Uni-Halle-SiegelMARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG

Amtsblatt
18. Jahrgang, Nr. 3 vom 26. Februar 2008, S. 28


Philosophische Fakultät I


Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Politikwissenschaft:
Parlamentsfragen und Zivilgesellschaft (120 Leistungspunkte)
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

 

vom 04.07.2007

 

Gemäß §§ 13 Abs. 1 in Verbindung mit 67 Abs. 3 Nr. 8 und 77 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) vom 05.05.2004 (GVBl. LSA S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.03.2006 (GVBl. LSA S. 102), in Verbindung mit den Allgemeinen Bestimmungen zu Studien- und Prüfungsordnungen für das Bachelor- und Masterstudium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (ABStPOBM) vom 08.06.2005 hat die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg folgende Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Politikwissenschaft: Parlamentsfragen und Zivilgesellschaft (120 Leistungspunkte) beschlossen.

                                                                                                        

§ 1 Geltungsbereich  2

§ 2 Art des Masterstudiengangs  2

§ 3 Ziele des Studiengangs  2

§ 4 Studienberatung  3

§ 5 Zulassung zum Studium   3

§ 6 Studienbeginn  4

§ 7 Aufbau des Studiengangs  4

§ 8 Praktikum   4

§ 9 Arten von Lehrveranstaltungen  4

§ 10 Abschlussbezeichnung  5

§ 11 Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen  5

§ 12 Anmeldung zum Modul und zur Modulleistung  6

§ 13 Studien- und Prüfungsausschuss  7

§ 14 Master-Arbeit 7

§ 15 Bewertung von Modulen und Berechnung der Gesamtnote des Studiengangs  8

§ 16 Inkrafttreten  8

 

Anlage: Studiengangsübersicht 9

                                                                                                        

 

§ 1
Geltungsbereich

 

(1) Diese Studien- und Prüfungsordnung regelt in Verbindung mit den Allgemeinen Bestimmungen zu Studien- und Prüfungsordnungen für das Bachelor- und Master-Studium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Ziele, Inhalte und Aufbau des Masterstudiengangs Politikwissenschaft: Parlamentsfragen und Zivilgesellschaft (120 Leistungspunkte).

 

(2) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für Studierende, die ab Wintersemester 2007/2008 das Studium der Politikwissenschaft: Parlamentsfragen und Zivilgesellschaft (120 Leistungspunkte) im Masterstudiengang der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg aufnehmen.

 

§ 2
Art des Master
studiengangs

 

Bei dem Masterstudiengang Politikwissenschaft: Parlamentsfragen und Zivilgesellschaft (120 Leistungspunkte) handelt es sich um einen konsekutiven Masterstudiengang. Der Studiengang ist eher anwendungsorientiert.

 

§ 3
Ziele des Studien
gangs

 

(1) Ziel des Studiengangs ist es, den Studierenden vor dem Hintergrund der veränderten Rahmenbedingungen und Anforderungsprofile der relevanten Berufsfelder (vergleiche § 3 Abs. 2) die notwendigen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden zu vermitteln, um sie in die Lage zu versetzen, zunehmend komplexere Aufgaben in immer kürzer werdenden Zeitintervallen zu bewältigen. Insbesondere der schnelle Prozess der Wissensveralterung und das enorme Entwicklungs- und Rationalisierungspotenzial der Informationstechnik schaffen zusätzliche Anforderungen, die in den eng an der beruflichen Praxis orientierten Studiengang einbezogen werden. Die Ziele des Studiengangs können in der Formel Fachkompetenz – Methodenkompetenz – Sozialkompetenz typisiert gefasst werden. Die über einen ersten Universitätsabschluss verfügenden Studierenden werden zu selbständigem wissenschaftlichen Arbeiten und der kritischen Einordnung wissenschaftlicher Forschungsergebnisse sowie der kritischen systematischen Analyse von politischen Prozessen, Institutionen und Organisationen befähigt. Darüber hinaus werden sie an die der zunehmenden Dienstleitungsorientierung der Wissenschaft gerecht werdenden Aufbereitung wissenschaftlicher Erkenntnisse für die vielfältigen Anwendungskontexte der beruflichen Praxis herangeführt. Damit reagiert der Studiengang auf langfristig angelegte strukturelle Erneuerungsprozesse innerhalb der Organisationsstrukturen politischer Institutionen, der Verwaltungsstrukturen öffentlicher Behörden und zivilgesellschaftlicher Institutionen im nationalen und transnationalen Rahmen und die dadurch erforderlich gewordene systematische Weiterqualifizierung. Zentraler Bestandteil des Studiengangs ist neben einer fundierten wissenschaftlichen Ausbildung daher deren berufspraktische Ausrichtung sowie die Förderung von Kreativität und Eigeninitiative der Studierenden.

