängig gemacht werden. Nähere
Einzelheiten ergeben sich aus der Studienprogrammübersicht in Verbindung mit
den Modulbeschreibungen.
(4) Für Module, die aus
anderen Studienfächern übernommen werden, gelten die jeweiligen
Fachspezifischen Bestimmungen und Modulbeschreibungen.
§ 9
Studien- und Prüfungsausschuss
(1) Der
Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät II bestellt einen Studien- und
Prüfungsausschuss, der für die Studienprogramme der Fakultät zuständig ist.
(2)
Der Studien- und Prüfungsausschuss besteht aus vier Professorinnen und
Professoren, zwei wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und wissenschaftlichen
Mitarbeitern und einer studentischen Vertreterin bzw. einem studentischen
Vertreter.
Diese
Fachspezifischen Bestimmungen wurden vom Fakultätsrat der Philosophischen
Fakultät II am 04.07.2007 beschlossen; der Akademische Senat am 13.02.2008 hat
hierzu Stellung genommen.
Diese
Fachspezifischen Bestimmungen treten am Tage nach ihrer Bekanntgabe im
Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.
Halle
(Saale), 15. Februar 2008
Prof.
Dr. Wulf Diepenbrock
Rektor
Übersicht
über das Studienfach Musik LA Gymnasium - 125 LP1
Modultitel |
Kontakt-studium |
Vorleis-tung/en |
Modulleistung |
Anteil
an der Abschlussnote |
Teilnahme-voraus-setzungen |
Empfehlung |
|
Musikalische Praxis I |
9 |
10 |
- |
Fachpraktische
Prüfung |
|
- |
1.
+ 2. |
Musikalische Praxis I - Hauptfach Dirigieren2 |
9 |
[10] |
- |
Fachpraktische
Prüfung |
|
- |
1.
+ 2. |
Musikdidaktik I - Grundlagen der Musikpädagogik
und Musikdidaktik |
5 |
5 |
ja |
Mündliche
Prüfung |
|
- |
1.
+ 2. |
Musiktheoretisches Propädeutikum |
5 |
5 |
ja |
Klausur
bzw. mündliche Prüfung |
|
- |
1.
+ 2. |
Musikalische Praxis II |
10 |
10 |
- |
Fachpraktische
Prüfungen |
10/30 |
Musikalische
Praxis I |
3.
+ 4. |
Musikalische Praxis II – Hauptfach Dirigieren |
10 |
[10] |
- |
Fachpraktische
Prüfungen |
10/30 |
Musikalische
Praxis I |
3.
+ 4. |
Musikalische Strukturen der Musikgeschichte I |
9 |
10 |
ja |
Klausur |
|
Musiktheoretische Propädeutik |
3.
+ 4. |
Musikalische Praxis III für LAG - |
7 |
10 |
ja |
Fachpraktische
Prüfung |
10/30 |
Musikalische
Praxis II |
5.
+ 6. |
Musikalische Praxis III – Hauptfach Dirigieren |
7 |
[10] |
ja |
Fachpraktische
Prüfung |
10/30 |
Musikalische
Praxis II |
5.
+ 6. |
Musikalische Strukturen der Musikgeschichte II |
10 |
10 |
ja |
2
Klausuren, mündliche Prüfung |
10/50 |
Musikalische
Strukturen |
5.
+ 6. |
Musikalische Praxis IV - |
7 |
10 |
ja |
Fachpraktische
Prüfungen |
5+5/30 |
Musikalische
Praxis III |
7.
+ 8. |
Musikalische Praxis IV - Hauptfach Dirigieren |
7 |
[10] |
- |
Fachpraktische
Prüfungen |
5+5/30 |
Musikalische
Praxis III |
7.
+ 8. |
Popularmusik |
9 |
10 |
- |
Fachpraktische
Prüfung, Referat, Portfolio |
10/50 |
Musikdidaktik
I / |
7.
+ 8. |
Musikdidaktik II - Inhalte und Methoden des
Musikunterrichts im Kontext musikdidaktischer Konzeptionen |
5 |
5 |
ja |
Referat,
Unterrichtsentwurf |
5/50 |
Musikdidaktik
I |
7.
+ 8. |
Grundlagen der Musikwissenschaft |
4 |
5 |
ja |
2
Referate oder Klausuren |
|
Musikalische
Strukturen |
7.
+ 8. |
Vertiefung Musiktheorie |
4 |
5 |
ja |
Portfolio,
mündliche Prüfung |
5/50 |
Musikalische
Strukturen |
9.
