Uni-Halle-SiegelMARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG

Amtsblatt
18. Jahrgang, Nr. 4 vom 18. März 2008, S. 11


Philosophische Fakultät I


Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Geschichte im Studiengang
Lehramt an Gymnasien und im Studiengang Lehramt an Sekundarschulen
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

 

vom 04.07.2007

 

Gemäß §§ 13 Abs. 1 in Verbindung mit 67 Abs. 3 Nr. 8 und § 77 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 05.05.2004 (GVBl. LSA S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.03.2006 (GVBl. LSA S. 102), in Verbindung mit 7 Abs. 6 der Verordnung über die erste Staatsprüfung für Lehrämter im Land Sachsen-Anhalt (1. LPVO) vom 19.06.1992 (GVBl. LSA S. 488), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 27.10.2005 (GVBl. LSA S. 666) und der Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die grundständigen und berufsbegleitenden Studiengänge Lehramt an Grundschulen, Förderschulen, Sekundarschulen und Gymnasien an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (AStPOLS) vom 10.10.2007 hat die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg folgende Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Geschichte im Studiengang Lehramt an Gymnasien und im Studiengang Lehramt an Sekundarschulen beschlossen.

                                                                                                              

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Ziele des Studienfachs

§ 3 Studienberatung

§ 4 Zulassung zum Studium

§ 5 Aufbau des Studienfachs

§ 6 Arten von Lehrveranstaltungen

§ 7 Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen

§ 8 Anmeldung zum Modul und Voraussetzung für Modulleistungen

§ 9 Studien- und Prüfungsausschuss

§ 10 Inkrafttreten

 

Anlage: Studienfachübersicht

                                                                                                              

 

§ 1
Geltungsbereich

 

(1) Diese Fachspezifischen Bestimmungen regeln in Verbindung mit der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die grundständigen und berufsbegleitenden Studiengänge Lehramt an Grundschulen, Förderschulen, Sekundarschulen und Gymnasien an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Ziele, Inhalte und Aufbau des Studienfachs Geschichte in den Studiengängen Lehramt an Gymnasien und im Studiengang Lehramt an Sekundarschulen.

 

(2) Diese Fachspezifischen Bestimmungen gelten für Studierende, die ab Wintersemester 2007/2008 das Studium des Faches Geschichte in den Studiengängen Lehramt an Gymnasien und im Studiengang Lehramt an Sekundarschulen der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg aufnehmen.

 

§ 2
Ziele des Studienfachs

 

(1) Ziel des Studiums ist es, die fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und schulpraktischen Voraussetzungen zu erwerben, die zum Unterrichten des Faches Geschichte an Sekundarschulen/Gymnasien befähigen.

 

(2) Es werden folgende Kompetenzen vermittelt:

 

·           Grundlagen geschichtswissenschaftlichen Arbeitens,

·           Kenntnis der wichtigsten Quellen, Fragestellungen, Probleme und methodischen Zugangsweisen der Geschichtswissenschaft,

·           Grundlegende Kenntnis ausgewählter zentraler Themenfelder der Antike, der Vormoderne (Mittelalter und Frühe Neuzeit) und der Moderne,

·           Erweiterte Kenntnisse in einer der beiden Großepochen (Vormoderne einschließlich der Antike oder Moderne),

·           Grundlegende Theorien der Geschichtsdidaktik und deren unterrichtliche Relevanz.

 

§ 3
Studienberatung

 

(1) Eine Beratung vor Studienbeginn zu Fragen der Studieneignung sowie insbesondere die Unterrichtung über Studienmöglichkeiten, Studienziele und -aufbau, über Zulassungsvoraussetzungen zum Lehramtsstudium, das Bewerbungs- und Auswahlverfahren sowie über weitere spezifische Zulassungskriterien und Auswahlbestimmungen zum Studienfach erfolgt durch die Allgemeine Studienberatung der Zentralen Universitätsverwaltung und die Geschäftsstelle des Zentrums für Lehrerbildung. Die zuständigen Studienfachberaterinnen und Studienfachberater geben weiterführende Informationen über den Aufbau des Studienganges sowie über Studieninhalte und Studienanforderungen im Studienfach.

