MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG
Amtsblatt
18. Jahrgang, Nr. 7 vom 24. Juni 2008, S. 44
Fachspezifische
Bestimmungen für das Studienfach Mathematik
im Studiengang Lehramt an Gymnasien und im Studiengang Lehramt an
Sekundarschulen
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
vom
18.04.2007
Gemäß
§§ 13 Abs. 1 in Verbindung mit 67 Abs. 3 Nr. 8 und § 77 Abs. 2 Nr. 1 des
Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 05.05.2004 (GVBl. LSA
S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.03.2006 (GVBl.
LSA S. 102), in Verbindung mit 7 Abs. 6 der Verordnung über die erste
Staatsprüfung für Lehrämter im Land Sachsen-Anhalt (1. LPVO) vom 19.06.1992
(GVBl. LSA S. 488), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 27.10.2005 (GVBl.
LSA S. 666) und der Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die
grundständigen und berufsbegleitenden Studiengänge Lehramt an Grundschulen,
Förderschulen, Sekundarschulen und Gymnasien an der Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg (AStPOLS) vom 10.10.2007 hat die Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg folgende Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach
Mathematik im Studiengang Lehramt an Gymnasien und im Studiengang Lehramt an
Sekundarschulen beschlossen.
§ 5 Arten von Lehrveranstaltungen
§ 6 Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen
§ 7 Anmeldung zum Modul und Voraussetzung für Modulleistungen
§ 8 Studien- und Prüfungsausschuss
Anlage:
Fachwissenschaftliche Module mit integrierten Schlüsselqualifikationen
(FSQ)
(1)
Diese Fachspezifischen Bestimmungen regeln in Verbindung mit der Allgemeinen
Studien- und Prüfungsordnung für die grundständigen und berufsbegleitenden
Studiengänge Lehramt an Grundschulen, Förderschulen, Sekundarschulen und
Gymnasien an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Ziele, Inhalte und
Aufbau des Studienfachs Mathematik in den Studiengängen Lehramt an
Sekundarschulen und Lehramt an Gymnasien.
(2)
Diese Fachspezifischen Bestimmungen gelten für Studierende, die ab
Wintersemester 2007/2008 das Studium der Mathematik in den Studiengängen
Lehramt an Sekundarschulen und Lehramt an Gymnasien der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg aufnehmen.
(1) Das Studium im
Studienfach Mathematik in den Studiengängen Lehramt an Sekundarschulen und im Studiengang
Lehramt an Gymnasien soll auf eine
Tätigkeit als Mathematiklehrerin bzw. Mathematiklehrer an Sekundarschulen
(Haupt- und Realschulen) bzw. Gymnasien fachlich vorbereiten.
(2) Um dieses Ziel zu
erreichen, besteht das Studium aus
·
einer soliden Ausbildung
im Fach Mathematik, die von Studienbeginn an zu selbstständiger Arbeit anhält.
Dabei ist eine breite Ausbildung, die eine Berufsbefähigung vermittelt,
wichtiger als das Einüben von Berufsfertigkeiten. Dies geschieht in den ersten
Semestern vor allem durch das Lösen von Übungsaufgaben, deren schriftliche
Ausarbeitung sowie durch den Vortrag und die Diskussion in den Übungen, die
insbesondere in der ersten Ausbildungsphase eine wichtige Funktion haben. Bei
fortschreitendem Studium kommen Seminare, Praktika und die zunehmend
selbstständige Arbeit mit Literatur hinzu;
·
einer soliden,
praxisorientierten Ausbildung in der Didaktik der Mathematik, die die
Grundlagen des Lehrens und Lernens im Mathematikunterricht vermittelt und
zeigt, wie Mathematikunterricht entwickelt, gestaltet, analysiert und
weiterentwickelt werden kann. Dabei spielen unterrichtspraktische Erfahrungen
im Rahmen von Schulpraktischen Übungen und Schulpraktika eine wichtige Rolle.
Die Praxiskontakte werden ferner durch die vom Institut für Mathematik
angebotenen Veranstaltungen zur Berufserkundung sowie weitere
Absolventenkontakte gefördert.