 

(2) Der Studiengang qualifiziert für ein breites Spektrum an Berufsfeldern, in denen die studiengangspezifischen Qualifikationen und Kompetenzen mit unterschiedlicher Gewichtung nachgefragt werden:

 

·           Öffentliche Verwaltung,

·           Parteien und Verbände,

·           Politische Institutionen und Organisationen,

·           Institutionen der Europäischen Union,

·           Internationale Organisationen,

·           Politische Bildungs- und Weiterbildungseinrichtungen,

·           Personalwesen und Privatwirtschaft (Personalentwicklung, Beratertätigkeit),

·           Wissenschaftliche Forschung und Lehre an Hochschulen,

·           Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

 

§ 4
Studienberatung

 

(1) Eine Beratung zu Fragen der Studieneignung sowie insbesondere die Unterrichtung über Studienmöglichkeiten, Studieninhalte, Studienaufbau und Studienanforderungen erfolgt durch die Allgemeine Studienberatung der Zentralen Universitätsverwaltung.

 

(2) Die studienbegleitende Fachberatung erfolgt durch die Lehrenden in ihren Sprechstunden und durch die zuständigen Studienfachberaterinnen und Studienfachberater.

 

(3) Bei Nichtbestehen von Modulleistungen wird die Inanspruchnahme der Studienfachberatung dringend empfohlen.

 

(4) In Prüfungsangelegenheiten findet eine Beratung der Studierenden insbesondere durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Prüfungsamtes statt.

 

§ 5
Zulassung zum Studium

 

(1) Der Studiengang wendet sich an Absolventinnen und Absolventen der Bachelor-Studiengänge bzw. Studienprogramme Politikwissenschaft, Soziologie und Kommunikationswissenschaft bzw. vergleichbarer Studiengänge und Studienprogramme.

 

(2) Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang ist der Nachweis eines mit mindestens dem Prädikat „gut“ bewerteten Abschlusses in den Bachelorstudiengängen/-programmen Politikwissenschaft, Soziologie und Kommunikationswissenschaft ab 90 Leistungspunkten bzw. vergleichbarer Studiengänge und Studienprogramme. Über die Vergleichbarkeit entscheidet der Studien- und Prüfungsausschuss.

 

(3) Für den Studiengang müssen Vorkenntnisse in der englischen Sprache (vergleichbar mit dem Sprachzertifikat UNIcert Stufe 2) bei Studienbeginn nachgewiesen werden.

 

(4) Das Erfüllen der Zulassungsvoraussetzung begründet keinen Anspruch auf den Erhalt eines Studienplatzes für diesen Studiengang.

 

(5) Nach Abzug der Quoten gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 der Hochschulvergabeverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (HVVO) vom 24. Mai 2005 in der jeweils gültigen Fassung stehen bis zu 5 Prozent der Studienplätze, mindestens ein Studienplatz, als Vorabquote für die Zulassung von ausländischen Staatsangehörigen und staatenlosen Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht Deutschen gleichgestellt sind, zur Verfügung.