 

(2) Die studienbegleitende Fachberatung zum individuellen Studienplan erfolgt durch die zuständigen Studienfachberaterinnen und Studienfachberater. Die Lehrenden beraten zu modulbezogenen Studien- und Prüfungsangelegenheiten.

 

(3) In Prüfungsangelegenheiten findet eine studienprogrammbezogene Beratung der Studierenden durch die Koordinatoren der Studienprogramme, in allgemeinen Prüfungsangelegenheiten durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zuständigen Prüfungsamtes statt.

 

§ 4
Zulassung zum Studium

 

(1) In das Studienfach Geschichte Lehramt an Gymnasien/Sekundarschulen können unter Anrechnung ihrer bis dahin erbrachten Studienleistungen alle Studierenden übertreten, die das Lehramtstudium bzw. das Bachelor-Studium der Geschichte zum Wintersemester 2006/2007 begonnen haben.

 

(2) Über die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen und Matrikeln entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss.

 

§ 5
Aufbau des Studienfachs

 

(1) Der Aufbau des Studienfachs ergibt sich aus der Anlage "Studienfachübersicht" zu dieser Ordnung. Darin sind aufgeführt Titel, Leistungspunkteumfang und Abfolge der Module, Modulvorleistung/en, Formen der Modulleistung/en und Modulteilleistungen sowie die Teilnahmevoraussetzungen. Die Studienfachübersicht regelt zudem, welche Module für die Zulassung zur ersten Staatsprüfung als erforderliche Studienleistungen gemäß § 29 AStPOLS erbracht werden müssen.

 

(2) Die in fachwissenschaftliche Module integrierten fachspezifischen Schlüsselqualifikationen (FSQ) ergeben sich aus der Anlage „Fachwissenschaftliche Module mit integrierten Schlüsselqualifikationen (FSQ)“.

 

§ 6
Arten von Lehrveranstaltungen

 

Das Kontaktstudium wird durch verschiedene Lehrveranstaltungsarten bestimmt. Wesentliche Unterrichtsformen sind:

 

a.         Kolleg/Vorlesungen: bieten zusammenhängende Darstellungen größerer Stoffgebiete und vermitteln grundlegende Kenntnisse, Theorien und Methoden der Geschichtswissenschaft;

b.         Grundkurs: dient dem Erlernen grundlegender Techniken wissenschaftlichen Arbeitens an ausgewählten historischen Beispielen;

c.         Übungen: dienen der Verfestigung und Erweiterung der in Proseminaren, Kursen und Vorlesungen erlernten Fähigkeiten und Kenntnisse;

d.         Proseminare: dienen der gezielten Behandlung fachwissenschaftlicher Fragestellungen und führen in bestimmte Lehrstoffe ein;

e.         Kurse: dienen der Vertiefung und Erweiterung fachwissenschaftlicher Methoden und Theorien und erschließen weitere historische Themenfelder;

f.          Exkursionen: dienen der Veranschaulichung und Vertiefung der in Proseminaren und Kursen erworbenen Kenntnisse;

g.         Schulpraktische Übungen: beschäftigen sich mit dem Planen, Ausführen und kritischen Reflektieren von Unterrichtsstunden in der Schule;

h.         Schulpraktika: dienen der Reflexion der Unterrichtspraxis, der Lehrerrolle und des Bildungssinns des Faches aufgrund von Hospitationen und eigenem Unterricht mit Vor- und Nachbereitung.

 

§ 7
Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen

 

(1) Formen von Modulleistungen und Modulteilleistungen sind:

 

a.         Mündliche Prüfung: Sie dauert als Modulleistung, die in die Examensnote einfließt, ca. 30 Minuten, als Modulteilleistung in der Regel 15 Minuten;

b.         Klausur: eine schriftliche Prüfung von in der Regel 60 Minuten Dauer;

c.         Hausarbeit: eine schriftlich verfasste wissenschaftliche Arbeit von 10-15 Seiten bzw. 25.000-37.500 Zeichen (incl. Leerzeichen) in Einführungsmodulen und von 15-20 Seiten bzw. 37.500-50.000 Zeichen (incl. Leerzeichen) in Vertiefungsmodulen sowie im Modul Theorie und Methoden;

d.         Praktikumsbericht: eine Tätigkeitsbeschreibung von ca. 5 bis 10 Seiten.