(1)
Eine Beratung vor Studienbeginn zu Fragen der Studieneignung sowie insbesondere
die Unterrichtung über Studienmöglichkeiten, Studienziele und -aufbau, über
Zulassungsvoraussetzungen zum Lehramtsstudium, das Bewerbungs- und
Auswahlverfahren sowie über weitere spezifische Zulassungskriterien und
Auswahlbestimmungen zum Studienfach erfolgt durch die Allgemeine
Studienberatung der Zentralen Universitätsverwaltung und die Geschäftsstelle
des Zentrums für Lehrerbildung. Die zuständigen Studienfachberaterinnen und Studienfachberater
geben weiterführende Informationen über den Aufbau des Studienganges sowie über
Studieninhalte und Studienanforderungen im Studienfach.
(2)
Die studienbegleitende Fachberatung zum individuellen Studienplan erfolgt durch
die zuständigen Studienfachberaterinnen und Studienfachberater. Die Lehrenden
beraten in ihren Sprechstunden zu modulbezogenen Studien- und
Prüfungsangelegenheiten.
(3)
In Prüfungsangelegenheiten findet eine Beratung der Studierenden insbesondere
durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zuständigen Prüfungsamtes statt.
(1)
Der Aufbau des Studienfachs ergibt sich aus der Anlage
„Studienfachübersicht“ zu dieser Ordnung. Darin sind aufgeführt Titel, Leistungspunkteumfang
und Abfolge der Module, Modulvorleistung/en, Formen der Modulleistung/en und
Modulteilleistungen, Teilnahmevoraussetzungen. Die Studienfachübersicht regelt
zudem, welche Module für die Zulassung zur ersten Staatsprüfung als erforderliche
Studienleistungen gemäß § 29 AStPOLS erbracht werden müssen.
(2)
Die in fachwissenschaftliche Module integrierten fachspezifischen
Schlüsselqualifikationen (FSQ) ergeben sich aus der Anlage
„Fachwissenschaftliche Module mit integrierten Schlüsselqualifikationen (FSQ)“.
§ 5
Arten von Lehrveranstaltungen
Das
Kontaktstudium wird durch verschiedene Lehrveranstaltungsarten bestimmt.
Wesentliche Unterrichtsformen sind:
a.
Vorlesungen:
bieten zusammenhängende Darstellungen größerer
Stoffgebiete und vermitteln Kenntnisse und Methoden auf wissenschaftlicher
Grundlage;
b.
Übungen:
dienen der Verfestigung von in Seminaren
und Vorlesungen gelernten Fertigkeiten unter Anleitung von Dozentinnen und
Dozenten;
c.
Seminare:
dienen der gezielten Behandlung
fachwissenschaftlicher Fragestellungen und führen in bestimmte Lehrstoffe ein;
d.
Schulpraktische
Übungen: dienen der Ausprägung von Lehrkompetenzen und der didaktischen
Reflexion von hospitierten und selbstgehaltenen Unterrichtsstunden;
e.
Schulpraktika:
Sie dienen der Reflexion der Unterrichtspraxis, der Lehrerrolle und des
Bildungssinns des Faches aufgrund von Hospitationen und eigenem Unterricht mit
Vor- und Nachbereitung.
§ 6
Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen
(1) Formen von Modulleistungen
sind:
1. Schriftliche Prüfungen (Klausuren)
a.
In schriftlichen
Prüfungen soll die Kandidatin bzw. der Kandidat nachweisen, dass in
angemessener Zeit Aufgaben des Faches mit den gängigen Methoden bearbeitet und
gelöst werden können;
b.
Die zugelassenen
Hilfsmittel sind der Kandidatin bzw. dem Kandidaten rechtzeitig bekannt zu
geben;
c.
Die Kandidatin bzw. der
Kandidat muss sich in den Prüfungen mit einem Lichtbildausweis ausweisen
können;
d.
Die Bearbeitungszeit für
eine schriftliche Prüfung eines Moduls von 5 - 10 LP soll zwischen 90 und 180
Minuten liegen;
e.
Die schriftliche Prüfung
zu einem Modul findet veranstaltungsnah statt. Die Wiederholungsprüfung findet
ca. zwei bis vier Wochen vor Vorlesungsbeginn des darauf folgenden Semesters
statt;
f.
Das Bewertungsverfahren
der schriftlichen Prüfungen soll vier Wochen nicht überschreiten;
2. Mündliche Prüfungen
a.
In mündlichen Prüfungen
soll die Kandidatin bzw. der Kandidat nachweisen, dass sie bzw. er die
Zusammenhänge des Prüfungsgebietes erkannt hat und über ein ausreichend breites
Grundwissen verfügt;
b.
