MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT
HALLE-WITTENBERG
Amtsblatt
18. Jahrgang, Nr. 7 vom 24. Juni 2008, S. 4
Fachspezifische
Bestimmungen für das Studienfach Ethik
im Studiengang Lehramt an Gymnasien und im Studiengang Lehramt an
Sekundarschulen
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
vom
16.04.2008
Gemäß
§§ 13 Abs. 1 in Verbindung mit 67 Abs. 3 Nr. 8 und § 77 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes
des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 05.05.2004 (GVBl. LSA S. 256), zuletzt
geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.03.2006 (GVBl. LSA S. 102), in
Verbindung mit 7 Abs. 6 der Verordnung über die erste Staatsprüfung für
Lehrämter im Land Sachsen-Anhalt (1. LPVO) vom 19.06.1992 (GVBl. LSA S. 488),
zuletzt geändert durch die Verordnung vom 27.10.2005 (GVBl. LSA S. 666) und der
Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die grundständigen und
berufsbegleitenden Studiengänge Lehramt an Grundschulen, Förderschulen,
Sekundarschulen und Gymnasien an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
(AStPOLS) vom 10.10.2007 hat die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
folgende Fachspezifischen Bestimmungen für das Studienfach Ethik im Studiengang
Lehramt an Gymnasien und im Studiengang Lehramt an Sekundarschulen beschlossen.
§ 6 Arten von Lehrveranstaltungen
§ 7 Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen
§ 8 Anmeldung zum Modul und Voraussetzung für Modulleistungen
§ 9 Studien- und Prüfungsausschuss
Anlage:
Studienfachübersicht: Ethik an Gymnasien
Studienfachübersicht: Ethik an Sekundarschulen
(1)
Diese Fachspezifischen Bestimmungen regeln in Verbindung mit der Allgemeinen
Studien- und Prüfungsordnung für die grundständigen und berufsbegleitenden
Studiengänge Lehramt an Grundschulen, Förderschulen, Sekundarschulen und
Gymnasien an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Ziele, Inhalte und
Aufbau des Studienfachs Ethik im Studiengang Lehramt an Gymnasien und im Studiengang
Lehramt an Sekundarschulen.
(2)
Diese Fachspezifischen Bestimmungen gelten für Studierende, die ab
Wintersemester 2007/2008 das Studium der Ethik im Studiengang Lehramt an
Gymnasien und im Studiengang Lehramt an Sekundarschulen der Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg aufnehmen.
(1)
Ziel des Studiums ist es, die für den Beruf der Ethiklehrerin bzw. des
Ethiklehrers an Gymnasien und Sekundarschulen notwendigen fachwissenschaftlichen
Voraussetzungen und fachdidaktischen Kompetenzen zu erwerben, die zum
selbständigen und kompetenten Unterricht des Faches Ethik befähigen. Im
Studienfach Ethik werden folgende Kompetenzen erworben: problemanalytische
Kompetenzen; Kompetenzen zum Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten; zum
selbständigen Einarbeiten in unterschiedliche komplexe Materien;
Argumentations- und Interpretationsfähigkeiten; Erkennen von
Argumentationstypen; Fertigkeiten in der formal-logischen Analyse von Argumentationen;
die Fähigkeit, philosophiegeschichtliche Kenntnisse bei der Bearbeitung von
Fragen der theoretischen und praktischen Philosophie sachgerecht einzubeziehen;
Beurteilungskompetenzen für Fragen der praktischen Philosophie und der
angewandten Ethik; die Fähigkeit, eigenständige Argumentationen zu entwickeln.
(2)
Fachdidaktische Kompetenzen: didaktische Reflexionsfähigkeit in Bezug auf die
historischen und institutionellen, situativen und personellen Bedingungen von
Lernprozessen im Fach Ethik, in bezug auf deren Ziele und Inhalte, Methoden und
Medien, deren Wechselwirkung sowie deren Begründung; Fähigkeit zu
erfahrungsbezogenem, dialogischen Philosophieren; Kenntnis theoretischer
Konzeptionen der Ethik-Didaktik; Kenntnis fachspezifischer Methoden; Fähigkeit,
Zusammenhänge herzustellen zwischen theoretischen Ansätzen, Methoden und
Unterrichtspraxis; Fähigkeit, sich mit didaktischen Grundproblemen selbständig
und unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Literatur auseinander
zusetzen.