 

§ 6
Studienbeginn

 

Das Studium beginnt nur zum Wintersemester (§ 5 ABStPOBM).

 

§ 7
Aufbau des Studien
gangs

 

Der Aufbau des Studiengangs, Titel, Leistungspunkteumfang und Abfolge der Module, Modulvorleistungen, Formen der Modulleistungen bzw. Modulteilleistungen, Teilnahmevoraussetzungen für die Module sowie der Anteil der einzelnen Modulnoten an der Gesamtnote ergeben sich aus der Anlage „Studiengangsübersicht“ zu dieser Ordnung.

 

§ 8
Praktikum

 

(1) Praktika sind berufsfeldbezogene Lerneinheiten. Sie sollen in einem Parlament (z. B. bei Wissenschaftlichen Diensten, Fraktionen, Abgeordneten) absolviert werden. In der Regel finden sie im 3. Semester statt.

 

(2) Das Praktikum wird als eigenständiges Modul mit dem Volumen von 10 Leistungspunkten in den Studiengang integriert.

 

§ 9
Arten von Lehrveranstaltungen

 

Das Kontaktstudium im Masterstudiengang Politikwissenschaft: Parlamentsfragen und Zivilgesellschaft (120 Leistungspunkte) wird durch verschiedene Lehrveranstaltungsarten bestimmt. Wesentliche Unterrichtsformen sind:

 

a.         In Vorlesungen werden Fakten und Zusammenhänge sowie methodische Kenntnisse zum Verständnis, zur Einordnung und zur Bewertung des jeweiligen Gegenstandes zusammenhängend dargestellt. Es kann sich dabei um Überblicks- und Spezialvorlesungen handeln;

b.         Seminare sind auf aktive Mitarbeit (z. B. Vorträge, Referate) der Studierenden hin angelegte Veranstaltungen zu Themen der Module, denen sie zugeordnet sind. Es werden Arbeitstechniken, Arbeit mit Fachliteratur und die kritische Diskussion eingeübt. Studierende werden in Seminaren zur selbständigen Arbeit angeleitet;

c.         Forschungsseminare sind auf aktive Mitarbeit der Studierenden hin angelegte Veranstaltungen, in denen die Studierenden unter Anleitung eigene Forschungsprojekte bearbeiten. Sie dienen der Einübung sozialwissenschaftlicher Methoden durch praktische Anwendung auf entsprechende Problemstellungen. Sie beinhalten in der Regel den Umgang mit sozialwissenschaftlichem Datenmaterial;

d.         Tutorien werden von den fortgeschrittenen Studierenden geleitet und bieten die Gelegenheit, Probleme des Studiums sowie Fragestellungen, die sich aus Lehrveranstaltungen ergeben, gemeinsam zu diskutieren. Sie dienen dem Monitoring der zugehörigen Veranstaltung, der Betreuung der Studierenden, dem Einüben von Lehrkompetenzen und der Förderung der Kommunikation der Studierenden untereinander;

e.         Kolloquien dienen der freien Diskussion zwischen Lehrenden und Studierenden über ausgewählte fachliche Themen;

f.          Exkursionen sind thematisch ausgerichtete, unter wissenschaftlicher Leitung durchgeführte Studienfahrten, die das Lehrangebot bei spezifischen Fragestellungen ergänzen können und der Vertiefung und Veranschaulichung des in den Seminaren und Vorlesungen behandelten Stoffes dienen. Sie fördern den Praxisbezug des Studiums.

 

§ 10
Abschlussbezeichnung

 

Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums wird von der Philosophischen Fakultät I: Sozialwissenschaften und historische Kulturwissenschaften der akademische Grad Master of Arts (M.A.) verliehen.