 

(2) Gemäß § 21 Abs. 2 AStPOLS wird in allen Modulen die Möglichkeit eingeräumt, vor der zweiten Wiederholung der Modulleistung bzw. Teilleistung die entsprechenden Modulveranstaltungen nochmals zu besuchen.

 

(3) Eine nicht bestandene Modulleistung oder Modulteilleistung ist innerhalb von zwei Semestern ab Nichtbestehen zu wiederholen. Die Folgen nicht-bestandener Wiederholungsprüfungen regelt § 21 Abs. 5 AStPOLS.

 

(4) Für Module, die aus anderen Studienfächern übernommen werden, gelten die jeweiligen Fachspezifischen Bestimmungen und Modulbeschreibungen auch hinsichtlich der Wiederholungsmöglichkeiten.

 

§ 8
Anmeldung zum Modul und Voraussetzung für Modulleistungen

 

(1) Die Teilnahmevoraussetzungen für die Module ergeben sich aus der Studienfachübersicht und den Modulbeschreibungen des Studienfachs.

 

(2) Die genauen Termine und Wiederholungstermine für die Modulleistungen und Modulteilleistungen werden spätestens fünf Wochen vor Beginn durch Aushang beim zuständigen Prüfungsamt oder über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bekannt gegeben.

 

(3) Die Anmeldung zu den Modulen entspricht der Anmeldung zur Modulleistung, sobald die technischen Möglichkeiten dies zulassen. Die Anmeldung erfolgt über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bzw. im zuständigen Prüfungsamt. Die Anmeldemodalitäten werden in den konkreten Modulbeschreibungen, durch Aushang und/oder über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bekannt gegeben. Die Zulassung zur Modulleistung kann von der Erfüllung von Modulvorleistungen abhängig gemacht werden. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der Studienfachübersicht in Verbindung mit den Modulbeschreibungen.

 

(4) Für Module, die aus anderen Studienfächern übernommen werden, gelten die jeweiligen Fachspezifischen Bestimmungen und Modulbeschreibungen.

 

§ 9
Studien- und Prüfungsausschuss

 

(1) Für das Studienfach Geschichte wird von den Fachvertreterinnen und Fachvertretern des Instituts für Geschichte ein Fachspezifischer Studien- und Prüfungsausschuss gebildet, der vom Fakultätsrat zu bestätigen ist.

 

(2) Der Studien- und Prüfungsausschuss besteht aus drei Professorinnen und Professoren, einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin bzw. einem wissenschaftlichen Mitarbeiter und einer studentischen Vertreterin bzw. einem studentischen Vertreter.

 

§ 10
Inkrafttreten

 

Diese Fachspezifischen Bestimmungen wurden vom Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät I am 04.07.2007 beschlossen; der Akademische Senat am 13.02.2008 hat hierzu Stellung genommen.

 

Diese Fachspezifischen Bestimmungen treten am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.

 

Halle (Saale), 15. Februar 2008

 

 

Prof. Dr. Wulf Diepenbrock

Rektor


Anlage
Studienfachübersicht

 

Lehramt Geschichte Gymnasium Fachwissenschaft 1 (80 LP) + Fachdidaktik 1 (15 LP)

 

Modulbezeichnung

Empfehlung Studiensemester

Modulbestandteile
Kontaktstudium (Veranstaltungsdauer in SWS)

Studien- und Prüfungsleistung/en

Modulvorleistungen

Arbeitsaufwand
(Leistungspunkte)

Eingang der Modulnote in die Abschlussnote

Basismodul

1. Semester, obligatorisch

Kolleg 4 SWS
Grundkurs 2 SWS

Klausur

ja

10 LP

nein

Einführungsmodul Antike

2.-4. Semester

Vorlesung 2 SWS
Übung 2 SWS
Proseminar 2 SWS

Hausarbeit

ja

10 LP

Ein Einführungsmodul wahlweise

Einführungsmodul Vormoderne

2.-4. Semester

Vorlesung 2 SWS
Übung 2 SWS
Proseminar 2 SWS

Hausarbeit

ja

10 LP

Ein Einführungsmodul wahlweise

Einführungsmodul Moderne

2.-4. Semester

Vorlesung 2 SWS
Übung 2 SWS
Proseminar 2 SWS

Hausarbeit

ja

10 LP

Ein Einführungsmodul wahlweise

Theorie und Methoden (= FSQ-Modul)

