Uni-Halle-SiegelMARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG

Amtsblatt
18. Jahrgang, Nr. 7 vom 24. Juni 2008, S. 44


Naturwissenschaftliche Fakultät III


Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Mathematik
im Studiengang Lehramt an Gymnasien und im Studiengang Lehramt an Sekundarschulen
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

 

vom 18.04.2007

 

Gemäß §§ 13 Abs. 1 in Verbindung mit 67 Abs. 3 Nr. 8 und § 77 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 05.05.2004 (GVBl. LSA S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.03.2006 (GVBl. LSA S. 102), in Verbindung mit 7 Abs. 6 der Verordnung über die erste Staatsprüfung für Lehrämter im Land Sachsen-Anhalt (1. LPVO) vom 19.06.1992 (GVBl. LSA S. 488), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 27.10.2005 (GVBl. LSA S. 666) und der Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die grundständigen und berufsbegleitenden Studiengänge Lehramt an Grundschulen, Förderschulen, Sekundarschulen und Gymnasien an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (AStPOLS) vom 10.10.2007 hat die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg folgende Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Mathematik im Studiengang Lehramt an Gymnasien und im Studiengang Lehramt an Sekundarschulen beschlossen.

                                                                                                        

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Ziele des Studienfachs

§ 3 Studienberatung

§ 4 Aufbau des Studienfachs

§ 5 Arten von Lehrveranstaltungen

§ 6 Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen

§ 7 Anmeldung zum Modul und Voraussetzung für Modulleistungen

§ 8 Studien- und Prüfungsausschuss

§ 9 Inkrafttreten

 

Anlage:

Studienfachübersichten

Fachwissenschaftliche Module mit integrierten Schlüsselqualifikationen (FSQ)

                                                                                                        

 

§ 1
Geltungsbereich

 

(1) Diese Fachspezifischen Bestimmungen regeln in Verbindung mit der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die grundständigen und berufsbegleitenden Studiengänge Lehramt an Grundschulen, Förderschulen, Sekundarschulen und Gymnasien an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Ziele, Inhalte und Aufbau des Studienfachs Mathematik in den Studiengängen Lehramt an Sekundarschulen und Lehramt an Gymnasien.

 

(2) Diese Fachspezifischen Bestimmungen gelten für Studierende, die ab Wintersemester 2007/2008 das Studium der Mathematik in den Studiengängen Lehramt an Sekundarschulen und Lehramt an Gymnasien der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg aufnehmen.

 

§ 2
Ziele des Studienfachs

 

(1) Das Studium im Studienfach Mathematik in den Studiengängen Lehramt an Sekundarschulen und im Studiengang Lehramt an Gymnasien soll auf eine Tätigkeit als Mathematiklehrerin bzw. Mathematiklehrer an Sekundarschulen (Haupt- und Realschulen) bzw. Gymnasien fachlich vorbereiten.

 

(2) Um dieses Ziel zu erreichen, besteht das Studium aus

 

·           einer soliden Ausbildung im Fach Mathematik, die von Studienbeginn an zu selbstständiger Arbeit anhält. Dabei ist eine breite Ausbildung, die eine Berufsbefähigung vermittelt, wichtiger als das Einüben von Berufsfertigkeiten. Dies geschieht in den ersten Semestern vor allem durch das Lösen von Übungsaufgaben, deren schriftliche Ausarbeitung sowie durch den Vortrag und die Diskussion in den Übungen, die insbesondere in der ersten Ausbildungsphase eine wichtige Funktion haben. Bei fortschreitendem Studium kommen Seminare, Praktika und die zunehmend selbstständige Arbeit mit Literatur hinzu;

·           einer soliden, praxisorientierten Ausbildung in der Didaktik der Mathematik, die die Grundlagen des Lehrens und Lernens im Mathematikunterricht vermittelt und zeigt, wie Mathematikunterricht entwickelt, gestaltet, analysiert und weiterentwickelt werden kann. Dabei spielen unterrichtspraktische Erfahrungen im Rahmen von Schulpraktischen Übungen und Schulpraktika eine wichtige Rolle.
Die Praxiskontakte werden ferner durch die vom Institut für Mathematik angebotenen Veranstaltungen zur Berufserkundung sowie weitere Absolventenkontakte gefördert.