 

§ 11
Formen von Modulleistungen
und Modulvorleistungen

 

(1) Formen von Modulleistungen und Modulvorleistungen sind:

 

a.         Ein Referat fasst Untersuchungsergebnisse oder die Ergebnisse eines Literaturstudiums zusammen, die in der Regel in einer Hausarbeit differenzierter dargestellt werden. Mit einem Referat wird ein strukturierter Überblick über ein Themen- oder Forschungsgebiet gegeben. Zu einem Referat gehört in der Regel eine Tischvorlage;

b.         Eine Präsentation dient der Darstellung der eigenständigen Arbeit mit Literatur oder Daten zu einem vorgegebenen Thema mit Hilfe geeigneter Präsentationstechniken; sie kann auch in Form einer Gruppenarbeit erfolgen;

c.         Die Diskussionsleitung kann den Studierenden übertragen werden, die sich darauf vorbereiten, die Diskussion durch geeignete Thesen und Fragen in Gang zu setzen, sie zu strukturieren und ihre Ergebnisse zusammenzufassen;

d.         Unter Diskussionsteilnahme ist die aktive, möglichst laufende Mitarbeit in Form von Fragen und Kommentaren in einer Lehrveranstaltung zu verstehen;

e.         Die Sitzungsmoderation beinhaltet die Strukturierung der Sitzung und die Lenkung des Diskussionsprozesses. Im Unterschied zur Diskussionsleitung werden die Inhalte von der Gruppe eingebracht. Bewertet wird der Führungsstil der Moderation bzw. des Moderators;

f.          Klausuren sind schriftliche Arbeiten zu einem oder mehreren Themen, die selbständig, in der Regel ohne Hilfsmittel und in einer begrenzten Zeitspanne unter Aufsicht zu bearbeiten sind;

g.         Hausarbeiten sind schriftliche Ausarbeitungen zu einem Thema, in denen die bzw. der Studierende nachweist, dass sie bzw. er innerhalb einer begrenzten Zeit Literaturquellen erschließen, die reflektierten Texte in eigenen Worten logisch konsistent zusammenfassen und in einem eigenständigen Argumentationszusammenhang bzw. unter einer leitenden Fragestellung darlegen kann;

h.         Empirische Forschungsberichte sind sachliche Darstellungen des Geschehens in Forschungsprojekten einschließlich der strukturierten Darstellung von Forschungsfragen und Forschungsergebnissen;

i.           Praktikumsberichte sind sachliche Darstellungen des Geschehens oder von Sachverhalten während eines Praktikums;

j.           Sitzungsmoderationsberichte sind sachliche Darstellungen über den Diskussionsverlauf einer Veranstaltung (Sitzung);

k.         Protokolle sind genaue, auf das Wesentliche beschränkte Niederschriften über den Hergang einer Untersuchung oder den Verlauf einer Veranstaltung (Sitzung);

l.           Regelmäßige Bearbeitung von Übungsaufgaben: Dabei handelt es sich um schriftliche Ausarbeitungen zu konkreten Fragen, worin sowohl Wissensaneignung als auch die beispielhafte Anwendung des erworbenen Wissens dokumentiert wird;

m.       Ein Kurztest ist eine knappe Wissensabfrage mit offenen und geschlossenen Fragen;

n.         Master-Arbeit: Näheres dazu unter § 14.

 

(2) Gemäß § 14 Abs. 8 ABStPOBM wird in allen Modulen die Möglichkeit eingeräumt, vor der zweiten Wiederholung der Modulleistung bzw. Teilleistung die entsprechende(n) Modulveranstaltung(en) nochmals zu besuchen. Das Modul „Master-Arbeit“ kann gemäß 20 Abs. 13 ABStPOBM bei Nicht-Bestehen nur einmal wiederholt werden.

 

(3) Die erste Wiederholung einer nicht bestandenen Modulleistung findet spätestens im folgenden Semester, die zweite Wiederholung spätestens im übernächsten Semester statt.

 

(4) Für Module, die aus anderen Studiengängen übernommen werden, gelten die Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge und Modulbeschreibungen.