+ 10 |
Musikvermittlung |
4 |
5 |
ja |
Hausarbeit |
5/50 |
|
9.
+ 10. |
Musikdidaktik III - Gestaltung und Reflexion des
Musikunterrichts |
5 |
5 |
ja |
Mündliche
Prüfung |
5/50 |
- |
9. |
Vertiefungsmodul I - Musikwissenschaft |
4 |
5 |
ja |
Mündliche
Prüfung |
5/50 |
Grundlagen
der Musikwissenschaft |
9. |
Musikpädagogische Projektarbeit |
2 |
5 |
- |
Portfolio,
Projektpräsentation |
|
- |
10. |
Instrumental- oder Gesangspädagogik |
2 |
[5] |
- |
Projektpräsentation |
|
- |
10. |
Musikpädagogische Forschung |
2 |
5 |
- |
Portfolio |
|
- |
10. |
Vertiefungsmodul II - Musikwissenschaft |
4 |
5 |
ja |
Mündliche
Prüfung |
5/50 |
- |
10. |
Übersicht
über das Studienfach Musik LA Sekundarschule - 110 LP1
Modultitel |
Kontakt-studium
(Veranstaltungs-dauer in SWS) |
Vorleis-tung/en |
Modulleistung |
Anteil
an der Abschlussnote |
Teilnahme-voraussetzungen |
Empfehlung |
|
Musikalische
Praxis I |
9 |
10 |
- |
Fachpraktische Prüfung |
|
- |
1. + 2. |
Musikdidaktik
I - Grundalgen der Musikpädagogik und Musikdidaktik |
5 |
5 |
- |
Mündliche Prüfung |
|
- |
1. + 2. |
Musiktheoretisches
Propädeutikum |
5 |
5 |
ja |
Klausur bzw. mündliche
Prüfung |
|
- |
1. + 2. |
Musikalische
Praxis II |
10 |
10 |
- |
Fachpraktische Prüfung |
10/25 |
Musikalische Praxis I |
3. + 4. |
Musikalische
Strukturen der Musikgeschichte I |
9 |
10 |
ja |
Klausur |
|
Musiktheoretische
Propädeutik |
3. + 4. |
Musikalische
Praxis III LAS |
7 |
10 |
- |
Fachpraktische Prüfungen |
5+5/25 |
Musikalische Praxis II |
5. + 6. |
Musikalische
Strukturen der Musikgeschichte II |
10 |
10 |
ja |
2 Klausuren, mündliche
Prüfung |
10/45 |
Musikalische
Strukturen |
5. + 6. |
Orchester-
/ Ensembleleitung, Ensemblemusizieren, Stimmpflege |
4 |
5 |
ja |
Fachpraktische Prüfung |
5/25 |
Musikalische Praxis II |
7. + 8. |
Popularmusik |
9 |
10 |
- |
Fachpraktische Prüfung,
Referat, Portfolio |
10/45 |
Musikdidaktik I / |
7. + 8. |
Musikdidaktik
II - Inhalte und Methoden des Musikunterrichts im Kontext musikdidaktische
Konzeptionen |
5 |
5 |
ja |
Referat,
Unterrichtsentwurf |
5/45 |
Musikdidaktik I |
7. + 8. |
Grundlagen
der Musikwissenschaft |
4 |
5 |
ja |
2 Referate oder Klausuren |
|
Musikalische
Strukturen |
7. |
Vertiefungsmodul
I - Musikwissenschaft |
4 |
5 |
ja |
Mündliche Prüfung |
5/45 |
Grundlagen der
Musikwissenschaft |
8. |
Musikpädagogische
Projektarbeit |
2 |
5 |
- |
Portfolio,
Projektpräsentation |
|
- |
9. |
Vertiefung
Musiktheorie |
4 |
[5] |
- |
Portfolio |
|
- |
9. |
Musikvermittlung |
4 |
5 |
ja |
Hausarbeit |
5/45 |
|
9. |
Musikdidaktik
III - Gestaltung und Reflexion des Musikunterrichts |
5 |
5 |
ja |
Mündliche Prüfung |
5/45 |
- |
9. |
Vertiefungsmodul
II - Musikwissenschaft |
4 |
5 |
ja |
Mündliche Prüfung |
5/45 |
- |
9. |
1 Einschließlich FSQ-Modul
2 Das Fach „Dirigieren“ kann als
künstlerisches Hauptfach gewählt werden. In diesem Fall entfällt das Modul
„Musikalische Praxis“.