(1)
Eine Beratung vor Studienbeginn zu Fragen der Studieneignung sowie insbesondere
die Unterrichtung über Studienmöglichkeiten, Studienziele und -aufbau, über
Zulassungsvoraussetzungen zum Lehramtsstudium, das Bewerbungs- und
Auswahlverfahren sowie über weitere spezifische Zulassungskriterien und
Auswahlbestimmungen zum Studienfach erfolgt durch die Allgemeine
Studienberatung der Zentralen Universitätsverwaltung und die Geschäftsstelle
des Zentrums für Lehrerbildung. Die zuständigen Studienfachberaterinnen und
Studienfachberater geben weiterführende Informationen über den Aufbau des
Studienganges sowie über Studieninhalte und Studienanforderungen im
Studienfach.
(2)
Die studienbegleitende Fachberatung zum individuellen Studienplan erfolgt durch
die zuständigen Studienfachberaterinnen und Studienfachberater. Die Lehrenden
beraten in ihren Sprechstunden zu modulbezogenen Studien- und
Prüfungsangelegenheiten.
(3)
In Prüfungsangelegenheiten findet eine Beratung der Studierenden insbesondere
durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zuständigen Prüfungsamtes statt.
In
das Studienfach Ethik Lehramt an Gymnasien/Sekundarschulen können unter
Anrechnung ihrer bis dahin erbrachten Studienleistungen alle Studierenden
übertreten, die das Lehramtstudium/das Magister-Studium der Philosophie oder
Ethik zum Wintersemester 2006/2007 begonnen haben.
(1)
Der Aufbau des Studienfachs ergibt sich aus der Anlage
„Studienfachübersicht“ zu dieser Ordnung. Darin sind aufgeführt Titel,
Leistungspunkteumfang und Abfolge der Module, Modulvorleistung/en, Formen der
Modulleistung/en und Modulteilleistungen, Teilnahmevoraussetzungen. Die
Studienfachübersicht regelt zudem, welche Module für die Zulassung zur ersten
Staatsprüfung als erforderliche Studienleistungen gemäß § 29 AStPOLS erbracht
werden müssen.
(2)
Die in fachwissenschaftliche Module integrierten fachspezifischen
Schlüsselqualifikationen (FSQ) ergeben sich aus der Anlage „Fachwissenschaftliche
Module mit integrierten Schlüsselqualifikationen (FSQ)“.
§ 6
Arten von Lehrveranstaltungen
Das
Kontaktstudium wird durch verschiedene Lehrveranstaltungsarten bestimmt.
Wesentliche Unterrichtsformen sind:
a.
Vorlesungen:
bieten zusammenhängende Darstellungen
größerer Stoffgebiete, vermitteln Kenntnisse und Methoden auf
wissenschaftlicher Grundlage, oder bieten eine paradigmatische Analyse
ausgewählter Probleme und Fragestellungen;
b.
Übungen:
dienen der Bearbeitung eines Themenbereichs
bzw. der Vertiefung der in Seminaren oder Vorlesungen erworbenen sachlichen
Kenntnis, theoretischen Kompetenzen und methodischen Fertigkeiten;
c.
Proseminare:
dienen der gezielten Behandlung
fachwissenschaftlicher Fragestellungen und führen in bestimmte Lehrstoffe ein;
d.
Seminare und Hauptseminare: behandeln ausgewählte
Probleme des Fachgebiets und dienen insbesondere dazu, Studierende zu
selbständiger Arbeit anzuleiten;
e.
Tutorien:
begleiten Vorlesungen oder Seminare und
vertiefen behandelte Stoffgebiete oder fachwissenschaftliche Fragestellungen in
Arbeitsgruppen unter studentischer Anleitung;
f.
Kolloquien: bieten den Studierenden Gelegenheit,
Fragestellung, methodische Probleme und einzelne Resultate ihrer
Abschlussarbeit zu diskutieren;
g.
Schulpraktische
Übungen (SPÜ): Kennen lernen der Unterrichtspraxis und künftigen Berufsrolle in
Beobachtung, eigenem Versuch und deren Reflexion;
h.
