Uni-Halle-SiegelMARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG

Amtsblatt
18. Jahrgang, Nr. 2 vom 5. Februar 2008, S. 1


Senat


Gebührenordnung für den Master-Studiengang Denkmalpflege

 

vom 17.10.2007

 

Aufgrund der §§ 111 Abs. 3 S. 1 in Verbindung mit 67 Abs. 2 und 77 Abs. 2 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 5. Mai 2004 (GVBl. LSA 2004, S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. März 2006 (GVBl. LSA 2006, S. 102) und der Allgemeinen Gebührenordnung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 17. Mai 2006 (ABl. 2006, Nr. 5, S. 1) in der derzeit gültigen Fassung hat die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg die folgende Gebührenordnung für den Masterstudiengang Denkmalpflege erlassen.

 

§ 1
Geltungsbereich, Gebührenpflicht, Verwendung der Gebühren

 

(1) Diese Gebührenordnung für den nicht-konsekutiven Masterstudiengang Denkmalpflege regelt die Erhebung einer Gebühr gemäß § 2 Abs. 2 AllgGebührenO.

 

(2) Die Höhe der Gebühr ergibt sich aus einer Kalkulation der Philosophischen Fakultät I.

 

(3) Die Gebühr wird für die Verbesserung der Lehre aufgewandt, u.a. für Grabungskosten, Baudokumentationen, Filmdokumentationen, Honorarkräfte, Gastvorträge, Skripten, Kopiervorlagen, Workshops, Exkursionen.

 

§ 2
Höhe der Gebühr

 

Die Gebühr für die Teilnahme an dem Studiengang Denkmalpflege beträgt pro Teilnehmerin bzw. Teilnehmer und Semester 175,00 €.

Studierende, die sich im Mutterschutz gemäß Mutterschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.06.2002 (BGBl. I S. 2318) in der derzeit gültigen Fassung oder in der Elternzeit gemäß Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit vom 05.12.2006 (BGBl. I S. 2748) in der derzeit gültigen Fassung befinden, sind von der Zahlung der Gebühren für diese Zeiten befreit. Im Übrigen gelten die Vorschriften des § 3 Abs. 2 und 3 der Allgemeinen Gebührenordnung entsprechend.

Die Befreiung von den Gebühren erfolgt auf schriftlichen Antrag. Vor Aufnahme des Studiums ist der Antrag bis zum 31.08. eines jeden Jahres für das Wintersemester bei der Philosophischen Fakultät I, Institut für Kunstgeschichte und Archäologien Europas, zu stellen. Bei Rückmeldung entsprechen die Fristen für die Anträge den Rückmeldefristen.

 

§ 3
Fälligkeit, Zahlung

 

Die Pflicht zur Zahlung der Gebühr entsteht mit der Zulassung zum Studiengang Denkmalpflege auf der Grundlage eines Bescheides des gemeinsamen Studien- und Prüfungsausschusses. Der Nachweis der Zahlung der Teilnahmegebühr in Höhe von 175,00 € ist zur Einschreibung, spätestens bis zum 30. September zu erbringen.

 

§ 4
Inkrafttreten

 

Diese Ordnung wurde vom Akademischen Senat am 16.01.2008 beschlossen.

 

Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.

 

Halle (Saale), 31. Januar 2008

 

 

Prof. Dr. Wulf Diepenbrock

Rektor