Die Dauer einer
mündlichen Prüfung beträgt ca. 30 Minuten;
c.
Mündliche Prüfungen
werden vor einer Prüferin bzw. einem Prüfer in Gegenwart einer von dieser bzw.
diesem bestimmten, sachkundigen Beisitzerin bzw. eines Beisitzers als
Einzelprüfungen abgelegt;
d.
Die wesentlichen
Gegenstände und Ergebnisse der Prüfung in den einzelnen Fächern sind in einem
Protokoll festzuhalten. Das Ergebnis der Prüfung ist der Kandidatin bzw. dem
Kandidaten im Anschluss an die mündliche Prüfung bekannt zu geben;
e.
Mündliche Prüfungen sind
vor oder zu Beginn des folgenden Semesters abzulegen.
(2) Formen von
Modulvorleistungen sind:
1.
Lösen von
Übungsaufgaben,
2.
Vortrag und
Vortragsausarbeitung,
3.
Schriftliche
Ausarbeitung,
4.
Praktikumsbericht, Belegarbeit,
5.
Bestandene Klausuren.
(3) Gemäß § 21 Abs. 2 AStPOLS
wird nicht die Möglichkeit eingeräumt, vor einer zweiten Wiederholung der
Modulleistung bzw. Teilleistung die entsprechenden Modulveranstaltungen zu
besuchen.
(4) Die Wiederholung eines
bestandenen Moduls ist nicht zulässig.
(5)
Eine nicht bestandene Modulleistung oder Modulteilleistung ist innerhalb von
zwei Semestern ab Nichtbestehen zu wiederholen. Die Folgen nicht bestandener
Wiederholungsprüfungen regelt § 21 Abs. 5 AStPOLS.
(6)
Für Module, die aus anderen
Studienfächern übernommen werden, gelten die jeweiligen Fachspezifischen
Bestimmungen und Modulbeschreibungen auch hinsichtlich der
Wiederholungsmöglichkeiten.
§ 7
Anmeldung zum Modul und Voraussetzung für Modulleistungen
(1)
Die Teilnahmevoraussetzungen für die Module ergeben sich aus der
Studienfachübersicht und den Modulbeschreibungen des Studienfachs.
(2)
Die genauen Termine und Wiederholungstermine für die Modulleistungen und
Modulteilleistungen werden spätestens fünf Wochen vor Beginn durch Aushang beim
zuständigen Prüfungsamt oder über das elektronische Prüfungs- und
Studienverwaltungssystem bekannt gegeben.
(3)
Die Anmeldung zu den Modulen entspricht der Anmeldung zur Modulleistung, sobald
die technischen Möglichkeiten dies zulassen. Die Anmeldung erfolgt über das
elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bzw. im zuständigen
Prüfungsamt. Die Anmeldemodalitäten werden in den konkreten
Modulbeschreibungen, durch Aushang und/oder über das elektronische Prüfungs- und
Studienverwaltungssystem bekannt gegeben. Die Zulassung zur Modulleistung kann
von der Erfüllung von Modulvorleistungen abhängig gemacht werden. Nähere
Einzelheiten ergeben sich aus der Studienfachübersicht in Verbindung mit den
Modulbeschreibungen.
(4) Für Module, die aus
anderen Studienfächern übernommen werden, gelten die jeweiligen
Fachspezifischen Bestimmungen und Modulbeschreibungen.
§ 8
Studien- und Prüfungsausschuss
(1)
Für das Studienfach wird von den Fachvertreterinnen und Fachvertretern der Naturwissenschaftlichen
Fakultät III ein Fachspezifischer Studien- und Prüfungsausschuss gebildet, der
vom Fakultätsrat zu bestätigen ist.
(2)
Der Studien- und Prüfungsausschuss besteht aus drei Professorinnen und
Professoren, einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin bzw. einem
wissenschaftlichen Mitarbeiter und einer studentischen Vertreterin bzw. einem
studentischen Vertreter.
Diese
Fachspezifischen Bestimmungen wurden vom Fakultätsrat der Naturwissenschaftlichen
Fakultät III am 18.04.2007 beschlossen; der Akademische Senat am 13.02.2008 hat
hierzu Stellung genommen.
Diese
Fachspezifischen Bestimmungen treten am Tage nach ihrer Bekanntgabe im
Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.
Halle
(Saale), 15. Februar 2008
Prof.
