MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT
HALLE-WITTENBERG
Amtsblatt
18. Jahrgang, Nr. 2 vom 5. Februar 2008, S. 1
Gebührenordnung
für den Master-Studiengang Denkmalpflege
vom
17.10.2007
Aufgrund
der §§ 111 Abs. 3 S. 1 in Verbindung mit 67 Abs. 2 und 77 Abs. 2 des
Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 5. Mai 2004 (GVBl.
LSA 2004, S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. März
2006 (GVBl. LSA 2006, S. 102) und der Allgemeinen Gebührenordnung der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 17. Mai 2006 (ABl. 2006, Nr. 5,
S. 1) in der derzeit gültigen Fassung hat die Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg die folgende Gebührenordnung für den Masterstudiengang
Denkmalpflege erlassen.
§ 1
Geltungsbereich,
Gebührenpflicht, Verwendung der Gebühren
(1) Diese Gebührenordnung für den nicht-konsekutiven Masterstudiengang
Denkmalpflege regelt die Erhebung einer Gebühr gemäß § 2 Abs. 2 AllgGebührenO.
(2)
Die Höhe der Gebühr ergibt sich aus einer Kalkulation der Philosophischen
Fakultät I.
(3)
Die
Gebühr wird für die Verbesserung der Lehre aufgewandt, u.a. für Grabungskosten,
Baudokumentationen, Filmdokumentationen, Honorarkräfte, Gastvorträge, Skripten,
Kopiervorlagen, Workshops, Exkursionen.
§ 2
Höhe der Gebühr
Die Gebühr für die Teilnahme an dem Studiengang Denkmalpflege
beträgt pro Teilnehmerin bzw. Teilnehmer und Semester 175,00 €.
Studierende,
die sich im Mutterschutz gemäß Mutterschutzgesetz in der Fassung der
Bekanntmachung vom 20.06.2002 (BGBl. I S. 2318) in der derzeit gültigen Fassung
oder in der Elternzeit gemäß Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit vom
05.12.2006 (BGBl. I S. 2748) in der derzeit gültigen Fassung befinden, sind von
der Zahlung der Gebühren für diese Zeiten befreit. Im Übrigen gelten die
Vorschriften des § 3 Abs. 2 und 3 der Allgemeinen Gebührenordnung entsprechend.
Die
Befreiung von den Gebühren erfolgt auf schriftlichen Antrag. Vor Aufnahme des
Studiums ist der Antrag bis zum 31.08. eines jeden Jahres für das
Wintersemester bei der Philosophischen Fakultät I, Institut für Kunstgeschichte
und Archäologien Europas, zu stellen. Bei Rückmeldung entsprechen die Fristen
für die Anträge den Rückmeldefristen.
§ 3
Fälligkeit, Zahlung
Die
Pflicht zur Zahlung der Gebühr entsteht mit der Zulassung zum Studiengang
Denkmalpflege auf der Grundlage eines Bescheides des gemeinsamen Studien- und
Prüfungsausschusses. Der Nachweis der Zahlung der Teilnahmegebühr in Höhe von
175,00 € ist zur Einschreibung, spätestens bis zum 30. September zu erbringen.
§ 4
Inkrafttreten
Diese
Ordnung wurde vom Akademischen Senat am 16.01.2008 beschlossen.
Diese
Ordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.
Halle
(Saale), 31. Januar 2008
Prof.
Dr. Wulf Diepenbrock
Rektor