2.-5. Semester

Übung 2 SWS
Kurs 2 SWS

Hausarbeit

ja

10 LP

ja

Vormoderne I

5.-7. Semester

MA-Übung 2 SWS
Seminar 2 SWS

mündliche Prüfung

ja

10 LP

ja

Moderne I

5.-7. Semester

MA-Übung 2 SWS
Seminar 2 SWS

mündliche Prüfung

ja

10 LP

ja

Vormoderne II

7.-8. Semester

Seminar 2 SWS

Hausarbeit

ja

5 LP

nein

Moderne II

7.-8. Semester

Seminar 2 SWS

Hausarbeit

ja

5 LP

nein

Didaktik Basismodul

1.-3. Semester

Vorlesung 2 SWS
Proseminar 2 SWS

Hausarbeit

ja

5 LP

ja

Didaktik Praxismodul

4.-6. Semester

Schulpraktische Übungen 2 SWS
Übung 2 SWS

Anfertigung von ausführlichen Entwürfen und deren praktische Umsetzung

ja

5 LP

nein

Didaktik Forschungsmodul

7.-8. Semester

Seminar 2 SWS

mündliche Prüfung

ja

5 LP

ja


Lehramt Geschichte Gymnasium Fachwissenschaft 2 (75 LP) + Fachdidaktik 2 (15 LP)

 

Modulbezeichnung

Empfehlung Studiensemester

Modulbestandteile
Kontaktstudium (Veranstaltungsdauer in SWS)

Studien- und Prüfungsleistung/en

Modul-vorleistungen

Arbeitsaufwand
(Leistungspunkte)

Eingang der Modulnote in die Abschlussnote

Basismodul

1. Semester, obligatorisch

Kolleg 4 SWS
Grundkurs 2 SWS

Klausur

ja

10 LP

nein

Einführungsmodul Antike

2.-4. Semester

Vorlesung 2 SWS
Übung 2 SWS
Proseminar 2 SWS

Hausarbeit

ja

10 LP

Ein Einführungsmodul wahlweise

Einführungsmodul Vormoderne

2.-4. Semester

Vorlesung 2 SWS
Übung 2 SWS
Proseminar 2 SWS

Hausarbeit

ja

10 LP

Ein Einführungsmodul wahlweise

Einführungsmodul Moderne

2.-4. Semester

Vorlesung 2 SWS
Übung 2 SWS
Proseminar 2 SWS

Hausarbeit

ja

10 LP

Ein Einführungsmodul wahlweise

Theorie und Methoden (=FSQ-Modul)

2.-5. Semester

Übung 2 SWS
Kurs 2 SWS

Hausarbeit

ja

10 LP

ja

Vormoderne I

5.-7. Semester

MA-Übung 2 SWS
Seminar 2 SWS

mündliche Prüfung

ja

10 LP

ja

Moderne I

5.-7. Semester

MA-Übung 2 SWS
Seminar 2 SWS

mündliche Prüfung

ja

10 LP

ja

Vormoderne II oder Moderne II

7.-8. Semester

Seminar 2 SWS

Hausarbeit

ja

5 LP

nein

Didaktik Basismodul

1.-3. Semester

Vorlesung 2 SWS
Proseminar 2 SWS

Hausarbeit

ja

5 LP

ja

Didaktik Praxismodul

4.-6. Semester

Schulpraktische Übungen 2 SWS
Übung 2 SWS

Anfertigung von ausführlichen Entwürfen und deren praktische Umsetzung

ja

5 LP

nein

Didaktik Forschungsmodul

7.-8. Semester

Seminar 2 SWS

mündliche Prüfung

ja

5 LP

ja


Lehramt Geschichte Sekundarschule Fachwissenschaft 1 (65 LP) + Fachdidaktik 1 (15 LP)

 

Modulbezeichnung

Empfehlung Studiensemester

Modulbestandteile
Kontaktstudium (Veranstaltungsdauer in SWS)