Schulpraktika
(SP): Reflexion der Unterrichtspraxis, der Lehrerrolle und des Bildungssinns
des Faches aufgrund von Hospitationen und eigenem Unterricht mit Vor- und
Nachbereitung.
§ 7
Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen
(1)
Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen sind:
a.
Mündliche
Prüfung: Sie dauert für Modulleistungen, die in die Examensnote einfließen, ca.
30 Minuten, im Übrigen ca. 15 Minuten;
b.
Referat:
mündlicher Vortrag von maximal 20 Minuten Dauer, in der Regel im Rahmen eines
Seminars;
c.
Essay
ist eine schriftliche Leistung von ca. 7 Seiten;
d.
Hausarbeit:
eine schriftlich verfasste wissenschaftliche Arbeit von maximal 60.000
Textzeichen (einschließlich Leerzeichen);
e.
Klausur:
eine schriftliche Prüfung von in der Regel 90 Minuten Dauer;
f.
Praktikumsbericht:
eine reflektierte Tätigkeitsbeschreibung von 8-10 Seiten (maximal 20.000 Textzeichen
mit Leerzeichen) zuzüglich Anhang;
g.
Mitarbeit
in einer Expertengruppe zur Vorbereitung einer Seminarsitzung;
h.
Schriftliche
Nachbereitung einer Übung von ca. 8.000 Textzeichen;
i.
Ausarbeitung
eines praxisbezogenen Themas von maximal 30.000 Textzeichen;
j.
Schriftliche
Darstellung eines theoretischen Problems von maximal 40. 000 Textzeichen;
k.
Entwurf
einer Unterrichtseinheit von maximal 20.000 Textzeichen.
(2)
Gemäß § 21 Abs. 2 AStPOLS wird in allen Modulen die Möglichkeit eingeräumt, vor
der zweiten Wiederholung der Modulleistung bzw. Teilleistung die entsprechenden
Modulveranstaltungen nochmals zu besuchen.
(3)
Eine nicht bestandene Modulleistung oder Modulteilleistung ist innerhalb von
zwei Semestern ab Nichtbestehen zu wiederholen. Die Folgen nicht-bestandener
Wiederholungsprüfungen regelt § 21 Abs. 5 AStPOLS.
(4)
Für Module, die aus anderen Studienfächern übernommen werden, gelten die
jeweiligen Fachspezifischen Bestimmungen und Modulbeschreibungen auch
hinsichtlich der Wiederholungsmöglichkeiten.
§ 8
Anmeldung zum Modul und Voraussetzung für Modulleistungen
(1)
Die Teilnahmevoraussetzungen für die Module ergeben sich aus der
Studienfachübersicht und den Modulbeschreibungen des Studienfachs.
(2)
Die genauen Termine und Wiederholungstermine für die Modulleistungen und
Modulteilleistungen werden spätestens fünf Wochen vor Beginn durch Aushang beim
zuständigen Prüfungsamt oder über das elektronische Prüfungs- und
Studienverwaltungssystem bekannt gegeben.
(3)
Die Anmeldung zu den Modulen entspricht der Anmeldung zur Modulleistung, sobald
die technischen Möglichkeiten dies zulassen. Die Anmeldung erfolgt über das
elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bzw. im zuständigen
Prüfungsamt. Die Anmeldemodalitäten werden in den konkreten Modulbeschreibungen,
durch Aushang und/oder über das elektronische Prüfungs- und
Studienverwaltungssystem bekannt gegeben. Die Zulassung zur Modulleistung kann
von der Erfüllung von Modulvorleistungen abhängig gemacht werden. Nähere
Einzelheiten ergeben sich aus der Studienfachübersicht in Verbindung mit den
Modulbeschreibungen.
(4)
Für Module, die aus anderen Studienfächern übernommen werden, gelten die
jeweiligen Fachspezifischen Bestimmungen und Modulbeschreibungen.
§ 9
Studien- und Prüfungsausschuss
(1)
Für das Studienfach wird von den Fachvertreterinnen und Fachvertretern des
Seminars für Philosophie ein Fachspezifischer Studien- und Prüfungsausschuss
gebildet, der vom Fakultätsrat zu bestätigen ist.