 

§ 3
Studienberatung

 

(1) Eine Beratung vor Studienbeginn zu Fragen der Studieneignung sowie insbesondere die Unterrichtung über Studienmöglichkeiten, Studienziele und -aufbau, über Zulassungsvoraussetzungen zum Lehramtsstudium, das Bewerbungs- und Auswahlverfahren sowie über weitere spezifische Zulassungskriterien und Auswahlbestimmungen zum Studienfach erfolgt durch die Allgemeine Studienberatung der Zentralen Universitätsverwaltung und die Geschäftsstelle des Zentrums für Lehrerbildung. Die zuständigen Studienfachberaterinnen und Studienfachberater geben weiterführende Informationen über den Aufbau des Studienganges sowie über Studieninhalte und Studienanforderungen im Studienfach.

 

(2) Die studienbegleitende Fachberatung zum individuellen Studienplan erfolgt durch die zuständigen Studienfachberaterinnen und Studienfachberater. Die Lehrenden beraten in ihren Sprechstunden zu modulbezogenen Studien- und Prüfungsangelegenheiten.

 

(3) In Prüfungsangelegenheiten findet eine Beratung der Studierenden insbesondere durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zuständigen Prüfungsamtes statt.

 

§ 4
Aufbau des Studienfachs

 

(1) Der Aufbau des Studienfachs ergibt sich aus der Anlage „Studienfachübersicht“ zu dieser Ordnung. Darin sind aufgeführt Titel, Leistungspunkteumfang und Abfolge der Module, Modulvorleistung/en, Formen der Modulleistung/en und Modulteilleistungen, Teilnahmevoraussetzungen. Die Studienfachübersicht regelt zudem, welche Module für die Zulassung zur ersten Staatsprüfung als erforderliche Studienleistungen gemäß § 29 AStPOLS erbracht werden müssen.

 

(2) Die in fachwissenschaftliche Module integrierten fachspezifischen Schlüsselqualifikationen (FSQ) ergeben sich aus der Anlage „Fachwissenschaftliche Module mit integrierten Schlüsselqualifikationen (FSQ)“.

 

§ 5
Arten von Lehrveranstaltungen

 

Das Kontaktstudium wird durch verschiedene Lehrveranstaltungsarten bestimmt. Wesentliche Unterrichtsformen sind: 

 

a.         Vorlesungen: bieten zusammenhängende Darstellungen größerer Stoffgebiete und vermitteln Kenntnisse und Methoden auf wissenschaftlicher Grundlage;

b.         Übungen: dienen der Verfestigung von in Seminaren und Vorlesungen gelernten Fertigkeiten unter Anleitung von Dozentinnen und Dozenten;

c.         Seminare: dienen der gezielten Behandlung fachwissenschaftlicher Fragestellungen und führen in bestimmte Lehrstoffe ein;

d.         Schulpraktische Übungen: dienen der Ausprägung von Lehrkompetenzen und der didaktischen Reflexion von hospitierten und selbstgehaltenen Unterrichtsstunden;

e.         Schulpraktika: Sie dienen der Reflexion der Unterrichtspraxis, der Lehrerrolle und des Bildungssinns des Faches aufgrund von Hospitationen und eigenem Unterricht mit Vor- und Nachbereitung.

 

§ 6
Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen

 

(1) Formen von Modulleistungen sind:

 

1.    Schriftliche Prüfungen (Klausuren)

a.         In schriftlichen Prüfungen soll die Kandidatin bzw. der Kandidat nachweisen, dass in angemessener Zeit Aufgaben des Faches mit den gängigen Methoden bearbeitet und gelöst werden können;

b.         Die zugelassenen Hilfsmittel sind der Kandidatin bzw. dem Kandidaten rechtzeitig bekannt zu geben;

c.         Die Kandidatin bzw. der Kandidat muss sich in den Prüfungen mit einem Lichtbildausweis ausweisen können;

d.         Die Bearbeitungszeit für eine schriftliche Prüfung eines Moduls von 5 - 10 LP soll zwischen 90 und 180 Minuten liegen;

e.         Die schriftliche Prüfung zu einem Modul findet veranstaltungsnah statt. Die Wiederholungsprüfung findet ca. zwei bis vier Wochen vor Vorlesungsbeginn des darauf folgenden Semesters statt;

f.          Das Bewertungsverfahren der schriftlichen Prüfungen soll vier Wochen nicht überschreiten;