Dr. Wulf Diepenbrock
Rektor
Studienfachübersicht über das Fach Lehramt
Mathematik an Sekundarschulen – 80 (75) Leistungspunkte
Modultitel |
Kontakt-studium
(Veranstal-tungsdauer in SWS) |
Vorleistung/en |
Modulleistung |
Eingang
in die Abschluss-note (30) + (10) |
Teilnahme-voraussetzungen |
Empfehlung
Studiensemester |
|||||||||||||
Fachwissenschaft Mathematik |
|
|
|
|
(25) |
|
|
|
|||||||||||
Lineare
Algebra |
12 |
15 |
Lösung von 50 % der Übungen und deren
Präsentation, bestandene Klausuren I und II |
mündliche
Prüfung |
nein |
|
1.
und 2. |
||||||||||||
Elemente der Mathematik |
4 |
5 |
|
Klausur |
nein |
|
1.
und 2. |
||||||||||||
Analysis I – Grundlagen, Folgen und Reihen,
Stetigkeit, Differential- und Integralrechnung |
6 |
10 |
Lösung von 50 % der
Übungen, bestandene Klausur |
mündliche
Prüfung* |
ja |
|
3. |
||||||||||||
Elemente
der Kombinatorik und Stochastik |
4 |
5 |
Lösung von 50 % der
Übungen |
Klausur |
ja |
Elemente
der Mathematik |
5. |
||||||||||||
Elemente
der Geometrie |
4 |
5 |
Lösung von 50 % der
Übungen |
mündliche
Prüfung* |
ja |
Elemente
der Mathematik |
3./5. |
||||||||||||
Proseminar |
2 |
5 |
Beteiligung an der
Diskussion, Seminarvortrag |
Vortragsausarbeitung |
nein |
|
4./5./6. |
||||||||||||
Algebra |
4 |
5 |
Lösung von 50 % der Übungen und deren
Präsentation |
Klausur |
ja |
Analysis I, Lineare
Algebra |
5. |
||||||||||||
Wahlpflicht-Modul Mathematik: |
|
|
|
|
(5) |
|
|
|
|
||||||||||
Analysis
II – metrische Räume, reelle Funktionen und Differentiation im R n |
3 |
5 |
Lösung von 50 % der
Übungen, bestandene Klausur |
mündliche
Prüfung |
ja |
Analysis
I |
ab
4. |
|
|||||||||||
Geschichte
der Mathematik |
3 |
5 |
Lösung von 50 % der
Übungen |
Belegarbeit |
ja |
Analysis I, Lineare
Algebra |
ab 4. |
|
|||||||||||
Grundlagen
der Numerischen Mathematik |
4 |
5 |
Erfolgreiche Bearbeitung
von 50 % der Übungsserien |
Klausur |
ja |
Analysis I, Lineare
Algebra |
ab 5. |
|
|||||||||||
Mathematische
Biologie |
3 |
5 |
regelmäßige Teilnahme an
den Übungen, Lösung von 50 % der Übungen und deren Präsentation |
Klausur |
ja |
|
ab 4. |
|
|||||||||||
Funktionentheorie |
3 |
5 |
Lösung von 50 % der
Übungen, bestandene Klausur |
mündliche Prüfung |
ja |
|
ab 5. |
|
|||||||||||
Geometrie |
4 |
5 |
Lösung von 50 % der Übungen |
Klausur oder mündliche
Prüfung |
ja |
Analysis I, Lineare
Algebra |
ab 5. |
|
|||||||||||
Diskrete
Mathematik |
4 |
5 |
Lösung von 50 % der Übungen |
Klausur oder mündliche
Prüfung |
ja |
Analysis I, Lineare
Algebra |
ab 5. |
|
|||||||||||
Modul für das umfangreichere Fach: 1 Modul muss
belegt werden |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||
Vertiefungsmodul |
3/4 |
5 |
|
|
nein |
|
ab 4. |
|
|||||||||||
Fachdidaktik Mathematik |
|
|
|
|
(10) |
|
|
|
|
||||||||||
Mathematikdidaktik
AB – |
4 |
5 |
regelmäßige und aktive
Teilnahme, Erfolgreiche Bearbeitung der Aufgaben |
Belegarbeit
oder Klausur |
ja |
|
3./4.