 

§ 12
Anmeldung zum Modul und zur Modulleistung

 

(1) Die Teilnahmevoraussetzungen für die Module ergeben sich aus der Studiengangsübersicht in Verbindung mit den Modulbeschreibungen des Studiengangs.

 

(2) Die genauen Termine und Wiederholungstermine für die Modulleistungen bzw. Modulteilleistungen werden spätestens fünf Wochen vor Beginn durch Aushang beim zuständigen Prüfungsamt und über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bekannt gegeben.

 

(3) Die Anmeldung zu den Modulen entspricht der Anmeldung zur Modulleistung, sobald die technischen Möglichkeiten dies zulassen. Die Anmeldung erfolgt über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem oder im zuständigen Prüfungsamt. Die Anmeldemodalitäten werden in den konkreten Modulbeschreibungen, durch Aushang und/oder über das elektronische Prüfungs- und Studienverwaltungssystem bekannt gegeben. Die Zulassung zur Modulleistung kann von der Erfüllung von Modulvorleistungen abhängig gemacht werden.

 

(4) Mit der Anmeldung zum Modul ist gleichzeitig die Anmeldung zu den jeweils erforderlichen Modulprüfungen erfolgt. Widerruft die bzw. der Studierende die Anmeldung spätestens vier Wochen vor der zu erbringenden Modulprüfung schriftlich gegenüber dem Prüfungsamt, gilt diese als nicht angemeldet (§ 15 Abs. 3 ABStPOBM).

 

(5) Für Module, die aus anderen Studiengängen übernommen werden, gelten die Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge und Modulbeschreibungen.

 

§ 13
Studien- und Prüfungsausschuss

 

(1) Für den Studiengang wird von den Fachvertreterinnen und Fachvertretern des Instituts für Politikwissenschaft und Japanologie ein Studien- und Prüfungsausschuss gebildet (§ 17 Abs. 1 ABStPOBM), der vom Fakultätsrat zu bestätigen ist.

 

(2) Der Studien- und Prüfungsausschuss besteht aus drei Professorinnen und Professoren, einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin bzw. einem wissenschaftlichen Mitarbeiter und einer studentischen Vertreterin bzw. einem studentischen Vertreter.

 

§ 14
Master-Arbeit

 

(1) Eine Master-Arbeit ist im Masterstudiengang obligatorisch; sie bildet zusammen mit einer mündlichen Leistung ein Modul im Umfang von 30 Leistungspunkten.

 

(2) Der Umfang der Master-Arbeit soll nicht mehr als 160.000 Textzeichen bzw. 80 Seiten aufweisen.

 

(3) Zur Master-Arbeit zugelassen wird nur, wer mindestens 50 Leistungspunkte im Studiengang erfolgreich absolviert hat.

 

(4) Das Thema der Master-Arbeit wird über den Studien- und Prüfungssausschuss ausgegeben und von einer durch den Studien- und Prüfungsausschuss bestellten Prüferin bzw. einem Prüfer betreut.

 

(5) Die mündliche Verteidigung findet nach Begutachtung der Master-Arbeit statt und dauert in der Regel 45 Minuten.

 

(6) In der mündlichen Verteidigung soll die bzw. der Studierende zeigen, dass sie bzw. er die Arbeitsergebnisse aus der Master-Arbeit darzustellen weiß sowie diese im Gespräch problem- und anwendungsbezogen diskutieren und vertiefen kann.

 

(7) Master-Arbeit und mündliche Prüfung werden im Verhältnis 4 zu 1 gewertet.

 

(8) Die Studentin bzw. der Student fügt der Arbeit eine schriftliche Versicherung hinzu, dass sie bzw. er die Arbeit selbständig verfasst hat, sie in gleicher oder ähnlicher Fassung noch nicht in einem anderen Studiengang als Prüfungsleistung vorgelegt und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate kenntlich gemacht hat.