Studien- und Prüfungsleistung/en

Modulvorleistungen

Arbeitsaufwand
(Leistungspunkte)

Eingang der Modulnote in die Abschlussnote

Basismodul

1. Semester, obligatorisch

Kolleg 4 SWS
Grundkurs 2 SWS

Klausur

ja

10 LP

nein

Einführungsmodul Antike

2.-4. Semester

Vorlesung 2 SWS
Übung 2 SWS
Proseminar 2 SWS

Hausarbeit

ja

10 LP

Ein Einführungsmodul wahlweise

Einführungsmodul Vormoderne

2.-4. Semester

Vorlesung 2 SWS
Übung 2 SWS
Proseminar 2 SWS

Hausarbeit

ja

10 LP

Ein Einführungsmodul wahlweise

Einführungsmodul Moderne

2.-4. Semester

Vorlesung 2 SWS
Übung 2 SWS
Proseminar 2 SWS

Hausarbeit

ja

10 LP

Ein Einführungsmodul wahlweise

Theorie und Methoden (=FSQ-Modul)

2.-5.  Semester

Übung 2 SWS
Kurs 2 SWS

mündliche Prüfung

ja

10 LP

ja

Vormoderne I oder Moderne I

5.-7. Semester

MA-Übung 2 SWS
Seminar 2 SWS

mündliche Prüfung

ja

10 LP

ja

Vormoderne II oder Moderne II

7.-8. Semester

Seminar 2 SWS

Hausarbeit

ja

5 LP

nein

Didaktik Basismodul

1.-3. Semester

Vorlesung 2 SWS
Proseminar 2 SWS

Hausarbeit

ja

5 LP

ja

Didaktik Praxismodul

4.-6. Semester

Schulpraktische Übungen 2 SWS
Übung 2 SWS

Anfertigung von ausführlichen Entwürfen und deren praktische Umsetzung

ja

5 LP

nein

Didaktik Forschungsmodul

7.-8. Semester

Seminar 2 SWS

mündliche Prüfung

ja

5 LP

ja


Lehramt Geschichte Sekundarschule Fachwissenschaft 2 (60 LP) + Fachdidaktik 2 (15 LP)

 

Modulbezeichnung

Empfehlung Studiensemester

Modulbestandteile
Kontaktstudium (Veranstaltungsdauer in SWS)

Studien- und Prüfungsleistung/en

Modulvorleistungen

Arbeitsaufwand
(Leistungspunkte)

Eingang der Modulnote in die Abschlussnote

Basismodul

1. Semester, obligatorisch

Kolleg 4 SWS
Grundkurs 2 SWS

Klausur

ja

10 LP

nein

Einführungsmodul Antike

2.-4. Semester

Vorlesung 2 SWS
Übung 2 SWS
Proseminar 2 SWS

Hausarbeit

ja

10 LP

Ein Einführungsmodul wahlweise

Einführungsmodul Vormoderne

2.-4. Semester

Vorlesung 2 SWS
Übung 2 SWS
Proseminar 2 SWS

Hausarbeit

ja

10 LP

Ein Einführungsmodul wahlweise

Einführungsmodul Moderne

2.-4. Semester

Vorlesung 2 SWS
Übung 2 SWS
Proseminar 2 SWS

Hausarbeit

ja

10 LP

Ein Einführungsmodul wahlweise

Theorie und Methoden (= FSQ-Modul)

2.-5. Semester

Übung 2 SWS
Kurs 2 SWS

mündliche Prüfung

ja

10 LP

ja

MA-Modul Vormoderne I oder Moderne I

5.-7. Semester

MA-Übung 2 SWS
Seminar 2 SWS

mündliche Prüfung

ja

10 LP

ja

Didaktik Basismodul

1.-3. Semester

Vorlesung 2 SWS
Proseminar 2 SWS

Hausarbeit

ja

5 LP

ja

Didaktik Praxismodul

4.-6. Semester

Schulpraktische Übungen 2 SWS
Übung 2 SWS

Anfertigung von ausführlichen Entwürfen und deren praktische Umsetzung

ja

5 LP

nein

Didaktik Forschungsmodul

7.-8. Semester

Seminar 2 SWS

mündliche Prüfung

ja

5 LP

ja