Semester |
|
|||||||||||
Mathematikdidaktik
CDE – |
4 |
5 |
regelmäßige und aktive
Teilnahme, 2 Stundenentwürfe, 2 eigene Unterrichtsstunden,
Belegarbeit zu „Neue Medien im MU“ |
Belegarbeit „Gestalten von
Unterrichtsstunden“ |
nein |
Mathematikdidaktik AB |
4./5.
Semester |
|
|||||||||||
Mathematikdidaktik
FG – |
4 |
5 |
Klausur zu „MU in der
Sek. I“, Seminarvortrag einschließlich Skript, Handout und Reflexion,
Belegarbeit zum Seminar |
Mündliche Prüfung |
ja |
Mathematikdidaktik CDE |
6./7./8.
Semester |
|
|||||||||||
*)
Zwei mündliche Prüfungen in der Fachwissenschaft mit Eingang in die
Abschlussnote sind gefordert
Studienfachübersicht
über das Fach Lehramt Mathematik an Gymnasien – 95 (90) Leistungspunkte
Modultitel |
Kontakt-studium
(Veranstal-tungsdauer in SWS) |
Vorleistung/en |
Modulleistung |
Eingang
in die Abschluss-note (41) + (10) |
Teilnahme-voraussetzungen |
Empfehlung
Studien-semester |
|
|||||||
Fachwissenschaft Mathematik |
|
|
|
|
(24) |
|
|
|
|
|||||
Analysis I – Grundlagen, Folgen und Reihen,
Stetigkeit, Differential- und Integralrechnung |
6 |
10 |
Lösung von 50 % der
Übungen, bestandene Klausur |
mündliche
Prüfung |
nein |
|
1. |
|
||||||
Analysis
II – metrische Räume, reelle Funktionen und Differentiation im R n |
3 |
5 |
Lösung von 50 % der
Übungen, bestandene Klausur |
mündliche
Prüfung* |
ja |
Analysis I |
2. |
|
||||||
Lineare Algebra |
12 |
15 |
Lösung von 50 % der Übungen und deren
Präsentation, bestandene Klausuren I und II |
mündliche
Prüfung |
nein |
|
1.
und 2. |
|
||||||
Wahrscheinlichkeitstheorie
und Statistik |
6 |
7 |
Lösung und Präsentation
von Übungen |
mündliche
Prüfung* |
ja |
Analysis
I |
4./6. |
|
||||||
Proseminar |
2 |
4 |
Beteiligung an der
Diskussion, Seminarvortrag |
Vortragsausarbeitung |
nein |
Analysis I und II, Lineare
Algebra |
4. |
|
||||||
Grundlagen
der Numerischen Mathematik |
4 |
5 |
Erfolgreiche Bearbeitung
von 50 % der Übungsserien |
Klausur |
ja |
Analysis I und II, Lineare
Algebra |
ab 3. |
|
||||||
Algebra |
6 |
7 |
Lösung von 50 % der Übungen und deren
Präsentation |
Klausur |
ja |
Analysis I und II, Lineare
Algebra |
ab 3. |
|
||||||
Fachseminar |
2 |
5 |
Beteiligung an der
Diskussion, Seminarvortrag |
Vortragsausarbeitung |
nein |
|
5./6. |
|
||||||
Wahlpflicht-Modul Geometrie: |
|
|
|
|
(7) |
|
|
|
|
|||||
Geometrie |
6 |
7 |
Lösung von 50 % der Übungen |
Klausur oder mündliche
Prüfung |
ja |
Analysis I und II, Lineare
Algebra |
5./7. |
|
||||||
Differentialgeometrie |
6 |
7 |
Lösung von 50 % der Übungen |
Klausur oder mündliche
Prüfung |
ja |
Analysis I und II, Lineare
Algebra |
5./7. |
|
||||||
Wahlpflicht-Modul Grundlagen: |
|
|
|
|
(5) |
|
|
|
|
|||||
Geschichte
der Mathematik |
3 |
5 |
Lösung von 50 % der Übungen |
Belegarbeit |
ja |
Analysis I und II, Lineare
Algebra |
ab 4. |
|
||||||
Grundlagen
der Mathematik |
3 |
5 |
Lösung von 50 % der Übungen |
Belegarbeit |
ja |
Analysis I und II, Lineare
Algebra |
ab 4. |
|
||||||
Wahlpflicht-Modul Analysis/Numerik: |
|
|
|
|
(5) |
|
|
|
||||||
Funktionentheorie |
3 |
5 |
Regelmäßige Teilnahme an
den Übungen, Lösung von 50 % der Übungsaufgaben und deren Präsentation |
Klausur |
ja |
|
ab 5. |
|||||||
Gewöhnliche
Differentialgleichungen |
3 |
5 |
Regelmäßige Teilnahme an
den Übungen, Lösung von 50 % der Übungsaufgaben und deren Präsentation |
Klausur |
ja |
|
ab 5. |
|||||||
Theorie
und Numerik gewöhnlicher Differentialgleichungen |
4 |
5 |
Erfolgreiche Bearbeitung
von Übungsserien |
Klausur |
ja |
|
ab 5. |
|||||||
Modul für das umfangreichere Fach: |
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||
Vertiefungsmodul |
3/4 |
5 |
|
|
nein |
|
ab 3. |
|||||||
Fachdidaktik Mathematik |
|
|
|
|
(10) |
|
|
|
||||||
Mathematikdidaktik
AB – |
4 |
5 |
regelmäßige und aktive
Teilnahme, Erfolgreiche Bearbeitung der Aufgaben |
Belegarbeit
oder Klausur |
ja |
|
3./4.