(2)
Der Studien- und Prüfungsausschuss besteht aus drei Professorinnen und
Professoren, einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin bzw. einem
wissenschaftlichen Mitarbeiter und einer studentischen Vertreterin bzw. einem
studentischen Vertreter.
Diese
Fachspezifischen Bestimmungen wurden vom Fakultätsrat der Philosophischen
Fakultät I am 16.04.2008 beschlossen; der Akademische Senat am 14. Mai 2008 hat
hierzu Stellung genommen.
Diese
Fachspezifischen Bestimmungen treten am Tage nach ihrer Bekanntgabe im
Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.
Halle
(Saale), 19. Mai 2008
Prof.
Dr. Wulf Diepenbrock
Rektor
Studienfachübersicht: Ethik
an Gymnasien
Modultitel |
Kontaktstudium |
Vorleistung/en |
Modulleistung |
Anteil
an der Abschlussnote |
Teilnahmevoraus-setzungen |
Empfehlung
|
|
Einführungsmodul
|
4 |
5 |
Nein |
Mündliche Prüfung oder
Klausur |
|
Nein |
1. oder 3. |
Einführungsmodul |
4 |
5 |
Nein |
Mündliche Prüfung oder
Klausur |
|
Nein |
1. |
Einführungsmodul
Methoden der Philosophie: Argumentation und Interpretation (FSQ) |
4 |
5 |
Nein |
Mündliche Prüfung oder
Klausur |
|
Nein |
1. obligatorisch |
Aufbaumodul |
4 |
5 |
Nein |
Klausur |
5/50 |
Einführung Methoden |
2. obligatorisch |
Philosophiegeschichtliches
Aufbaumodul: Theoretische
Philosophie |
4 |
5 |
Nein |
Klausur |
|
Nein |
2. oder 4. |
Philosophiegeschichtliches
Aufbaumodul: |
4 |
5 |
Nein |
Mündliche Prüfung oder
Klausur |
5/50 |
Nein |
2. oder 4. |
Einführung
in die Fachdidaktik |
4 |
5 |
Nein |
Mündliche Prüfung |
5/50 |
Nein |
ab 2. |
Systematisches
Aufbaumodul: |
4 |
5 |
Nein |
Klausur |
5/50 |
Nein |
3. oder 5. |
Schreiben
wissenschaftlicher Arbeiten: Praktische Philosophie |
2 |
5 |
Nein |
Hausarbeit |
5/50 |
Einführung Methoden |
4. oder 5. |
Systematisches
Aufbaumodul: |
4 |
5 |
Nein |
Mündliche Prüfung oder
Klausur |
|
Nein |
3. oder 5. |
Schreiben
wissenschaftlicher Arbeiten: Theoretische Philosophie |
2 |
5 |
Nein |
Hausarbeit |
5/50 |
Einführung Methoden |
4. oder 5. |
Fachdidaktik
Ethik/ Philosophie – Theorie und Praxis des Ethikunterrichts/des
Philosophieunterrichts |
2 oder 4 |
5 |
Nein |
Bericht |
|
Einführung in die
Fachdidaktik Ethik/Philosophie |
ab 3. |
Profilbildung: |
4 |
5 |
Nein |
mündliche Prüfung |
5/50 |
Einführung theoretische
Philosophie |
5. oder 7. |
Profilbildung: |
4 |
5 |
Nein |
Essay, Klausur oder
mündliche Prüfung |
|
Einführung theoretische Philosophie |
5. oder 7. |
Profilbildung: |
4 |
5 |
Nein |
Mündliche Prüfung, Klausur |
5/50 |
Einführung praktische
Philosophie |
6. oder 8. |
Profilbildung: |
4 |
5 |
Nein |
Mündliche Prüfung |
5/50 |
Einführung praktische
Philosophie |
6. oder 8. |
Religion,
Religionsphilosophie und Ethik |
4 |
5 |
Nein |
Mündliche Prüfung, Klausur |
|
Nein |
7. |
Aufbaumodul
Fachdidaktik Ethik/Philosophie |
4 |
5 |
Nein |
Schriftliche Darstellung
eines Problems der didaktischen Theorie |
5/50 |
Fachdidaktik Ethik/
Philosophie – Theorie und Praxis des Ethikunterrichts/ des
Philosophieunterrichts |
ab. 5. |
Schreiben
wissenschaftlicher Arbeiten: Methoden der Philosophie* |
2 |
[5] |
Nein |
Hausarbeit |
|
Einführung Methoden |
8. |
* Dieses
Modul entfällt, wenn Ethik zweites Fach ist.