2.    Mündliche Prüfungen

a.         In mündlichen Prüfungen soll die Kandidatin bzw. der Kandidat nachweisen, dass sie bzw. er die Zusammenhänge des Prüfungsgebietes erkannt hat und über ein ausreichend breites Grundwissen verfügt;

b.         Die Dauer einer mündlichen Prüfung beträgt ca. 30 Minuten;

c.         Mündliche Prüfungen werden vor einer Prüferin bzw. einem Prüfer in Gegenwart einer von dieser bzw. diesem bestimmten, sachkundigen Beisitzerin bzw. eines Beisitzers als Einzelprüfungen abgelegt;

d.         Die wesentlichen Gegenstände und Ergebnisse der Prüfung in den einzelnen Fächern sind in einem Protokoll festzuhalten. Das Ergebnis der Prüfung ist der Kandidatin bzw. dem Kandidaten im Anschluss an die mündliche Prüfung bekannt zu geben;

e.         Mündliche Prüfungen sind vor oder zu Beginn des folgenden Semesters abzulegen.

 

(2) Formen von Modulvorleistungen sind:

 

1.       Lösen von Übungsaufgaben,

2.       Vortrag und Vortragsausarbeitung,

3.       Schriftliche Ausarbeitung,

4.       Praktikumsbericht, Belegarbeit,

5.       Bestandene Klausuren.

 

(3) Gemäß § 21 Abs. 2 AStPOLS wird nicht die Möglichkeit eingeräumt, vor einer zweiten Wiederholung der Modulleistung bzw. Teilleistung die entsprechenden Modulveranstaltungen zu besuchen.

 

(4) Die Wiederholung eines bestandenen Moduls ist nicht zulässig.

 

(5) Eine nicht bestandene Modulleistung oder Modulteilleistung ist innerhalb von zwei Semestern ab Nichtbestehen zu wiederholen. Die Folgen nicht bestandener Wieder­holungsprüfungen regelt § 21 Abs. 5 AStPOLS.

 

(6) Für Module, die aus anderen Studienfächern übernommen werden, gelten die jeweiligen Fachspezifischen Bestimmungen und Modulbeschreibungen auch hinsichtlich der Wiederholungsmöglichkeiten.

 

§ 7
Anmeldung zum Modul und Voraussetzung für Modulleistungen

 

(1) Die Teilnahmevoraussetzungen für die Module ergeben sich aus der Studienfachübersicht und den Modulbeschreibungen des Studienfachs.

 

(2) Die genauen Termine und Wiederholungstermine für die Modulleistungen und Modulteilleistungen werden spätestens fünf Wochen vor Beginn durch Aushang beim zuständigen Prüfungsamt oder über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bekannt gegeben.

 

(3) Die Anmeldung zu den Modulen entspricht der Anmeldung zur Modulleistung, sobald die technischen Möglichkeiten dies zulassen. Die Anmeldung erfolgt über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bzw. im zuständigen Prüfungsamt. Die Anmeldemodalitäten werden in den konkreten Modulbeschreibungen, durch Aushang und/oder über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bekannt gegeben. Die Zulassung zur Modulleistung kann von der Erfüllung von Modulvorleistungen abhängig gemacht werden. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der Studienfachübersicht in Verbindung mit den Modulbeschreibungen.

 

(4) Für Module, die aus anderen Studienfächern übernommen werden, gelten die jeweiligen Fachspezifischen Bestimmungen und Modulbeschreibungen.

 

§ 8
Studien- und Prüfungsausschuss

 

(1) Für das Studienfach wird von den Fachvertreterinnen und Fachvertretern der Naturwissenschaftlichen Fakultät III ein Fachspezifischer Studien- und Prüfungsausschuss gebildet, der vom Fakultätsrat zu bestätigen ist.