 

(9) In Abstimmung mit dem Studien- und Prüfungsausschuss können bei Schwangerschaft und Elternzeit im Modul „Master-Arbeit“ entsprechende Teilzeitregelungen vereinbart werden. Diese Flexibilisierung soll in Anlehnung an das 7. EU-Forschungsrahmenprogramm insbesondere auch der Gleichstellung und Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen dienen. Gleiches gilt für Nachwuchswissenschaftler in Elternzeit.

 

§ 15
Bewertung von Modulen und Berechnung der Gesamtnote des Studiengangs

 

Die Studiengangsübersicht im Anhang dieser Ordnung (§ 7) regelt, welche Module benotet werden und welche in die Gesamtnote eingehen.

 

§ 17
Inkrafttreten

 

Diese Ordnung wurde vom Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät I am 04.07.2007 beschlossen; der Akademische Senat hat hierzu am 12.12.2007 Stellung genommen; der Rektor hat die Ordnung am 17.12.2007 genehmigt.

 

Diese Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.

 

Halle (Saale), 17. Dezember 2007

 

 

Prof. Dr. Wulf Diepenbrock

Rektor


Anlage
Studiengangsübersicht

 

Modultitel

Kontaktstudium
(Dauer in SWS)

Leistungspunkte

Vorleistung/en

Modulleistung
(eventuell Modulteilleistungen)

Anteil an der Abschlussnote

Teilnahme-voraussetzungen

Empfehlung
Studiensemester

Parteiendemokratie

2

5

ja

Hausarbeit

5/110

nein

1. Semester

Politische Partizipation

2

5

ja

Hausarbeit oder Klausur

5/110

nein

1. Semester

Binnenorganisation von Parlamenten

2

5

ja

Hausarbeit

5/110

nein

1. Semester

Theorien der Zivilgesellschaft und des bürgerschaftlichen Engagements

2

5

ja

Hausarbeit

5/110

nein

1. Semester

Modul I: Öffentliches Recht – Staatsrecht I mit Arbeitsgemeinschaft

2 (+ 2)*

5

nein

Klausur*

5/110

nein

1. Semester

Modul I: Ökonomie**

2/4

5

nein

je nach Wahl des Moduls**

5/110

nein

1. Semester

Governance und Gewaltenteilung

4

10

ja

Hausarbeit und Klausur

10/110

nein

2. Semester

Parlamentarismus

4

10

ja

Hausarbeit und Klausur

10/110

nein

2. Semester

Konzepte des parlamentarischen und des außerparlamentarischen Raums

4

10

ja

Hausarbeit und Klausur

10/110

nein

2. Semester

Parlamentspraktikum

-

10

nein

Praktikumsbericht

-

ja

3. Semester

Modul II: Ökonomie**

2/4

5

nein

je nach Wahl des Moduls**

5/110

nein

3. Semester

Modul II: Öffentliches Recht – Staatsrecht II mit Arbeitsgemeinschaft

2 (+ 2)*

5

nein

Klausur*

5/110

nein

4. Semester

Theorien politischen Wandels

2

5

ja

Hausarbeit oder Klausur

5/110

nein

4. Semester

Repräsentanten und Repräsentierte

2

5

ja

Hausarbeit oder Klausur

5/110

nein

4. Semester

Master-Arbeit

2

30

nein

Masterarbeit mit Disputation

30/110

ja

3. und 4. Semester

 

*

Es muss nur eine Arbeitsgemeinschaft mit abschließender Klausur besucht werden (entweder begleitend zu Staatsrecht I oder II).

**

Für die Module Ökonomie I und II kann aus folgenden Modulen der Volkswirtschaftslehre  gewählt werden: "Ethik der sozialen Marktwirtschaft", "Wirtschaftsethik und Politikberatung", "Wirtschaftsethik globaler Herausforderungen", "Institutionenökonomik", "Nachhaltigkeitsmanagement", "Nachhaltigkeit, New Governance and Corporate Citizenship", "Umweltökonomik", "Mikroökonomik I", "Angewandte Ökonomik".