Studienfachübersicht: Ethik
an Sekundarschulen
Modultitel |
Kontaktstudium |
Vorleistung/en |
Modulleistung |
Anteil
an der Abschlussnote |
Teilnahmevoraus-setzungen |
Empfehlung |
|
Einführungsmodul
|
4 |
5 |
Nein |
Mündliche Prüfung oder
Klausur |
|
Nein |
1. oder 3. |
Einführungsmodul |
4 |
5 |
Nein |
Mündliche Prüfung oder
Klausur |
|
Nein |
1. |
Einführungsmodul
Methoden der Philosophie:
Argumentation und Interpretation (FSQ) |
4 |
5 |
Nein |
Mündliche Prüfung oder
Klausur |
|
Nein |
1. obligatorisch |
Aufbaumodul |
4 |
5 |
Nein |
Klausur |
|
Einführung Methoden |
2. obligatorisch |
Philosophiegeschichtliches
Aufbaumodul: |
4 |
5 |
Nein |
Klausur |
5/40 |
Nein |
2. oder 4. |
Philosophiegeschichtliches
Aufbaumodul: |
4 |
5 |
Nein |
Mündliche Prüfung oder
Klausur |
5/40 |
Nein |
2. oder 4. |
Einführung
in die Fachdidaktik |
4 |
5 |
Nein |
Mündliche Prüfung |
5/40 |
Nein |
ab 2. |
Systematisches
Aufbaumodul: |
4 |
5 |
Nein |
Mündliche Prüfung |
5/40 |
Nein |
3. oder 5. |
Schreiben
wissenschaftlicher Arbeiten: Praktische Philosophie |
2 |
5 |
Nein |
Hausarbeit |
5/40 |
Einführung Methoden |
4. oder 5. |
Systematisches
Aufbaumodul: |
4 |
5 |
Nein |
Mündliche Prüfung oder
Klausur |
|
Nein |
3. oder 5. |
Schreiben
wissenschaftlicher Arbeiten: Theoretische Philosophie |
2 |
5 |
Nein |
Hausarbeit |
5/40 |
Einführung Methoden |
4. oder 5. |
Fachdidaktik
Ethik/Philosophie – Theorie und Praxis des Ethikunterrichts/des
Philosophieunterrichts |
2 oder 4 |
5 |
Nein |
Bericht |
|
Einführung in die
Fachdidaktik Ethik/Philosophie |
ab 3. |
Profilbildung: |
4 |
[5] |
Nein |
mündliche Prüfung |
5/40 |
Einführung theoretische
Philosophie |
5. oder 7. |
Profilbildung: |
4 |
[5] |
Nein |
Essay, Klausur oder
mündliche Prüfung |
|
Einführung theoretische Philosophie |
5. oder 7. |
Profilbildung: |
4 |
[5] |
Nein |
Essay, Klausur oder
mündliche Prüfung |
|
Einführung praktische
Philosophie |
6. oder 8. |
Profilbildung: |
4 |
[5] |
Nein |
Essay, Klausur oder
mündliche Prüfung |
|
Einführung praktische
Philosophie |
6. oder 8. |
Modul:
Religion, Religionsphilosophie und Ethik |
4 |
5 |
Nein |
Mündliche Prüfung, Klausur |
|
Nein |
7. |
Aufbaumodul
Fachdidaktik Ethik |
4 |
5 |
Nein |
Schriftliche Darstellung
eines Problems der didaktischen Theorie |
5/40 |
Fachdidaktik
Ethik/Philosophie – Theorie und Praxis des Ethikunterrichts/ des
Philosophieunterrichts |
ab 5. |
* Von diesen vier Modulen zur Profilbildung müssen zwei gewählt werden, davon
eines aus dem Bereich der theoretischen und das andere aus dem Bereich der
praktischen Philosophie, von diesen beiden Modulen muss eines aus der
Philosophiegeschichte, das andere aus der Systematik sein. Eines der beiden
Module zur Profilbildung entfällt, wenn Ethik zweites Fach ist.