 

(2) Der Studien- und Prüfungsausschuss besteht aus drei Professorinnen und Professoren, einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin bzw. einem wissenschaftlichen Mitarbeiter und einer studentischen Vertreterin bzw. einem studentischen Vertreter.

 

§ 9
Inkrafttreten

 

Diese Fachspezifischen Bestimmungen wurden vom Fakultätsrat der Naturwissenschaftlichen Fakultät III am 18.04.2007 beschlossen; der Akademische Senat am 13.02.2008 hat hierzu Stellung genommen.

 

Diese Fachspezifischen Bestimmungen treten am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.

 

Halle (Saale), 15. Februar 2008

 

 

Prof. Dr. Wulf Diepenbrock

Rektor


Anlage

 

Studienfachübersicht über das Fach Lehramt Mathematik an Sekundarschulen – 80 (75) Leistungspunkte

 

Modultitel

Kontakt-studium (Veranstal-tungsdauer in SWS)

Leistungs-punkte

Vorleistung/en

Modulleistung
(eventuell Modulteilleistungen)

Eingang in die Abschluss-note (30) + (10)

Teilnahme-voraussetzungen

Empfehlung Studiensemester

Fachwissenschaft Mathematik

 

 

 

 

(25)

 

 

 

Lineare Algebra

12

15

Lösung von 50 % der Übungen und deren Präsentation, bestandene Klausuren I und II

mündliche Prüfung

nein

 

1. und 2.

Elemente der Mathematik

4

5

 

Klausur

nein

 

1. und 2.

Analysis I – Grundlagen, Folgen und Reihen, Stetigkeit, Differential- und Integralrechnung

6

10

Lösung von 50 % der Übungen, bestandene Klausur

mündliche Prüfung*

ja

 

3.

Elemente der Kombinatorik und Stochastik

4

5

Lösung von 50 % der Übungen

Klausur

ja

Elemente der Mathematik

5.

Elemente der Geometrie

4

5

Lösung von 50 % der Übungen

mündliche Prüfung*

ja

Elemente der Mathematik

3./5.

Proseminar

2

5

Beteiligung an der Diskussion, Seminarvortrag

Vortrags­ausarbeitung

nein

 

4./5./6.

Algebra

4

5

Lösung von 50 % der Übungen und deren Präsentation

Klausur

ja

Analysis I, Lineare Algebra

5.

Wahlpflicht-Modul Mathematik:
2 Module müssen belegt werden,
davon geht die beste Note in die Abschlussnote ein

 

 

 

 

(5)

 

 

 

 

Analysis II – metrische Räume, reelle Funktionen und Differentiation im R n

3

5

Lösung von 50 % der Übungen, bestandene Klausur

mündliche Prüfung

ja

Analysis I

ab 4.

 

Geschichte der Mathematik

3

5

Lösung von 50 % der Übungen

Belegarbeit

ja

Analysis I, Lineare Algebra

ab 4.

 

Grundlagen der Numerischen Mathematik

4

5

Erfolgreiche Bearbeitung von 50 % der Übungsserien

Klausur

ja

Analysis I, Lineare Algebra

ab 5.

 

Mathematische Biologie

3

5

regelmäßige Teilnahme an den Übungen, Lösung von 50 % der Übungen und deren Präsentation

Klausur

ja

 

ab 4.

 

Funktionentheorie

3

5

Lösung von 50 % der Übungen, bestandene Klausur

mündliche Prüfung

ja

 

ab 5.

 

Geometrie

4

5

Lösung von 50 % der Übungen

Klausur oder mündliche Prüfung

ja

Analysis I, Lineare Algebra

ab 5.

 

Diskrete Mathematik

4

5

Lösung von 50 % der Übungen

Klausur oder mündliche Prüfung

ja

Analysis I, Lineare Algebra

ab 5.

 

Modul für das umfangreichere Fach: 1 Modul muss belegt werden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vertiefungsmodul

3/4

5

 

 

nein

 

ab 4.