Semester |
|||||||
Mathematikdidaktik
CDE – |
4 |
5 |
regelmäßige und aktive
Teilnahme, 2 Stundenentwürfe, 2 eigene Unterrichtsstunden,
Belegarbeit zu „Neue Medien im MU“ |
Belegarbeit „Gestalten von
Unterrichtsstunden“ |
nein |
Mathematikdidaktik AB |
4./5.
Semester |
|||||||
Mathematikdidaktik
FG – |
4 |
5 |
Klausur zu „MU in der
Sek. II“, Seminarvortrag einschließlich Skript, Handout und Reflexion,
Belegarbeit zum Seminar |
Mündliche Prüfung |
ja |
Mathematikdidaktik CDE |
6./7./8.
Semester |
|||||||
*) Zwei mündliche Prüfungen in der Fachwissenschaft
mit Eingang in die Abschlussnote sind gefordert
Fachwissenschaftliche
Module mit integrierten Schlüsselqualifikationen (FSQ)
Mathematik – Lehramt an Sekundarschulen
integrativ
vermittelte Fachspezifische Schlüsselqualifikationen
Modulname |
Schlüsselqualifikationen |
Zeitaufwand
(Stunden) |
Analysis |
Probleme
mathematisch formulieren können, Lösungsstrategien beherrschen,
Beweistechniken kennen |
50 |
Lineare
Algebra |
Probleme
mathematisch formulieren können, Lösungsstrategien beherrschen,
Beweistechniken kennen |
50 |
Elemente
der Mathematik |
Aufbereitung
mathematischer Inhalte für verschiedene Adressatengruppen |
60 |
Proseminar |
Mathematische
Probleme präsentieren, Analyse und Synthese mathematischer Beweise,
Literatursuche und -auswertung |
80 |
Geschichte
der Mathematik |
Literatursuche
und -auswertung, Aufbereitung mathematischer Inhalte für verschiedene
Adressatengruppen |
30 |
Elemente
der Kombinatorik und Stochastik |
Algorithmisches
Denken, Stochastisches Denken, systematisches Strukturieren und
Mathematisieren |
30 |
Summe
des Zeitaufwandes FSQ: |
300 |
Mathematik – Lehramt an Gymnasien
integrativ vermittelte Fachspezifische
Schlüsselqualifikationen
Modulname |
Schlüsselqualifikationen |
Zeitaufwand
(Stunden) |
Analysis |
Probleme
mathematisch formulieren können, Lösungsstrategien beherrschen,
Beweistechniken kennen |
50 |
Lineare
Algebra |
Probleme
mathematisch formulieren können, Lösungsstrategien beherrschen,
Beweistechniken kennen |
50 |
Grundlagen
der Numerischen Mathematik |
Algorithmisches
Denken, Programmieren |
30 |
Proseminar |
Mathematische
Probleme präsentieren, Analyse und Synthese mathematischer Beweise,
Literatursuche und -auswertung |
80 |
Fachseminar |
Mathematische
Probleme präsentieren, Analyse und Synthese mathematischer Beweise |
60 |
Geschichte/
Grundlagen |
Literatursuche
und -auswertung, Aufbereitung mathematischer Inhalte für verschiedene
Adressatengruppen |
30 |
Summe
des Zeitaufwandes FSQ: |
300 |