 

Fachdidaktik Mathematik

 

 

 

 

(10)

 

 

 

 

Mathematikdidaktik AB –
Grundlagen des Lehrens und Lernens im Mathematikunterricht

4

5

regelmäßige und aktive Teilnahme, Erfolgreiche Bearbeitung der Aufgaben

Belegarbeit oder Klausur

ja

 

3./4. Semester

 

Mathematikdidaktik CDE –
Mathematikunterricht entwickeln und gestalten

4

5

regelmäßige und aktive Teilnahme, 2 Stundenentwürfe, 2 eigene Unterrichts­stunden, Belegarbeit zu „Neue Medien im MU“

Belegarbeit „Gestalten von Unterrichtsstunden“

nein

Mathematikdidaktik AB

4./5. Semester

 

Mathematikdidaktik FG –
Mathematikunterricht analysieren und weiterentwickeln

4

5

Klausur zu „MU in der Sek. I“, Seminar­vortrag einschließlich Skript, Handout und Reflexion, Beleg­arbeit zum Seminar

Mündliche Prüfung

ja

Mathematikdidaktik CDE

6./7./8. Semester

 

 

*) Zwei mündliche Prüfungen in der Fachwissenschaft mit Eingang in die Abschlussnote sind gefordert


Studienfachübersicht über das Fach Lehramt Mathematik an Gymnasien – 95 (90) Leistungspunkte

 

Modultitel

Kontakt-studium (Veranstal-tungsdauer in SWS)

Leistungs-punk-te

Vorleistung/en

Modulleistung
(eventuell Modulteilleistungen)

Eingang in die Abschluss-note (41) + (10)

Teilnahme-voraussetzungen

Empfehlung Studien-semester

 

Fachwissenschaft Mathematik

 

 

 

 

(24)

 

 

 

 

Analysis I – Grundlagen, Folgen und Reihen, Stetigkeit, Differential- und Integralrechnung

6

10

Lösung von 50 % der Übungen, bestandene Klausur

mündliche Prüfung

nein

 

1.

 

Analysis II – metrische Räume, reelle Funktionen und Differentiation im R n

3

5

Lösung von 50 % der Übungen, bestandene Klausur

mündliche Prüfung*

ja

Analysis I

2.

 

Lineare Algebra

12

15

Lösung von 50 % der Übungen und deren Präsentation, bestandene Klausuren I und II

mündliche Prüfung

nein

 

1. und 2.

 

Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik

6

7

Lösung und Präsentation von Übungen

mündliche Prüfung*

ja

Analysis I

4./6.

 

Proseminar

2

4

Beteiligung an der Diskussion, Seminarvortrag

Vortrags­ausarbeitung

nein

Analysis I und II, Lineare Algebra

4.

 

Grundlagen der Numerischen Mathematik

4

5

Erfolgreiche Bearbeitung von 50 % der Übungsserien

Klausur

ja

Analysis I und II, Lineare Algebra

ab 3.

 

Algebra

6

7

Lösung von 50 % der Übungen und deren Präsentation

Klausur

ja

Analysis I und II, Lineare Algebra

ab 3.

 

Fachseminar

2

5

Beteiligung an der Diskussion, Seminarvortrag

Vortrags­ausarbeitung

nein

 

5./6.

 

Wahlpflicht-Modul Geometrie:
1 Modul muss belegt werden

 

 

 

 

(7)

 

 

 

 

Geometrie

6

7

Lösung von 50 % der Übungen

Klausur oder mündliche Prüfung

ja

Analysis I und II, Lineare Algebra

5./7.

 

Differentialgeometrie

6

7

Lösung von 50 % der Übungen

Klausur oder mündliche Prüfung

ja

Analysis I und II, Lineare Algebra

5./7.

 

Wahlpflicht-Modul Grundlagen:
1 Modul muss belegt werden

 

 

 

 

(5)

 

 

 

 

Geschichte der Mathematik

3

5

Lösung von 50 % der Übungen

Belegarbeit

ja

Analysis I und II, Lineare Algebra

ab 4.

 

Grundlagen der Mathematik

3

5

Lösung von 50 % der Übungen

Belegarbeit

ja

Analysis I und II, Lineare Algebra

ab 4.

 

Wahlpflicht-Modul Analysis/Numerik:
1 Modul muss belegt werden

 

 

 

 

(5)

 

 

 

Funktionentheorie

3

5

Regelmäßige Teilnahme an den Übungen, Lösung von 50 % der Übungsaufgaben und deren Präsentation

Klausur

ja

 

ab 5.

Gewöhnliche Differentialgleichungen

3

5

Regelmäßige Teilnahme an den Übungen, Lösung von 50 % der Übungsaufgaben und deren Präsentation

Klausur

ja

 

ab 5.

Theorie und Numerik gewöhnlicher Differentialgleichungen

4

5

Erfolgreiche Bearbeitung von Übungsserien

Klausur

ja

 

ab 5.

Modul für das umfangreichere Fach:
1 Modul muss belegt werden

 

 

 

 

 

 

 

 

Vertiefungsmodul

3/4

5

 

 

nein

 

ab 3.

Fachdidaktik Mathematik

 

 

 

 

(10)

 

 

 

Mathematikdidaktik AB –
Grundlagen des Lehrens und Lernens im Mathematikunterricht

4

5

regelmäßige und aktive Teilnahme, Erfolgreiche Bearbeitung der Aufgaben

Belegarbeit oder Klausur

ja

 

3./4. Semester

Mathematikdidaktik CDE –
Mathematikunterricht entwickeln und gestalten

4

5

regelmäßige und aktive Teilnahme, 2 Stundenentwürfe, 2 eigene Unterrichts­stunden, Belegarbeit zu „Neue Medien im MU“

Belegarbeit „Gestalten von Unterrichtsstunden“

nein

Mathematikdidaktik AB

4./5. Semester

Mathematikdidaktik FG –
Mathematikunterricht analysieren und weiterentwickeln

4

5

Klausur zu „MU in der Sek. II“, Seminar­vortrag einschließlich Skript, Handout und Reflexion, Beleg­arbeit zum Seminar

Mündliche Prüfung

ja

Mathematikdidaktik CDE

6./7./8. Semester

*) Zwei mündliche Prüfungen in der Fachwissenschaft mit Eingang in die Abschlussnote sind gefordert


 

Fachwissenschaftliche Module mit integrierten Schlüsselqualifikationen (FSQ)

 

Mathematik – Lehramt an Sekundarschulen

integrativ vermittelte Fachspezifische Schlüsselqualifikationen

 

Modulname

Schlüsselqualifikationen

Zeitaufwand (Stunden)

Analysis

Probleme mathematisch formulieren können, Lösungsstrategien beherrschen, Beweistechniken kennen

50

Lineare Algebra

Probleme mathematisch formulieren können, Lösungsstrategien beherrschen, Beweistechniken kennen

50

Elemente der Mathematik

Aufbereitung mathematischer Inhalte für verschiedene Adressatengruppen

60

Proseminar

Mathematische Probleme präsentieren, Analyse und Synthese mathematischer Beweise, Literatursuche und -auswertung

80

Geschichte der Mathematik

Literatursuche und -auswertung, Aufbereitung mathematischer Inhalte für verschiedene Adressatengruppen

30

Elemente der Kombinatorik und Stochastik

Algorithmisches Denken, Stochastisches Denken, systematisches Strukturieren und Mathematisieren

30

Summe des Zeitaufwandes FSQ:

300


 

Mathematik – Lehramt an Gymnasien

integrativ vermittelte Fachspezifische Schlüsselqualifikationen

 

Modulname

Schlüsselqualifikationen

Zeitaufwand (Stunden)

Analysis

Probleme mathematisch formulieren können, Lösungsstrategien beherrschen, Beweistechniken kennen

50

Lineare Algebra

Probleme mathematisch formulieren können, Lösungsstrategien beherrschen, Beweistechniken kennen

50

Grundlagen der Numerischen Mathematik

Algorithmisches Denken, Programmieren

30

Proseminar

Mathematische Probleme präsentieren, Analyse und Synthese mathematischer Beweise, Literatursuche und -auswertung

80

Fachseminar

Mathematische Probleme präsentieren, Analyse und Synthese mathematischer Beweise

60

Geschichte/ Grundlagen

Literatursuche und -auswertung, Aufbereitung mathematischer Inhalte für verschiedene Adressatengruppen

30

Summe des Zeitaufwandes FSQ:

300